Rückkehrprogramm Starthilfe Plus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Victor Perli, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Ergänzung des Bund-Länder-Programms Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) Government Assisted Repatriation Programme (GARP) führte die Bundesregierung am 1. Februar 2017 in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das Rückkehrförderprogramm „Starthilfe Plus“ ein. Für die Finanzierung dieses Programms hat der Bund für das Jahr 2017 zusätzlich 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Der damalige Bundesminister des Inneren Dr. Thomas de Maizière erklärte, dass durch das Programm „Starthilfe Plus“ die Zahl der freiwilligen Ausreisen durch Ausreisepflichtige „signifikant erhöht“ werden solle (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/01/starthilfe-plus.html).
Im Unterschied zu den REAG/GARP-Programmen werden bei „Starthilfe Plus“ Prämien bei Rücknahme des Asylantrags angeboten.
Das Programm hat vier Stufen:
- Stufe 1: Rückkehrende erhalten 1 200 Euro, wenn sie noch vor Abschluss des Asylverfahrens freiwillig zurückkehren.
- Stufe 2: Rückkehrende erhalten 800 Euro, wenn sie innerhalb der gesetzten Ausreisefrist die verbindliche Entscheidung treffen, auszureisen und auf Rechtsmittel verzichten.
- Stufe S: Rückkehrende erhalten 800 Euro, wenn sie nach deutschem Recht schutzberechtigt sind und mit „Starthilfe Plus“ in ihr Herkunftsland zurückkehren. Anders als die anderen Stufen gilt die Stufe S für alle Staatsangehörigkeiten im Rahmen von REAG (www.bamf.de/DE/Rueckkehr/Rueckkehrprogramme/StarthilfePlus/starthilfeplus.html).
In der vorübergehend geltenden Stufe Ü (bis 31. Dezember 2017) erhielten Rückkehrende 800 Euro, wenn sie vor dem 1. Februar 2017 in Deutschland registriert wurden und vor dem 1. August 2017 entweder vollziehbar ausreisepflichtig waren oder eine Duldung hatten oder einen Asylfolge- bzw. Asylzweitantrag gestellt haben. Die Antragstellerinnen und Antragsteller mussten alle ggf. gestellten Anträge, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel, die auf Gewährung von Asyl, Sicherung des Verbleibs in Deutschland oder eine Einreise nach Deutschland gerichtet sind, zurücknehmen, um die Förderung zu erhalten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/01/starthilfe-plus.html).
Ab dem 1. Januar 2018 wurde für Personen aus Albanien und Serbien zusätzlich Stufe D eingeführt. Wenn sie seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet (Langzeitduldung) sind und mit „Starthilfe Plus“ in ihr Herkunftsland zurückkehren, erhalten sie eine einmalige finanzielle Unterstützung von 500 Euro sowie Reintegrationsunterstützung in Form von Sachleistungen, u.a. Wohnkosten bis zu 2 000 Euro für Familien bzw. bis zu 1 000 Euro für Einzelpersonen, medizinische Kosten bis zu 3 000 Euro für Familien bzw. bis zu 1 500 Euro für Einzelpersonen (http://germany.iom.int/de/starthilfeplus).
Darüber hinaus kann eine Familie zusätzlich 500 Euro erhalten, wenn mehr als vier Familienmitglieder gemeinsam mit „Starthilfe Plus“-Antrag ausreisen. Die Auszahlung der „Starthilfe Plus“ erfolgt in zwei Schritten. Die erste Hälfte wird gleichzeitig mit der einfachen Starthilfe nach REAG/GARP bei der Ausreise am Flughafen ausgezahlt und die zweite Hälfte sechs bis acht Monate später durch die IOM im Herkunftsland. Kinder unter zwölf Jahren erhalten die Hälfte der Fördersumme (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/01/starthilfe-plus.html).
Bis zum 28. Februar 2018 konnten Rückkehrende eine zusätzliche Reintegrationsunterstützung beantragen. Familien konnten Sachleistungen zum Beispiel für Miete, Bau- und Renovierungsarbeiten oder die Grundausstattung für Küche oder Bad im Wert von bis zu 3 000 Euro beantragen, Einzelpersonen im Wert von bis zu 1 000 Euro. Der Antrag für die Reintegrationsunterstützung mit dem Namen „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ wird zusammen mit dem „Starthilfe Plus“-Antrag gestellt. Die konkrete Form der Unterstützung stimmen Rückkehrende nach ihrer Rückkehr mit der IOM im Zielland ab. Personen, die in der Stufe S gefördert werden sowie Personen, die in ein aufnahmebereites Drittland weiterwandern, können keine Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen erhalten.
