Personelle Ausstattung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Tobias Lindner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Sven Lehmann, Stefan Schmidt, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Irene Mihalic, Tabea Rößner und Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in seinem Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ im Januar 2018 aufgefordert, einen Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus einzusetzen. Dem ist die Bundesregierung mit der Ernennung von Dr. Felix Klein nachgekommen. Der Beauftragte ist beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt.
In dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/444 heißt es: „Die/Der Antisemitismusbeauftragte soll von einem unabhängigen Kreis beraten werden, der im Benehmen mit der/dem Beauftragten von der Bundesregierung berufen wird und sich aus jüdischen und nichtjüdischen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Zivilgesellschaft zusammensetzt. Die oder der Antisemitismusbeauftragte sollte sich schwerpunktmäßig folgenden Aufgaben widmen:
- ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus
- Ansprechpartner/in für Belange jüdischer Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen, auch international mit Blick auf die EU und UN
- Ansprechpartner/in und Vermittler/in für Antisemitismusbekämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft
- Koordinierung einer ständigen Bund-Länder-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Stellen
- Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus durch Öffentlichkeitsarbeit sowie politische und kulturelle Bildung;
In dem Antrag ebenfalls formulierte Aufgabe des Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus ist neben Reaktion und Hilfe bei aktuellen antisemitischen Vorfällen auch die Ressort- und Bund-Länder-übergreifende Abarbeitung der Forderungen und Handlungsempfehlungen des Ersten und Zweiten Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksachen 17/7700 und 18/11970). Der Deutsche Bundestag hat in seinem Antrag zudem das Anliegen unterstützt, „die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in erweiterter Form politisch in Umlauf“ zu bringen und die Bundesregierung und den Beauftragten zur Erledigung weiterer Projekte aufgefordert.
Antisemitismus ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen, und nicht nur die von Jüdinnen und Juden. Antisemitismus ist ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht und nur durch gemeinsame Anstrengungen von Staat, Organisationen, der Zivilgesellschaft und jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger nachhaltig angegangen und bekämpft werden kann. Mit Blick auf die deutsche Geschichte, die Vertreibung und millionenfache Ermordung von deutschen und anderen europäischen Jüdinnen und Juden während der Shoa, aber auch auf die aktuellen Zahlen zu antisemitischen Einstellungen sowie verbaler und tätlicher Gewalt ist es unser aller Verantwortung, Aufgabe und Verpflichtung, gegen Antisemitismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen entschieden vorzugehen und ihn entschlossen zu bekämpfen.
Aus Sicht der Fragesteller kommt dem Beauftragten der Bundesregierung beim Kampf gegen den Antisemitismus eine zentrale Rolle zu. Zu seinen wesentlichen Aufgaben wird es gehören, die Anstrengungen gegen Antisemitismus bundesweit und insbesondere zwischen dem Bund und den Ländern zu koordinieren, auf aktuelle Entwicklungen schnell reagieren zu können und geeignete Maßnahmen gegen Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen auszubauen und/oder auf den Weg zu bringen. Das Gelingen seiner Aufgaben ist dabei insbesondere auch von einer guten personellen und finanziellen Ausstattung abhängig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für die Staatsministerin und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration vor?
2. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor?
3. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Projektmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für den Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus vor?
4. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welche Projektmittel sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für den Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vor?
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Beauftragte für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus die Fülle seine Aufgaben mit dem ihm zugeordneten Personal erfüllen kann?
6. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sah die Stelle des Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vor?
7. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht die Stelle des Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt im Regierungsentwurf des Haushalts 2018 vor, und wie sind die Planungen für das Haushaltsjahr 2019?
8. In welchen konkreten Schritten wurde der Beschluss des Bundeskabinetts, die erweiterte Form der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Kenntnis zu nehmen, bisher implementiert, und welche weiteren Schritte sind hierfür geplant (Kabinettssache vom 18. September 2017, Datenblatt 18/05/077)?
Fragen8
Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für die Staatsministerin und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration vor?
Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor?
Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Projektmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für den Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus vor?
Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welche Projektmittel sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für den Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Beauftragte für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus die Fülle seine Aufgaben mit dem ihm zugeordneten Personal erfüllen kann?
Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sah die Stelle des Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vor?
Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht die Stelle des Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt im Regierungsentwurf des Haushalts 2018 vor, und wie sind die Planungen für das Haushaltsjahr 2019?
In welchen konkreten Schritten wurde der Beschluss des Bundeskabinetts, die erweiterte Form der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Kenntnis zu nehmen, bisher implementiert, und welche weiteren Schritte sind hierfür geplant (Kabinettssache vom 18. September 2017, Datenblatt 18/05/077)?