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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Globaler Pakt für Migration (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1751)

Umsetzung des Globalen Migrationspaktes (GCM) auf nationaler Ebene, gesellschaftlicher Nutzen von Migration in Zielländern, Nachjustierung, Kosten, Unterschiede zu &quot;Resettlement&quot;- und &quot;Relocation&quot;-Programmen, Behandlung des &quot;Relocation&quot;-Programms im Deutschen Bundestag, diesbzgl. Haushaltsmittel, Verhinderung einer irregulären Neuansiedlung von Flüchtlingen innerhalb der EU (Sekundärmigration)<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/238530.05.2018

Globaler Pakt für Migration (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1751)

des Abgeordneten Martin Hebner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage zum Globalen Pakt für Migration (Global Compact of Migration) auf Bundestagsdrucksache 19/1751 beantwortet.

Aus dieser Antwort und dem inzwischen im EU-Parlament verabschiedeten Entschließungsantrag 2018/2642RSP vom 17. April 2018 ergeben sich weitere Fragen. Der Entschließungsantrag (unter Punkt 29) „fordert die EU auf, Führungsqualitäten in diesem Prozess an den Tag zu legen und andere Länder zu verurteilen, die aus den Verhandlungen ausscheiden oder erfolgreich darin sind, den Inhalt des endgültigen Pakts zu verwässern.“ Die EU betont (unter Punkt 28), „dass die Migration anerkanntermaßen eine proaktive Anpassungsstrategie, ein Lebensunterhaltssystem gegen Armut sowie ein Faktor ist, der zu integrativem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung beiträgt.“ Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, dem daraus folgenden Zuschussbedarf für die Rentenversicherungsträger, wird nach Auffassung der Fragesteller ein gesellschaftlicher Nutzen nur dann messbar sein, wenn Migration in den Arbeitsmarkt und nicht in die Sozialsysteme erfolgt.

Der Entschließungsantrag des EU-Parlaments fordert in vielen Punkten die verbindliche Umsetzung der in dem Globalen Pakt für Migration enthaltenen Positionen auf nationaler Ebene. Dies ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass „keine direkten Zahlungen an die IOM“ (= Internationale Organisation für Migration) erfolgen.

Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort davon aus, durch sichere und reguläre Migration die Sozialsysteme zu entlasten und die Sogwirkung des deutschen Sozialsystems abzumildern (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1751). Nach Erwartung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Bundesministerin Andrea Nahles in einem Interview, 2017) werden nur ca. 10 bis 20 Prozent der nach Deutschland Migrierenden innerhalb von fünf Jahren einer bezahlten Beschäftigung nachgehen.

„Resettlement-und-Relocation-Programme“ (Kapitel 8 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, Rz 4857 ff) sind nach der Antwort der Bundesregierung „nicht Teil der Verhandlungen zum Global Compact“. Andererseits ist der Kern dieser Programme in der Etablierung von „sicherer und regulärer Migration“ nahezu identisch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass in Bezug auf Punkt 29 und trotz des Entschließungsantrages des EU-Parlaments Mitgliedsländer (oder andere Länder) in demokratischen Entscheidungsprozessen auf nationaler Ebene frei entscheiden können?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Evaluierung des im in Frage 1 genannten Entschließungsantrag genannten Prozesses im Lichte des Erhalts deutscher Souveränität und Handlungskompetenz, um sicherzustellen, dass bei einer anderen wirtschaftlichen oder politischen Lage eine Bundesregierung von der EU-Kommission nicht wegen eines „ geordneten Rückzuges“ verurteilt oder wegen „Verwässern“ „kriminalisiert“ wird?

3

Auf welcher Basis (vgl. besonders nachhaltige Entwicklung) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Feststellung in Punkt 28 des Entschließungsantrages für die Zielländer getroffen?

4

Wie wird die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass der Pakt für Migration vor diesem Hintergrund nachjustiert wird (bitte Handlungsschritte benennen, die gesetzlich ausführbar sind)?

5

Welche Kosten kommen nach Berechnung der Bundesregierung auf Deutschland durch den Globalen Pakt für Migration zu, selbst wenn keine unmittelbaren Zahlungen an die IOM erfolgen?

6

Wie werden diese Kosten aus Sicht der Bundesregierung budgetiert? Wie verteilen sich die zu erwartenden Kosten auf die Ressorts?

7

Wann debattiert der Deutsche Bundestag diese zusätzlichen Belastungen nach Planung der Bundesregierung?

8

Wie erklärt die Bundesregierung die entstehenden Lasten vor dem Hintergrund, dass nach Erwartung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nur ca. 10 bis 20 Prozent der nach Deutschland Migrierenden innerhalb von fünf Jahren einer bezahlten Beschäftigung nachgehen werden?

9

Weshalb und warum werden unterschiedliche Bezeichnungen bereitgehalten, die für das gleiche Resultat (Migration, auch aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland) stehen?

10

Wie stellt die Bundesregierung Transparenz und die Unterscheidbarkeit des Resettlement-und-Relocation-Programms von dem Globalen Pakt für Migration sicher, um eine Verschleierung von Kosten und gesellschaftlichen Folgeeffekten zu vermeiden?

11

Wann hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das „Resettlement-und-Relocation-Programm“ zur Behandlung und Abstimmung vorgelegt?

12

Welche zusätzlichen Kostenübernahmen aus diesem Programm beabsichtigt die Bundesregierung, in künftigen Haushaltsentwürfen anzusetzen?

13

Wie vertritt die Bundesregierung einerseits das Fehlen finanzieller Mittel für die Rentenstabilisierung und andererseits das Bereitstellen von Haushaltsmitteln in Milliardenhöhe im Zuge der Flüchtlingskrise unter Darstellung der Ausübung des Amtseides der Bundeskanzlerin und den darin enthaltenen Passus „Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Migranten, die in anderen EU-Ländern eingereist sind, auch dort verbleiben und die Magnetwirkung der hohen deutschen sozialen Sicherungssysteme nicht zu einer Umsiedlung nach Deutschland führt?

15

Wie gedenkt die Bundesregierung, die im Global Compact of Migration respektierte nationale Souveränität an den Grenzen vor dem Hintergrund des Zurückweisungsverbotes für Migranten und Flüchtlinge – unabhängig davon, ob sie ein Personaldokument besitzen oder nicht – aufrechtzuerhalten?

Berlin, den 26. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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