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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßliche Korruptionsfälle bei der Vergabe von Visaterminen in deutschen Botschaften

Umfang mutmaßlicher Korruptionsfälle an diversen deutschen Auslandsvertretungen, Datenmanipulation in Programmen externer Dienstleister zur Visumsvergabe, Petition zu Vergabeverfahren an der Botschaft Teheran, vergleichbare Fälle in anderen Auslandsvertretungen seit 1998, Hinweise auf Korruption, Schutzmaßnahmen, personelle Verstärkung in Botschaften mit hohem Visumantragsvolumen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/236429.05.2018

Mutmaßliche Korruptionsfälle bei der Vergabe von Visaterminen in deutschen Botschaften

der Abgeordneten Omid Nouripour, Luise Amtsberg, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Ekin Deligöz, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutsche Auslandsvertretungen sind die Orte, an denen viele Menschen, die sich für Deutschland interessieren und privat, geschäftlich oder im Rahmen von Austauschprogrammen in unser Land kommen möchten, den ersten persönlichen Eindruck von Deutschland erhalten. Für ein Land, das sich im In- und Ausland um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz bemüht, sind ein respektvoller Umgang mit Visa-Antragstellerinnen und Visa-Antragstellern sowie korrekte Verfahrensabläufe daher von größter Bedeutung.

Zahlreiche Diplomatinnen und Diplomaten, Konsularbeamtinnen und Konsularbeamte, Angestellte und Ortskräfte bemühen sich, oft unter schwierigen Bedingungen und der Aufbringung großer persönlicher Anstrengungen, diese Werte zu leben.

Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Terminen für die Vorsprache bei Visumsanträgen, bzw. der Vergabe von Visa selbst konterkarieren diese Bemühungen und schaden dem Bild Deutschlands nachhaltig. Dies war bei den Lücken in der Terminvergabesoftware im Jahr 2013/2014 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1749) der Fall und gilt in noch größerem Maß für die jetzt bekanntgewordenen Korruptionsvorwürfe in den deutschen Botschaften Teheran, Ankara und Beirut (vgl. „Korruption an deutschen Botschaften“, DER SPIEGEL vom 7. April 2018, S. 20). Die Meldung der Vorfälle in Teheran ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Visa-Terminvergabe in der deutschen Vertretung dort schon seit mehreren Jahren bekannt sind und bspw. im Zuge einer öffentlichen Petition vor rund zwei Jahren (www.change.org/p/deutsche-botschaft-in-teheran-das-teheraner-termin-märchen-افسانه-سفارت-آلمان/c?source_location=petition_show) von zahlreichen Menschen kundgetan wurden. Während die Mängel am Terminvergabesystem durch eine neue Software nach Kenntnis der Fragesteller auf erfreuliche Weise behoben werden konnten, wurde den Hinweisen auf Korruption anscheinend erst mit großer Verspätung nachgegangen. Dies ist umso bedauerlicher, als diese Vorkommnisse den von den Fragestellern begrüßten Initiativen für wissenschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Austausch mit dem Iran entgegenlaufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann hatte welche Stelle innerhalb der Bundesregierung jeweils Kenntnis von mutmaßlichen Korruptionsfällen in den deutschen Botschaften in Teheran, Ankara und Beirut?

2. Welchen Umfang haben die mutmaßlichen Korruptionsfälle nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, und welche Zahl an Visa-Antragstellerinnen und Visa-Antragstellern dürfte diesen Weg der Terminvergabe genutzt haben?

3. Inwiefern steht der Fall in Ankara mit dem externen Dienstleister iDATA in Verbindung, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass eine Manipulation von Daten in Programmen externer Dienstleister zur Visumsvergabe an deutschen Auslandsvertretungen verhindert wird?

4. Inwiefern hat die Bundesregierung die zahlreichen Hinweise in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Petition zur Lage an der deutschen Botschaft in Teheran zur Kenntnis genommen und darauf reagiert?

5. Inwiefern gab es in den vergangenen 20 Jahren vergleichbare Fälle in anderen deutschen Auslandsvertretungen?

6. Liegen der Bundesregierung derzeit Hinweise auf Korruption in anderen deutschen Auslandsvertretungen vor (falls ja, bitte dokumentieren)?

7. Inwiefern liegen der Bundesregierung konkrete Hinweise auf Korruption in der deutschen Botschaft in Addis Abeba vor, zu der die Fragesteller zahlreiche anekdotische Hinweise haben, und welche Maßnahmen hat sie ggf. ergriffen?

8. Auf welche Weise beugt die Bundesregierung aktiv Korruptionsfällen bei der Vergabe von Visa bzw. Terminen zur Beantragung von Visa bzw. anderen Aufenthaltstiteln vor?

9. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorbeugemaßnahmen im Licht der drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fälle anzupassen?

10. Inwiefern trägt die Bundesregierung dabei dem besonderen Umstand Rechnung, dass der Verdacht auf Korruption oftmals nicht mit handfesten Belegen untermauert werden kann?

11. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur personellen Verstärkung von mit hohem Visa-Antragsvolumen besonders belasteten Auslandsvertretungen um?

Fragen11

1

Seit wann hatte welche Stelle innerhalb der Bundesregierung jeweils Kenntnis von mutmaßlichen Korruptionsfällen in den deutschen Botschaften in Teheran, Ankara und Beirut?

2

Welchen Umfang haben die mutmaßlichen Korruptionsfälle nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, und welche Zahl an Visa-Antragstellerinnen und Visa-Antragstellern dürfte diesen Weg der Terminvergabe genutzt haben?

3

Inwiefern steht der Fall in Ankara mit dem externen Dienstleister iDATA in Verbindung, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass eine Manipulation von Daten in Programmen externer Dienstleister zur Visumsvergabe an deutschen Auslandsvertretungen verhindert wird?

4

Inwiefern hat die Bundesregierung die zahlreichen Hinweise in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Petition zur Lage an der deutschen Botschaft in Teheran zur Kenntnis genommen und darauf reagiert?

5

Inwiefern gab es in den vergangenen 20 Jahren vergleichbare Fälle in anderen deutschen Auslandsvertretungen?

6

Liegen der Bundesregierung derzeit Hinweise auf Korruption in anderen deutschen Auslandsvertretungen vor (falls ja, bitte dokumentieren)?

7

Inwiefern liegen der Bundesregierung konkrete Hinweise auf Korruption in der deutschen Botschaft in Addis Abeba vor, zu der die Fragesteller zahlreiche anekdotische Hinweise haben, und welche Maßnahmen hat sie ggf. ergriffen?

8

Auf welche Weise beugt die Bundesregierung aktiv Korruptionsfällen bei der Vergabe von Visa bzw. Terminen zur Beantragung von Visa bzw. anderen Aufenthaltstiteln vor?

9

Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorbeugemaßnahmen im Licht der drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fälle anzupassen?

10

Inwiefern trägt die Bundesregierung dabei dem besonderen Umstand Rechnung, dass der Verdacht auf Korruption oftmals nicht mit handfesten Belegen untermauert werden kann?

11

Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur personellen Verstärkung von mit hohem Visa-Antragsvolumen besonders belasteten Auslandsvertretungen um?

Berlin, den 25. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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