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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vergabe von Krediten an die Ukraine vor den Wahlen 2019

Finanzhilfen durch IWF, EU und weitere Geber für die ukrainische Regierung seit 2013, erwarteter makroökonomischer Effekt, administrativer Ablauf bei Bewilligung und Auszahlung, ukrainische Haushaltseinnahmen, Außenhandel mit Deutschland, Konditionalitäten, Auflagen und politische Vorbedingungen der Hilfsprogramme, Korruptionsentwicklung und Schaffung eines Anti-Korruptions-Gerichts, Anteil staatlicher bzw. öffentlicher Unternehmen, Privatisierungen, soziale und makroökonomische Kennziffern<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/276414.06.2018

Vergabe von Krediten an die Ukraine vor den Wahlen 2019

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Fabio De Masi, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für ein neues Makrofinanzhilfsprogramm (MFA) für die Ukraine im Wert von bis zu 1 Mrd. Euro angenommen, um „die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformen“ zu unterstützen. Der neue Kredit kam auf Ersuchen der ukrainischen Behörden zustande.

Laut Europäischer Kommission soll das neue MFA-Programm „auf Fortschritten aufbauen“, die im Rahmen der drei vorangegangenen MFA-Operationen erzielt wurden (COD 2018/0058). Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments (INTA) stimmte am 17. Mai 2018 einem entsprechenden Gesetzentwurf der EU-Kommission zu.

Die EU hat seit dem Sturz der Regierung Janukowitsch 12,8 Mrd. Euro für die Ukraine zugesagt, davon 2,8 Mrd. Euro durch drei MFA-Programme. Die dritte Tranche der EU-Makrofinanzhilfe i. H. v. 600 Mio. Euro wurde im Dezember 2017 aufgrund der Nichterfüllung von Konditionalitäten nicht ausgezahlt (European Commission, EU-Ukraine: Commission proposes €1 billion in new Macro-Financial Assistance, 9. März 2018).

Die EU-Kommission forderte in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Ukraine, internen Forderungen „nach einer politischen Kehrtwende bei wichtigen Reformen“ nicht nachzugeben (Europäische Kommission, Europäische Kommission bereit, weitere Makrofinanzhilfe für die Ukraine zu prüfen, sofern Reformdynamik verstärkt wird, 1. Dezember 2017). Am 19. März 2018 beschloss der Rat für Außenbeziehungen (RfAB), dass die Fortsetzung der EU-Unterstützung an die „konsequente Erfüllung von Bedingungen“ zu knüpfen sei (BReg-Dok 98/2018). Außerdem bewilligte der Internationale Währungsfonds (IWF) seit dem Jahr 2014 hohe Kredite an die Ukraine.

Die Bundesregierung ist über den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union mit diesen Entscheidungen befasst. Deutschland ist zudem Mitglied des IWF und durch den Präsidenten der Deutschen Bundesbank sowie den Bundesminister der Finanzen in dessen Gremien vertreten.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellt es einen augenfälligen Widerspruch dar, dass vor drei Monaten die Bedingungen für die Auszahlung der dritten Tranche nicht gegeben waren, nun aber ein neuer Milliardenkredit bewilligt werden soll. Insbesondere wirft der Vorgang die Frage auf, inwiefern hier Einfluss auf die im kommenden Jahr 2019 in der Ukraine stattfindenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen genommen werden soll.

Laut Medienberichten ist die öffentliche Zustimmung für die regierenden Parteien auf ein Minimum zusammengeschmolzen, was auf die grassierende Korruption, steigende Preise und sinkende Kaufkraft zurückzuführen ist (DER SPIEGEL 7/2018, Der dubiose Petro Incognito).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Finanzhilfen erhielt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 im Rahmen von IWF-Programmen bewilligt und ausgezahlt?

2

Welche anderen Geber unterstützten die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 in welchem Umfang?

3

Welche Finanzhilfen erhielt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 im Rahmen von MFA-Programmen der EU?

4

Mit welchen Instrumenten und in welcher Höhe unterstützte die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle ukrainische Regierung zusätzlich zur Makrofinanzhilfe?

a) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich Budgethilfe?

b) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich militärische Hilfe?

c) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich Mischfinanzierungsfazilitäten zur Förderung von Investitionen.

d) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich humanitärer Hilfe?

e) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich technischer Hilfe?

