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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Immobilien der linksextremen Szene in der Bundesrepublik Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2057)

Sonstige von Linksextremisten als Treffpunkt und Veranstaltungsort genutzte Einrichtungen, fehlende Nennung bestimmter Objekte in NRW, Brandenburg, München und Frankfurt am Main<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/246204.06.2018

Immobilien der linksextremen Szene in der Bundesrepublik Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2057)

des Abgeordneten Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2057 mit, dass „bundesweit 51 Objekte als linksextremistisch genutzte Immobilien einzustufen“ sind, „zu denen offene Informationen vorliegen“. Weiter heißt es: „Bei der Erfassung fanden nur Immobilien Berücksichtigung, bei denen Linksextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen. Weitere Erfassungskriterien sind die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Linksextremisten.“ Laut Aufzählung gibt es lediglich in elf Bundesländern überhaupt Immobilien, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche sonstigen Einrichtungen, die Linksextremisten regelmäßig als Treffpunkt und Veranstaltungsort nutzen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland über die in der Antwort der Bundesregierung genannten hinaus (bitte nach Bundesland geordnet auflisten)?

2

Wieso werden die zwölf linksextremen Zentren in Nordrhein-Westfalen nicht genannt, die seit August 2018 bekannt sind (Drucksache des Landtags Nordrhein-Westfalen 17/2258), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtungen?

3

Wieso werden für das Land Brandenburg keine Objekte benannt, obwohl dort laut Aussage der Landesregierung in Potsdam Neuruppin, Cottbus und Finsterwalde Immobilien existieren, die von Linksextremisten als Treffpunkte genutzt werden (Drucksache des Landtags Brandenburg 6/7229), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtungen?

4

Wieso taucht das vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz 2017 auf seinen Internetseiten erwähnte „Kafe Marat“ in München, das Linksextremisten als Treffpunkt, logistisches Zentrum und Informationsbörse diene, nicht in der Antwort auf, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über diese Einrichtung?

5

Wieso wird keine einzige Immobilie aus Hessen genannt, obwohl das Landesamt für Verfassungsschutz zwei Frankfurter Immobilien, das „Café Exzess“ und das „Klapperfeld“, regelmäßig in seinen Jahresberichten als Treffpunkte der gewaltbereiten Autonomen-Szene erwähnt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtungen?

Berlin, den 28. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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