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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching

Gründe für Verzicht auf Errichtung eines Zwischenlagers am Standort zur Atomtransportvermeidung, Aufnahmefähigkeit des Nasslagers, Zulassung des MTR3-Behälters durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Verfahrensstand für Einlagerungsgenehmigung von MTR3-Behältern im Zwischenlager Ahaus, Stand des Konditionierungskonzepts, Überlegungen betr. Erweiterung von Lagerkapazität und Bau einer Transportbereitstellunghalle für abgebrannte Brennelemente am FRM-II, Informationen zu den Messzyklen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in Ahaus<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/277615.06.2018

Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Susanne Ferschl, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Andreas Wagner, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Abklingbecken des Forschungsreaktors München-Garching befinden sich derzeit nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller über 40 abgebrannte Brennelemente, die auch im abgebrannten Zustand hoch angereichertes Uran mit einem Anteil von weit über 80 Prozent an spaltbarem Material enthalten.

Der erste Zyklus am FRM II startete im Herbst 2004. Zu diesem Zeitpunkt war nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Durchführung von fünf Zyklen pro Jahr vorgesehen. Ab März 2008 wurde nach Kenntnis der Fragestellenden der Brennelementabbrand erhöht und damit die Anzahl der Zyklen auf vier pro Jahr verändert. Unter den genannten Zielvorgaben hätten bis zum Frühjahr 2018 also insgesamt 57 Zyklen durchgeführt werden können. Nach Information der Fragestellerinnen und Fragesteller scheint die Zahl aber tatsächlich um etwa ein Viertel niedriger zu liegen.

Zu Beginn dieses Jahrhunderts war es Ziel der Bundesregierung, Atommüll aus den Atomkraftwerken dezentral zu lagern, um Gefahren zu minimieren und um unnötige Transporte zu vermeiden, da es bis heute noch keinen Endlagerstandort für derartige Abfälle gibt. Aus diesem Grund wurden an allen Kraftwerksstandorten dezentrale Zwischenlager errichtet und betrieben.

Bei den abgebrannten Brennelementen des Forschungsreaktors FRM II in Garching handelt es sich aufgrund des hohen (atomwaffenfähigen) Anreichungsgrads von Uran 235 um Atommüll, der beim Transport als auch bei der Lagerung besonders hohe Sicherheits- und Sicherungsanforderungen stellt.

Die Transporte sollen laut Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in neuen, noch nicht zugelassenen Behältern vom Typ MTR3 erfolgen (vgl. www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/zentral/ahaus/ahaus_node.html).

Im Auftrag des „Nationalen Begleitgremiums“ hat sich das Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) in einer Studie mit den Risiken befasst, die mit der geplanten Zwischenlagerung dieser Brennelemente aus Garching in Ahaus einhergehen. Dort heißt es, dass ein Behälter vom Typ MTR3 „genügend Material für mindestens eine Kernwaffe“ enthält (www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-München-II.html).

Bei der weiteren Betrachtung zu den Proliferationsrisiken stellen die Autoren der Studie fest: „Aufgrund des relativ geringen Gewichts dieser CASTOREN und der nicht vorhandenen Strahlenbarriere des CASTORs selbst müssen die abgebrannten Brennelemente des FRM-II im Zwischenlager als proliferationsgefährdet eingestuft werden“ (ebd. S. 44). Zur Minderung dieser Risiken wird die Abreicherung oder die Vermischung mit Natururan vorgeschlagen (vgl. ebd. S.45).

Weitere sicherheitsrelevante Kriterien wie Rekritikalität und Flugzeugabsturz werden betrachtet. Auf Seite 47 der Studie heißt es: „Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktiven Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial. Unter der Voraussetzung, dass Angreiferinnen und Angreifer das Zwischenlager betreten und wieder verlassen können, sind Diebstahlsszenarien möglich. Ein Abtransport eines ca. 50 kg schweren Brennelements wäre vergleichsweise einfach. Daher ist das Risiko eines Diebstahls eines Brennelements des FRM-II aus dem Zwischenlager als nicht ausgeschlossen und damit proliferationsrelevant einzustufen.“

Vor diesem Hintergrund werfen die Pläne der Betreiberinnen und Betreiber, diese hochradioaktiven Brennelemente zur weiteren Zwischenlagerung nach Ahaus in Nordrhein-Westfalen zu transportieren, Fragen auf. Die Genehmigung für das Zwischenlager in Ahaus ist nach Angaben des BfE bis Ende 2036 befristet (Quelle wie oben).

Derzeit finden im Zwischenlager Ahaus Nachrüstungen zum Schutz vor „Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) statt. Aufgrund der Geheimhaltung ist nicht nachzuvollziehen, ob und in welcher Weise geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl oder Angriffe erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, am Standort des Forschungsreaktors ein für diese hochangereicherten und damit besonders gefährlichen Brennelemente entsprechend sicheres Zwischenlager zu errichten, um riskante Atomtransporte zu vermeiden?

2. Wie viele abgebrannte Brennelemente kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Nasslager beim Forschungsreaktor Garching derzeit noch aufnehmen (Stand: 1. Mai 2018)?

3. Für welchen Zeitraum erwartet die Bundesregierung eine Entscheidung über die Zulassung des MTR3-Behälters durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit?

4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Verfahren für eine Einlagerungsgenehmigung von MTR3-Behältern im Zwischenlager Ahaus bei der Betreiberin Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) und bei der Genehmigungsbehörde BfE?

5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Konditionierungskonzepts, damit eine Unterkritikalität des eingesetzten Brennstoffs gewährleistet ist?

6. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die hochangereicherten Brennelemente aus Garching vor einer weiteren Zwischenlagerung abzureichern? Wenn ja, wie, und wo soll das erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

7. Wann hat sich der Arbeitskreis „Entsorgung von Forschungsreaktoren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dieser Thematik befasst (bitte Sitzungstermine und die wesentlichen Vereinbarungen bzw. Entscheidungen nennen)?

8. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Inhalte des jährlich zu erbringenden Nachweises zur Konkretisierung und fortschreitenden Planung für die Konditionierung (bitte die jeweils wichtigsten Punkte der Berichte seit Betriebsbeginn nennen)?

9. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass es Überlegungen zur Erweiterung der Lagerkapazität im Lagerbecken des FRM II gibt? Wenn ja, werden diese derzeit von der Betreiberin verfolgt? Wenn diese aktuell nicht verfolgt werden, warum nicht?

10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen zum Bau einer Transportbereitstellunghalle für abgebrannte Brennelemente am FRM II? Wenn ja, wo soll diese errichtet werden?

11. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von wem aufgewendet, um das Konditionierungskonzept weiterzuentwickeln?

12. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Messzyklen am FRM II gefahren (bitte Anfangs- und Enddaten und ggf. Unterbrechungszeiträume nennen)?

13. Wann gab es nach Kenntnis der Bundesregierung – im Vergleich zur geplanten Anzahl der Messzyklen – welche Unterbrechungen (bitte Anfangs- und Enddaten angeben), und welche Ursachen hatten diese Unterbrechungen?

14. Welche zusätzlichen Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen werden in Ahaus erforderlich, weil der hochangereicherte waffenfähige Atommüll aus Garching zwischengelagert werden soll (bitte so detailliert wie möglich darstellen)?

15. Welche zusätzlichen Safeguard-Maßnahmen von der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bzw. der Internationalen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAED) werden in Ahaus mit Blick auf die Einlagerung der hochangereicherten waffenfähigen Brennelemente erforderlich (bitte so detailliert wie möglich darstellen)?

16. Mit welchen Maßnahmen werden das Eindringen von Tätern bzw. sonstige mögliche Angriffe durch die laufenden Umbauten in Ahaus wirkungsvoll verhindert?

17. Mit welchen Fahrzeugen sollen die Transporte von Garching nach Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt werden, und in welcher Weise sind diese Transporte bzw. Fahrzeuge gesondert gesichert?

Fragen17

1

Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, am Standort des Forschungsreaktors ein für diese hochangereicherten und damit besonders gefährlichen Brennelemente entsprechend sicheres Zwischenlager zu errichten, um riskante Atomtransporte zu vermeiden?

2

Wie viele abgebrannte Brennelemente kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Nasslager beim Forschungsreaktor Garching derzeit noch aufnehmen (Stand: 1. Mai 2018)?

3

Für welchen Zeitraum erwartet die Bundesregierung eine Entscheidung über die Zulassung des MTR3-Behälters durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Verfahren für eine Einlagerungsgenehmigung von MTR3-Behältern im Zwischenlager Ahaus bei der Betreiberin Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) und bei der Genehmigungsbehörde BfE?

5

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Konditionierungskonzepts, damit eine Unterkritikalität des eingesetzten Brennstoffs gewährleistet ist?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die hochangereicherten Brennelemente aus Garching vor einer weiteren Zwischenlagerung abzureichern?

Wenn ja, wie, und wo soll das erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wann hat sich der Arbeitskreis „Entsorgung von Forschungsreaktoren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dieser Thematik befasst (bitte Sitzungstermine und die wesentlichen Vereinbarungen bzw. Entscheidungen nennen)?

8

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Inhalte des jährlich zu erbringenden Nachweises zur Konkretisierung und fortschreitenden Planung für die Konditionierung (bitte die jeweils wichtigsten Punkte der Berichte seit Betriebsbeginn nennen)?

9

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass es Überlegungen zur Erweiterung der Lagerkapazität im Lagerbecken des FRM II gibt?

Wenn ja, werden diese derzeit von der Betreiberin verfolgt?

Wenn diese aktuell nicht verfolgt werden, warum nicht?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen zum Bau einer Transportbereitstellunghalle für abgebrannte Brennelemente am FRM II?

Wenn ja, wo soll diese errichtet werden?

11

Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von wem aufgewendet, um das Konditionierungskonzept weiterzuentwickeln?

12

Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Messzyklen am FRM II gefahren (bitte Anfangs- und Enddaten und ggf. Unterbrechungszeiträume nennen)?

13

Wann gab es nach Kenntnis der Bundesregierung – im Vergleich zur geplanten Anzahl der Messzyklen – welche Unterbrechungen (bitte Anfangs- und Enddaten angeben), und welche Ursachen hatten diese Unterbrechungen?

14

Welche zusätzlichen Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen werden in Ahaus erforderlich, weil der hochangereicherte waffenfähige Atommüll aus Garching zwischengelagert werden soll (bitte so detailliert wie möglich darstellen)?

15

Welche zusätzlichen Safeguard-Maßnahmen von der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bzw. der Internationalen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAED) werden in Ahaus mit Blick auf die Einlagerung der hochangereicherten waffenfähigen Brennelemente erforderlich (bitte so detailliert wie möglich darstellen)?

16

Mit welchen Maßnahmen werden das Eindringen von Tätern bzw. sonstige mögliche Angriffe durch die laufenden Umbauten in Ahaus wirkungsvoll verhindert?

17

Mit welchen Fahrzeugen sollen die Transporte von Garching nach Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt werden, und in welcher Weise sind diese Transporte bzw. Fahrzeuge gesondert gesichert?

Berlin, den 11. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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