Das „Starthilfe Plus“-Programm richtet sich auch an Menschen aus Kriegsgebieten wie Syrien und Ländern wie Eritrea, die in Asylverfahren sehr hohe Erfolgsaussichten haben (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2017/starthilfe-plus-merkblatt.pdf;jsessionid=B81980196632C878326F83F3E2543CC2.1_cid373?__blob=publicationFile&v=1). Das Programm „Starthilfe Plus“ wurde daher immer wieder auch von Menschenrechtsorganisationen als „Hau ab!-Prämie“ kritisiert (www.migazin.de/2017/01/30/hau-praemien-innenministerium-rueckkehrpraemien-fluechtlinge/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Menschen aus welchen Ländern nahmen eine Unterstützung nach REAG/GARP in Anspruch (bitte quartalsweise für die Jahre 2015, 2016, 2017, ersten Quartal 2018 sowie nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen aus welchen Ländern nahmen im Jahr 2017 und im ersten Quartal 2018 das Programm „Starthilfe Plus“ in Anspruch (bitte nach Ländern und Stufen sowie quartalweise aufschlüsseln)?
Wie viele der Berechtigten haben die Auszahlung der zweiten Marge im Rahmen des „Starthilfe Plus“-Programms in Anspruch genommen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
a) Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung der zweiten Marge erfüllt sein?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gründe, wenn Rückkehrer die Auszahlung der zweiten Marge nicht beantragen?
c) Wie oft, in welchen Fällen und aus welchen Gründen wurde die Auszahlung der zweiten Marge verweigert? Inwiefern sind Rechtsmittel gegen die Auszahlung der zweiten Marge möglich?
d) Gibt es in allen im „Starthilfe Plus“-Programm inkludierten Ländern entsprechende Vertretungen, bei denen die zweite Marge der Mittel an die ausgereiste Person ausgezahlt werden kann?
e) Welche Einrichtungen und Institutionen übernehmen in den Herkunftsländern die direkte Auszahlung der Mittel aus dem „Starthilfe Plus“-Programm, und wie wird diese kontrolliert (bitte detailliert aufführen)?
Warum erfolgt ein Teil der Auszahlung der Mittel an die Rückkehrerinnen und Rückkehrer erst nach sechs Monaten?
Wie und nach welchen Kriterien ist die Liste der Länder, für die das „Starthilfe Plus“-Programm gilt, bzw. die ihr zugrunde liegende REAG/GARP Länderliste zustande gekommen?
Wie begründet die Bundesregierung die Zahlung von Rückkehrhilfen an Menschen aus Kriegsgebieten wie dem Irak, Somalia oder Syrien, wenn Asylanträge zurückgenommen werden, und was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, Schutzsuchende würden so dazu angehalten, Menschenrechte gegen Geld einzutauschen (www.proasyl.de/news/grundrecht-imausverkauf-bundesregierung-will-fuer-verzicht-auf-asyl-zahlen/)?
Auf welche Weise ist die Höhe der Zahlungen im „Starthilfe Plus“-Programm zustande gekommen, und inwiefern wurde in diesem Kontext den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Fluchtländern Rechnung getragen?
Wie begründet die Bundesregierung die Staffelung der Auszahlung der Starthilfe nach Stufen? Wie begründet die Bundesregierung, dass Personen, die ihren Asylantrag zurücknehmen oder auf Rechtsmittel verzichten, höhere Zahlungen erhalten, vor dem Hintergrund der von eventuell in Deutschland eingelegten Rechtsmitteln unabhängigen Lebenshaltungs- und Existenzgründungskosten im Herkunftsland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die aufgrund der Situation in den Herkunftsländern nach ihrer Rückkehr Schaden erlitten oder erneut fliehen mussten?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Verlauf des „Starthilfe Plus“-Programms?
Inwiefern war das am 28. Februar 2018 ausgelaufene Projekt zur „Reintegrationsunterstützung Wohnen“ aus Sicht der Bundesregierung ein Erfolg, und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Verlauf? Sind Nachfolgeprojekte oder ähnlich gelagerte neue Projekte in Planung?
Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern konnten im ersten Quartal 2018 Stufe D des „Starhilfe Plus“-Programms nutzen?