Vorbildfunktion der Bundesregierung bei der Gleichstellung von Frauen und Männern
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Juli 2018 wird das bundesdeutsche Gleichstellungsrecht 60 Jahre alt. Mit über fünf Jahren Verspätung und nach zähen Kämpfen im Deutschen Bundestag trat 1958 das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ in Kraft. Damit wurde das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten gestrichen. Frauen bekamen das Recht, auch ohne Genehmigung ihres Ehemanns erwerbstätig zu sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war, so der damalige § 1356 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Es folgten weitere Gesetzesänderungen, um die Forderung des Grundgesetzes in Artikel 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ umzusetzen. So wurde unter anderem 1977 die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe durch das Partnerschaftsprinzip ersetzt. Weitere 20 Jahre später beschloss endlich eine Bundestagsmehrheit, Vergewaltigungen in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Inzwischen ist zumindest die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern weitestgehend erreicht und auch gesellschaftlich nicht mehr wegzudenken.
Seit 1994 fordert das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 aber auch die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile. Bei der faktischen Gleichstellung hinkt Deutschland sowohl dem Grundgesetz als auch dem Umsetzungstand vieler europäischen Nachbarn hinterher. Noch immer werden Frauen deutlich schlechter bezahlt, noch immer bedeutet die Gründung einer Familie für Frauen oft Einbußen bei der beruflichen Entwicklung. Die durchschnittliche Altersrente von Frauen liegt derzeit 43 Prozent unter der von Männern und insbesondere alleinstehende Frauen sind besonders von (Alters-)Armut betroffen.
Der tatsächlichen Gleichstellung sollte auch das 1994 in Kraft getretene Frauenfördergesetz dienen, das zwischenzeitlich durch das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) abgelöst wurde. Dieses wurde zuletzt 2015 novelliert, um anlässlich der hart umkämpften (und letztlich sehr wenige Frauen betreffenden) Geschlechterquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft zu signalisieren, dass die Gleichstellung auch im öffentlichen Dienst vorangebracht werden sollte. Anstatt aber den damals fälligen Evaluierungsbericht fertigzustellen und das Bundesgleichstellungsgesetz mit Hilfe einer Wirksamkeitsanalyse systematisch zu verbessern, wurde die darin vorgesehene Frauenförderung durch eine aus Sicht der Fragesteller verfassungsrechtlich fragwürdige Geschlechterförderung ersetzt.
Denn eine Bevorzugung aufgrund des Geschlechts kann nur dann zulässig sein, wenn damit eine bestehende strukturelle Benachteiligung ausgeglichen werden soll.
Um die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes zu erfüllen, haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018 das Ziel vereinbart, „die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 (zu) erreichen.“
Doch nicht nur die angestrebte paritätische Besetzung der Bundesregierung wurde verfehlt, auch die Handhabung des Bundesgleichstellungsgesetzes in den Bundesministerien lässt an der Wahrnehmung der genannten Vorbildfunktion der Bundesregierung zweifeln. Trotz der erheblichen Proteste gegen die rein männliche Führung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurde anschließend wiederum ein Mann zum Leiter der neu geschaffenen Abteilung Heimat benannt. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben keine Frau unter den Staatssekretärinnen und Staatssekretären, weder parlamentarisch noch beamtet, und sind bei den Abteilungsleitungen noch weit von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern entfernt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gibt es in den Bundesministerien und im Kanzleramt?
a) Wie hoch ist der aktuelle Frauenanteil?
b) Wie hoch war der Frauenanteil zum 1. Juli 2017?
Wie viele Abteilungen gibt es aktuell in den Bundesministerien und im Kanzleramt zusammen?
a) Wie hoch ist der aktuelle Frauenanteil unter den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern?
b) Wie hoch war der Frauenanteil zum 1. Juli 2017?
Wie viele Unterabteilungen gibt es aktuell in den Bundesministerien und im Kanzleramt zusammen?
a) Wie hoch ist der aktuelle Frauenanteil unter den Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern?
b) Wie hoch war der Frauenanteil zum 1. Juli 2017?
Wann wurde in den einzelnen Bundesministerien und im Kanzleramt jeweils der nach § 12 BGleiG vorgeschriebene aktuell gültige Gleichstellungsplan beschlossen, und bis wann ist er gültig (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?
a) Enthalten diese Gleichstellungspläne in einzelnen Bereichen Ziele zur Erhöhung des Männeranteils?