5

Welchen Effekt erwartet die Bundesregierung durch die neue Makrofinanzhilfe auf den makroökonomischen Rahmen der Ukraine im kommenden Wahljahr 2019?

6

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der administrative Ablauf bei der Bewilligung und Auszahlung der neuen Makrofinanzhilfe (befasste Institutionen, Zeitpunkt), und welche Befassungen stehen noch an?

7

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeseite des ukrainischen Staatshaushalts seit dem Jahr 2013?

a) Wie entwickelten sich die Steuereinnahmen der Ukraine inflationsbereinigt seit dem Jahr 2013?

b) Welche Einnahmen erzielten die Firmen Naftogaz und deren Tochter Ukrtransgaz seit dem Jahr 2013 jährlich aus dem Erdgastransit von Russland in die EU, und welchen Anteil führten die Unternehmen davon an den Staatshaushalt ab?

c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung des Leiters der IWF-Mission in der Ukraine Yost Ljungman, die Gaspreise in der Ukraine auf das Marktniveau anzuheben (The IMF called on Ukraine to set gas market prices, 13. März 18, Infoglitz)?

8

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Außenhandel zwischen der Ukraine und Deutschland sowie den EU28 seit dem Inkrafttreten der „vertieften und umfassenden Freihandelszone“ seit dem 1. Januar 2016 (bitte jeweiligen Anteil am Außenhandel und wichtigste Produkte und Zielländer aufführen)?

9

An welche Konditionalitäten ist das IWF-Programm für die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gebunden?

a) Welche Konditionalitäten des IWF erfüllte die Ukraine nicht bzw. nicht fristgemäß?

b) Inwieweit steht das „Moratorium auf den Verkauf von Agrarland“ in der Ukraine der Auszahlung der fünften IWF-Tranche entgegen?

c) Welches sind die Kernforderungen des IWF in Bezug auf die Energieversorgung der Ukraine?

10

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen unterstützt die Bundesregierung die Landreform in der Ukraine?

11

Welche Bedingungen (Konditionalitäten) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an die Makrofinanzhilfe III geknüpft?

a) Die Umsetzung welcher Maßnahmen standen im Dezember 2017 noch aus, an die die dritte und letzte Tranche der EU-Makrofinanzhilfe geknüpft war?

b) Was hat die ukrainische Regierung seitdem unternommen, um die Bedingungen ggf. zu erfüllen?

12

Welche „spezifischen Auflagen“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an das neue Makrofinanzhilfsprogramm geknüpft sein?

a) Welche politischen Vorbedingungen stellt die EU für das neue Makrofinanzhilfsprogramm?

b) Welche Konditionalitäten stellt die EU für das neue Makrofinanzhilfsprogramm?

13

Welche konkreten Fortschritte konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung bei der Schaffung eines Anti-Korruptions-Gerichts mit sämtlichen Empfehlungen der Venedig-Kommission erreichen?

a) Inwiefern entspricht die Forderung nach einem Anti-Korruptions-Gericht auch den Forderungen IWF?

b) Wie bewerten internationale Institutionen und Nichtregierungsorganisationen wie etwa Transparency International die Entwicklung der Korruption in der Ukraine seit dem Jahr 2013?

14

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil staatlicher bzw. öffentlicher Unternehmen an der ukrainischen Volkswirtschaft seit dem Jahr 2013?

a) Inwiefern entspricht die Privatisierung öffentlichen Eigentums den Forderungen von IWF und/oder den Konditionalitäten der Makrofinanzhilfe der EU?

b) In welchen Wirtschaftsbereichen der Ukraine fanden bisher Privatisierungen statt?

15

Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sozialen und makroökonomischen Kennziffern der Ukraine seit dem Jahr 2013 in den Bereichen

a) Bruttoinlandsprodukt,

b) Auslandsverschuldung,

c) Haushaltsdefizit,

d) Jahresinflationsrate (Preiseentwicklung bei Strom und Gas, öffentlicher Transport und Grundnahrungsmittel bitte extra ausweisen),

e) Außenwert der Landeswährung Hrywnja,

f) Kaufkraft pro Kopf (inflationsbereinigt),

g) Arbeitslosigkeit und

h) Auswanderung in andere Staaten, insbesondere nach Russland und in EU-Staaten?

Berlin, den 7. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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