BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tötungsdelikte mit rechtsextremer bzw. rassistischer Motivation seit 1990

Nach Selbstenttarnung des NSU vorgenommene Überprüfung aller Tötungsdelikte mit möglicher rechtsextremer bzw. rassistischer Motivation seit 1990, Bearbeitungsstand, Überprüfung durch unabhängige wissenschaftliche Stellen, Hinweise auf Mängel und Fehler, Veränderungen bei den Fallzahlen, aktuelle Fallzahlen, Erweiterung polizeilicher Erfassungskriterien politischer Kriminalität<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/236929.05.2018

Tötungsdelikte mit rechtsextremer bzw. rassistischer Motivation seit 1990

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) 2011 wurde die starke Diskrepanz zwischen unabhängigen Stellen und Sicherheitsbehörden bei der Zählung rechtsextremer bzw. rassistisch motivierter Tötungsdelikte seit 1990 erneut zum Thema. Bundesregierung und Bundesländer führten u. a. eine Überprüfung aller Tötungsdelikte mit möglicher rechter bzw. rassistischer Motivation seit 1990 durch.

In zwei Bundesländern (Brandenburg und Berlin) wurde diese Überprüfung durch unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Einrichtungen stieg die Zahl der von den Sicherheitsbehörden anerkannten Fälle allein um 16 Tötungsdelikte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Von wie vielen vollendeten Tötungsdelikten mit rechtsextremem bzw. rassistischem Hintergrund seit 1990 geht die Bundesregierung gegenwärtig aus (bitte nach Tatzeitpunkt, Orten und Opfern aufschlüsseln)?

1

Sind in dieser Zahl schon die durch das Zentrum für Antisemitismusforschung ausgewerteten und vom LKA Berlin anerkannten zusätzlichen sechs Fälle mit insgesamt sieben Todesopfern rechter Gewalt eingerechnet (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/berlin-polizei-erhoeht-zahl-der-todesopfer-durch-rechte-gewalt-15578132.html)?

1

Sind in diesen Zahlen auch die vom Moses-Mendelssohn-Zentrum 2013 festgestellten neun rechten Tötungsdelikte eingerechnet, die bisher von der Bundesregierung nicht als solche gewertet wurden?

1

Sind in diesen Zahlen auch die Todesopfer des Anschlags im Olympia-Zentrum München aus dem Jahr 2016 eingerechnet?

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass durch zwei unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen 16 Tötungsdelikte mit rechtem bzw. rassistischem Tathintergrund ermittelt wurden, die bisher von den Sicherheitsbehörden nicht als solche bewertet wurden?

1

Welche der in Frage 1 erfragten Fälle hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2012 bis heute in die Auflistung der vollendeten Tötungsdelikte mit rechtsextremem bzw. rassistischem Hintergrund aufgenommen?

2

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nach der Selbstenttarnung des NSU vorgenommenen Überprüfungen sämtlicher Tötungsdelikte, für die eine rechtsextreme bzw. rassistische Motivation von unterschiedlichen Stellen angenommen wurde (Jansen/Kleffner-Liste aus dem Tagesspiegel, Angaben der Bundesregierung zu diesen Tötungsdelikten) abgeschlossen, bzw. in welchen Bundesländern stehen diese Überprüfungen noch aus?

3

Zu welchen Veränderungen ist es bei den Fallzahlen der angeführten Tötungsdelikte im Einzelnen gekommen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

4

In welchen Bundesländern hat es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überprüfung der Fallzahlen durch unabhängige wissenschaftliche Stellen gegeben, und welche Institution hat die Überprüfung jeweils durchgeführt?

5

Gab es im Rahmen der Überprüfungen Hinweise auf Mängel und Fehler der bisherigen Erhebung der Fallzahlen?

Wo lagen diese Fehler gegebenenfalls, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen des Zentrums für Antisemitismusforschung zur Erweiterung der polizeilichen Erfassungskriterien politischer Kriminalität, die dieses im Rahmen seiner Überprüfung der Berliner Fälle gemacht hat (vgl. https://depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/7111/3/Klassifikation_politsch_rechter_Toetungsdelikte.pdf, S. 235 f)?

Berlin, den 25. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen