Probleme bei der Kraft-Wärme-Kopplungs-Förderung
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Informationen von Verbänden und Anlagenbetreibern liegen derzeit zahlreiche Förderanträge für KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 2016 (KWKG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die – teilweise seit mehr als anderthalb Jahren – nicht beschieden werden. Dies ist insofern problematisch, weil mit dem Gesetz Ausbauziele für die Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der Klimaschutzziele verbunden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Anträge auf Zulassung oder Anträge auf Vorbescheid nach KWKG 2016 wurden bisher insgesamt beim BAFA eingereicht? Welche Größenklassen (kleiner 1 MW, größer 50 MW, größer 300 MW) und welcher Fördertatbestand (Neuerrichtung, Modernisierung größer 25 Prozent, Modernisierung größer 50 Prozent) wurden dabei beantragt?
Wie viele Anträge davon wurden bisher positiv bzw. negativ beschieden?
Wie viele Anträge auf Zulassung oder Anträge auf Vorbescheid wurden bisher nicht beschieden?
Wie hoch ist der geschätzte Investitionsgesamtumfang für die Neuerrichtungs- und Modernisierungsprojekte, für welche Anträge auf eine Zulassung oder einen Vorbescheid bisher nicht beschieden wurden?
Warum erfolgte diese Bescheidung bisher nicht?
Welche zehn Anträge haben bisher den größten zeitlichen Verzug bei der Bescheidung, und welcher Investitionsumfang wird hier jeweils nicht realisiert?
Wann ist mit einer Bescheidung der Anträge aus Frage 6 zu rechnen?
Aus welchen Gründen im Einzelnen möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den in der Praxis des BAFA etablierten (flexiblen) Anlagenbegriff untersagen und einen sog. weiten Anlagenbegriff etablieren?
Aus welchen konkreten Vorgaben wird der Änderungsbedarf durch das BMWi abgeleitet? Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem BMWi vor, dass der flexible Anlagenbegriff diesen Vorgaben widerspricht?
Hat die Europäische Kommission konkrete Forderungen nach einer Implementierung eines bestimmten (weiten) Anlagenbegriffs im KWKG erhoben? Falls ja, wann und womit genau? Falls ja, werden mit der Europäischen Kommission derzeit Gespräche zum Anlagenbegriff geführt? Falls ja, wie ist der genaue Stand der Gespräche, und welche Position nimmt die Europäische Kommission zum Anlagenbegriff ein?
Aus welchen Gründen erfolgen die Vorstöße des BMWi zur Änderung des Anlagenbegriffs (bislang) außerhalb des 100-Tage-Gesetzes?
Welche Auswirkungen auf die KWK-Förderung sind durch den Übergang zu dem vom BMWi befürworteten weiten Anlagenbegriff zu erwarten? Wie viele der noch nicht beschiedenen Anträge würden damit nach Einschätzung des BMWi abgelehnt bzw. positiv beschieden werden (bitte Einschätzung nach Größenklasse und Fördertatbestand aufteilen)?
Wie viele der negativ zu bescheidenden Anträge würden durch die Änderung des Anlagenbegriffs in die Ausschreibung gehen müssen (größer 1 MW) oder für eine Förderung der vorherigen beihilferechtlichen Einzelgenehmigung durch die Europäische Kommission bedürfen (größer 300 MW)?
Bei wie vielen der positiv zu bescheidenen Anträge würde sich nach Einschätzung des BMWi die Förderung verringern bzw. erhöhen (bitte Einschätzung nach Größenklasse und Fördertatbestand aufteilen)?
Wie ist sichergestellt, dass das Vertrauen der Anlagenbetreiber in die bestehende Regelung und der Schutz bereits getätigter Investitionen, z. B. bei bereits beantragtem oder erteiltem Vorbescheid, gewährleistet wird?
Inwiefern hat sich der Anteil der KWK-Nettostromerzeugung durch die Förderung nach dem KWKG 2016 bislang verändert?