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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geplante Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Personalnotstand in der Pflege

Maßnahmen und Programme zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege; Bezahlung nach Tariflohn, Personaluntergrenzen, Rückkehr ausgebildeter Fachkräfte, Lohnausgleich bei Arbeitszeitreduzierung, Kostensenkung für Pflegeeinrichtungen bei der Ausbildung, Rückkehr von Teil- auf Vollzeit, Geldprämie bei Erhöhung des Stellenumfangs, bessere Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte, Erhöhung der Anzahl Auszubildender, Weiterqualifizierungen, Ausbildung Geduldeter; Finanzierungen und entstehende Kosten<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/260707.06.2018

Geplante Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Personalnotstand in der Pflege

der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In vielen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern herrscht heute bereits ein Personalnotstand. Der alltägliche Mangel an Personal führt zu einer ständig zunehmenden Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und damit auch der Qualität der Pflege.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu unbesetzten Stellen in der Alten- und Krankenpflege auf Bundestagsdrucksache 19/1803 legte offen, dass derzeit insgesamt fast 35 000 Stellen in der Alten- und Krankenpflege unbesetzt sind, 26 000 davon im Fachkräftebereich, gut 9 000 bei Pflegehilfskräften. Diesen offenen Stellen stehen nur wenige arbeitslos gemeldete Pflegefachkräfte gegenüber.

Der tatsächliche Bedarf an Pflegefachkräften ist jedoch viel höher. Das Statistische Bundesamt und das Bundesinstitut für Berufsbildung haben 2010 einen zusätzlichen Bedarf von 140 000 bis 200 000 Pflegevollzeitkräften bis 2025 prognostiziert (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/ beschaeftigte/?L=0, abgerufen am 17. Mai 2018). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht davon aus, dass bis 2050 im Bereich der Langzeitpflege circa 670 000 bis 1 Million Arbeitskräfte fehlen werden (DIW 2012: Wochenbericht 51), sollte dieser Entwicklung nicht gegengesteuert werden.

Die zentrale Frage ist daher: Woher sollen die zusätzlichen Pflegefachkräfte und unterstützenden Kräfte kommen, um schnell zur Entlastung beizutragen, und welche Maßnahmen sind mittelfristig notwendig, um der steigenden Nachfrage nach Pflegefachkräften gerecht zu werden?

Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn kündigte beim Deutschen Ärztetag Anfang Mai diesen Jahres zwar an, die Attraktivität des Pflegeberufs steigern zu wollen (https://twitter.com/BMG_Bund/status/993796339539546112). Der neue Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Andreas Westerfellhaus teilte mit, er wolle aus Steuermitteln unter anderem Geldprämien für in den Beruf zurückkehrende oder ihre Arbeitszeit aufstockende Pflegekräfte einführen (vgl. Rheinische Post vom 16. Mai 2018). Der kürzlich vorgestellte Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2018 enthält jedoch kaum bzw. gar keine Maßnahmen, um die von Bundesminister Jens Spahn und dem Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus genannten Ziele zu erreichen. Der Haushaltsentwurf für 2019 wird demnächst im Deutschen Bundestag beraten werden und müsste bereits entsprechende Förderprogramme enthalten, wenn bis zum Ende der Legislaturperiode deutliche Verbesserungen der Situation erzielt werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie will die Bundesregierung erreichen, dass Arbeitgeber in der Altenpflege ihre Beschäftigten zukünftig verpflichtend und flächendeckend nach Tariflohn bezahlen, wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 15. Mai 2018 ankündigte (https://twitter.com/BMG_Bund/status/996291434474024960, aufgerufen am 16. Mai 2018), und bis wann soll das Vorhaben umgesetzt werden?

2

a) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Krankenpflege beabsichtigten Personaluntergrenzen aufgrund ihres Charakters als Mindeststandard die Personaldichte in manchen Krankenhäusern nicht weiter absenkt, sondern für eine Entlastung des Personals und einer Steigerung der Qualität in der Pflege führt?

b) Wieso hält die Bundesregierung eine Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf bemisst, nicht für das geeignetere Instrument?

3

a) Welche konkreten Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um jetzt Anreize zur Rückkehr von ausgebildeten Fachkräften in die Pflege zu schaffen?

b) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus, demzufolge die Pflegefachkräfte, die in den Beruf zurückkehren, eine Geldprämie von 5 000 Euro erhalten sollen, Auszubildende nach Abschluss und Einstieg in den Beruf 3 000 Euro? Falls ja, warum, und wie soll dies finanziert werden? Falls nein, warum nicht? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn diese Vorschläge umgesetzt würden?

c) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus, demzufolge Pflegefachkräfte, die ihre Arbeitszeit von 100 auf 80 Prozent reduzieren möchten, einen vollen Lohnausgleich erhalten sollen? Falls ja, warum, und wie soll dies finanziert werden? Falls nein, warum nicht? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn dieser Vorschlag umgesetzt würde?

d) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus, dass der Kostenanteil von Pflegeeinrichtungen an der Pflegeausbildung zukünftig gesenkt werden soll? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn dieser Vorschlag umgesetzt würde?

4

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus, demzufolge qualifizierten Pflegefachkräften heilkundliche Aufgaben übertragen werden sollen, wie etwa Versorgung chronischer Wunden, spezifische Infusionstherapien und Versorgung von Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2?

5

a) Welche konkreten Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um die Teilzeitquote in der Altenpflege zu senken und die Rückkehr von Teil- auf Vollzeit (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) zu fördern?

b) Wie verhält sich dieses Vorhaben zur in Frage 3c dargestellten Maßnahme?

c) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus, demzufolge Pflegefachkräfte, die ihren Stellenumfang erhöhen, anteilig eine Geldprämie von 5 000 Euro/100 Prozent erhalten sollen? Falls ja, warum, und wie soll dies finanziert werden? Falls nein, warum nicht? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn dieser Vorschlag umgesetzt würde?

6

Welche konkreten Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten in der Pflege zu gewährleisten?

Wie sollen diese finanziert werden, und welche Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung hierfür?

7

Welche konkreten Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um jetzt die Anzahl der auszubildenden Pflegefachkräfte zu erhöhen?

Wie sollen diese finanziert werden, und welche Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung hierfür?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die Pflegeausbildungsreform und die noch nicht vorliegende Ausbildungs- und Finanzierungsverordnung keine Ausbildungsplätze wegfallen?

9

Welche konkreten Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um jetzt die Weiterqualifizierung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung und Pflegeassistenten zu Pflegefachkräften zu fördern?

Wie sollen diese finanziert werden, und welche Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung hierfür?

10

a) Wie viele Menschen in Ausbildung zu Altenpflegehelfern, Pflegeassistenten und Pflegekräften (bitte einzeln auflisten), die mit einer Duldung in Deutschland leben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung je Bundesland während ihrer Ausbildungszeit abgeschoben?

Wie viele nach abgeschlossener Ausbildung?

b) Welche konkreten Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um am Pflegeberuf interessierte und dafür geeignete Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, den Einstieg in Pflegeberufe zu erleichtern? Wie sollen diese finanziert werden, und welche Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung hierfür?

Berlin, den 31. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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