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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsverhältnisse bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/240331.05.2018

Arbeitsverhältnisse bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bund hat nach Ansicht der Fragesteller eine besondere Verantwortung als Arbeitgeber, da er als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen unserer Arbeitswelt mitgestaltet und ein wesentlicher Akteur im Gesetzgebungsprozess ist. In bundeseigenen Unternehmen hat er für gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu sorgen. In Unternehmen mit Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen hat die Bundesregierung zumindest die Pflicht, alle ihre Möglichkeiten wahrzunehmen, um zur Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen einen Beitrag zu leisten.

In den vergangenen Jahren hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrfach auf Missstände in staatseigenen Unternehmen und Unternehmen mit Mehroder Minderheitsbeteiligungen hingewiesen und Informationen zu einzelnen Vorgängen erfragt, die von der Bundesregierung nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Die Bundesregierung teilte auf Anfrage mehrfach mit, dass sie nicht beabsichtige, sich in das operative Geschäft der Vorstände einzumischen (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 28 auf Bundestagsdrucksache 18/5161 und 49 auf Bundestagsdrucksache 18/4856). Auch wenn sich die Bundesregierung schwertut, offensiv und steuernd für eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse einzutreten, hat sie zumindest gegenüber dem Parlament eine Informationspflicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2017 klargestellt (BVerfG-Urteil 2 BvE 2/11).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Beschäftigte arbeiten in wie vielen bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht),und wie viele sind davon Männer, und wie viele Frauen?

2

Wie viele bundeseigene Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), sind tarifgebunden, und wie viel Prozent der Gesamtbeschäftigten arbeiten insgesamt in tarifgebundenen Unternehmen?

3

Wie viele bundeseigene Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), haben Betriebsratsgremien, und wie viel Prozent der Gesamtbeschäftigten arbeiten in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), die keine Betriebsräte haben (bitte nach Betriebsgröße und, wenn möglich, nach Tarifbindung differenzieren)?

4

Art der Beschäftigungsverhältnisse Wie viele Vollzeit- und wie viele Teilzeit-Arbeitsverhältnisse gibt es jeweils in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht) (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?

5

Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt es jeweils in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), und wie hoch ist der prozentuale Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse im Verhältnis zu den insgesamt Beschäftigten, die in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), beschäftigt sind (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?

6

Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse gibt es jeweils in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht) und wie hoch ist der prozentuale Anteil der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten, die in bundeseigenen Unternehmen bzw. Unternehmen arbeiten, an denen der Bund Beteiligungen hält (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?

7

Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es jeweils in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Leiharbeitskräfte im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft, die in bundeseigenen bzw. Unternehmen arbeiten, an denen der Bund Beteiligungen hält (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?

8

Wie viele Minijobberinnen und Minijobber gibt es jeweils in Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Minijobbenden im Verhältnis zu den insgesamt Beschäftigten, die in bundeseigenen Unternehmen bzw. Unternehmen arbeiten, an denen der Bund Beteiligungen hält (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?

9

Wie viele Abrufkräfte gibt es jeweils in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht) und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Abrufkräfte, die in bundeseigenen bzw. Unternehmen arbeiten, an denen der Bund Beteiligungen hält(bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?

10

Welche zehn Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), beschäftigen prozentual die meisten a) befristet Beschäftigten (sachgrundlos und mit Sachgrund); b) Leiharbeitskräfte, c) Minijobberinnen und Minijobber, d) Abrufkräfte, e) und in welchem prozentualen Verhältnis stehen die Beschäftigungsverhältnisse in den Fragen 10a bis 10d jeweils im Verhältnis zu der Zahl der insgesamt in diesen Unternehmen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten?

Berlin, den 30. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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