Wenn ja, bitte Nennung der Bereiche und Angabe, inwiefern Männer dort strukturell benachteiligt werden (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?
b) Enthalten die Gleichstellungspläne Vorgaben hinsichtlich der zeitlichen Lage von Dienstbesprechungen, und wer ist dafür zuständig, auf deren Einhaltung zu achten (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?
c) Enthalten die Gleichstellungspläne Vorgaben, um Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben die Teilnahme an Fortbildungen zu ermöglichen (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?
Wie hoch ist aktuell die Zahl der in den Bundesministerien und im Kanzleramt Beschäftigten insgesamt (bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Führungskräften (bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
c) Wie hoch ist jeweils der Anteil der Beschäftigten, die Telearbeit nutzen (bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
In welchen Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts bestehen Dienstvereinbarungen über Telearbeit oder mobiles Arbeiten?
a) Ist die Gewährung von Telearbeit oder mobilem Arbeiten an Voraussetzungen gebunden?
Wenn ja, an welche (bitte für die genannten Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wie viele Beschäftigte haben einen Wunsch nach Telearbeit oder mobilem Arbeiten geltend gemacht (bitte für die genannten Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
c) Wie viele Beschäftigte haben einen Wunsch nach Telearbeit oder mobilem Arbeiten geltend gemacht, diesen aber (noch) nicht gewährt bekommen?
Wird eine Warteliste geführt (bitte für die genannten Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch war in der letzten Beurteilungsrunde der Anteil der Spitzenbeurteilungen (A/B) (bitte nach Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts sowie jeweils nach Geschlecht und Teilzeitbeschäftigten differenzieren)?
a) Waren bei der jeweils letzten Beurteilungsrunde die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat beteiligt, insbesondere bei der Definition der Beurteilungskriterien und bei Besprechungen von Beurteilerinnen und Beurteilern?
Wenn nein, warum nicht?
b) Beabsichtigen die Bundesministerien einschließlich des Kanzleramtes jeweils die künftige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrats, insbesondere bei der Definition der Beurteilungskriterien und bei Besprechungen von Beurteilerinnen und Beurteilern?
Wenn nein, warum nicht?
c) Nehmen die Beurteilungskriterien der Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts jeweils explizit Bezug auf § 18 BGleiG, wonach sich unter anderem Teilzeitarbeit, Telearbeit, mobiles Arbeiten und die Wahrnehmung von Eltern- oder Pflegezeit nicht nachteilig auf die dienstliche Beurteilung auswirken dürfen?
Wenn nein, warum nicht, und soll dies in der Zukunft geändert werden?
Wie viele Beschäftigte der Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts haben seit dem 1. Januar 2017 an Fortbildungen teilgenommen? Wie hoch war der Anteil an der Zahl der Gesamtbeschäftigten (bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht und Teilzeit aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte der Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts erhielten im Jahr 2017 Leistungsprämien? Wie hoch war der Anteil an der Zahl der Gesamtbeschäftigten (bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht und Teilzeit aufschlüsseln)?
Wie hoch war seit dem 1. Januar 2017 der Anteil der Beschäftigten in den Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts, die beruflich aufgestiegen sind (d. h. Beförderungen, Höhergruppierungen und Übertragung von Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben; bitte nach Ministerien sowie jeweils nach Geschlecht und Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigten in Prozentangaben und absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist in den Bundesministerien einschließlich des Kanzleramts der Frauenanteil an beruflichen Aufstiegen im Vergleich zu dem der jeweiligen Gesamtbeschäftigung (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018 „für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes“ vorgesehene Festschreibung des Ziels, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 zu erreichen, das Bundesgleichstellungsgesetz zu ändern?
a) Wenn nein, wie soll diese Festschreibung erfolgen?
b) Wie und durch wen soll ein Controlling dieses Ziels erfolgen?
Welchem Bundesministerium einschließlich des Kanzleramts obliegt bei der Erstellung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie die Federführung?
a) Hat es für die Entwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie bereits erste Treffen auf Arbeitsebene gegeben?
b) Bis wann soll die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie fertiggestellt sein?
In welcher Weise plant die Bundesregierung, auf den Brief des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden vom 26. März 2018 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu reagieren, in dem diese von den Gleichstellungsbeauftragten um Hilfe bei der Durchsetzung des geltenden Gleichstellungsrechts gebeten wurde?