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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Senkung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr

Gründe für fehlende zusätzliche Bundesmittel zur Reduzierung der Trassenpreise im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2018, Planungen betr. zusätzlicher Mittel im Bundeshaushaltsplan 2019, vorgesehene finanzielle Höhe und jährliche Dynamisierung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/229224.05.2018

Senkung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2017 den „Masterplan Schienengüterverkehr“ mit Vertretern der Schienengüterverkehrsbranche vorgestellt. Dieser soll durch den Bund in Zusammenarbeit mit der Schienengüterverkehrsbranche umgesetzt werden. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in diesem Zusammenhang zitiert: „Unser Ziel ist, mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern, den Marktanteil des Sektors zu steigern und die Branche dauerhaft zu stärken. Der Bund wird im kommenden Jahr die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr deutlich senken. Dafür stellen wir mit dem Haushalt 2018 350 Mio. Euro bereit. Der Gütertransport auf der Schiene wird dadurch billiger“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/085-dobrindt-masterplan- schienengueterverkehr.html).

Die von der Bundesregierung gegenüber der Schienenverkehrsbranche angekündigte Senkung der Trassenpreise mit Rückwirkung zum Jahresanfang 2018 (vgl. Allianz pro Schiene: Mehr Klimaschutz mit Schienenverkehr, S. 14) soll nunmehr nach dem Ansinnen der Bundesregierung nicht mehr umgesetzt werden (vgl. Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2018, Einzelplan 12, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). Damit hält die Bundesregierung ihre Zusage an die Schienenverkehrsbranche nicht ein. Die erste Sofortmaßnahme des „Masterplans Schienengüterverkehr“ droht nicht wie vereinbart umgesetzt zu werden (vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Masterplan Schienengüterverkehr, S. 39)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen Gründen will die Bundesregierung im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2018 keine zusätzlichen Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur bereitstellen mit dem Ziel, die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr zu reduzieren?

2

Wie will die Bundesregierung die erste Sofortmaßnahme des „Masterplans Schienengüterverkehr“, die Reduktion der Trassenpreise durch zusätzliche Bundesmittel, auf einem anderen Weg als durch zusätzliche Bundesmittel im Bundeshaushalt 2018 zeitnah umsetzen?

3

Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur mit dem Ziel einer Reduktion der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2019?

4

Welche finanzielle Höhe umfassen mögliche Pläne der Bundesregierung hinsichtlich zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur mit dem Ziel einer Reduktion der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2019?

5

Plant die Bundesregierung, die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur mit dem Ziel einer Reduktion der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr jährlich zu dynamisieren?

6

Hält die Bundesregierung die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur im Bundeshaushaltsplan 2018 für geeignet, um das Ziel zu erreichen, die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr ab Jahresmitte 2018 zu reduzieren?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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