Umsetzung des Koalitionsvertrages in der europäischen Sozialpolitik
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Lisa Paus, Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Margarete Bause, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Schaffung eines sozialen Europas war von Anfang an ein wichtiges Ziel der Europäischen Union und ist heute wichtiger denn je. Weit über 100 Millionen Menschen in der EU sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Das Ziel der EU-2020-Strategie, diese Zahl um 20 Millionen zu verringern, wird voraussichtlich scheitern. In einigen Mitgliedstaaten sind die Arbeitslosigkeit und die Jugendarbeitslosigkeit besorgniserregend hoch. Ein stärkeres soziales Europa ist aber nicht nur aus sozialen Gründen wichtig. Es erhöht die Akzeptanz der Europäischen Union und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Schließlich erhöht ein soziales Europa die wirtschaftliche Stabilität der Europäischen Union.
Vieles ist dabei schon heute und ohne Änderungen der Europäischen Verträge möglich. Vor dem Hintergrund der Vorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron werden darüber hinaus weitere sinnvolle Schritte denkbar. Es ist erfreulich, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sich zuvorderst ein ausführlicher Passus zur Stärkung des sozialen Europa hierzu befindet. Allerdings verpasst die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller diese Chance, wenn sie jetzt nicht mit Nachdruck auf eine sozialpolitische Wende in Europa drängt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viel Mittel plant die Bundesregierung für das Ziel im Koalitionsvertrag „die Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln zu bekämpfen“ (Koalitionsvertrag, Seite 7) vorzusehen, und in welchen Etat sollen die Mittel eingestellt werden?
In welchen EU-Gremien hat sich die Bundesregierung bereits für das Ziel im Koalitionsvertrag eingesetzt „soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU, in einem Sozialpakt stärken“ (Koalitionsvertrag, Seite 7)?
a) Welche weiteren sozialen Grundrechte sollen über „das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ hinaus gestärkt werden?
b) Inwiefern soll ein solcher Sozialpakt über die Europäische Säule Sozialer Rechte hinausgehen, und welche Rechtsverbindlichkeit soll ein solcher Sozialpakt haben?
In welchen EU-Gremien hat sich die Bundesregierung bereits für das Ziel im Koalitionsvertrag „faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik“ (Koalitionsvertrag, Seite 7) eingesetzt?
a) Wie und wann plant die Bundesregierung, dazu Vorschläge vorzulegen?
b) Welche neuen, fairen Rahmenbedingungen sind nach Auffassung der Bundesregierung konkret geplant?
c) In welchen EU-Gremien hat sich die Bundesregierung bereits für diese neuen „fairen Rahmenbedingungen“ eingesetzt?
d) Durch welche Institution soll die bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik erfolgen, und welche Kompetenzen soll diese Institution dafür erhalten?
In welchen EU-Gremien hat sich die Bundesregierung bereits für einen „Rahmen für Mindestlöhne in den EU-Staaten“ (Koalitionsvertrag, Seite 7) eingesetzt?
a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter einem „Rahmen“?
b) Welche konkreten Eckpunkte hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein solcher Rahmen?
c) Wird sich die Bundesregierung für eine Richtlinie für Mindeststandards für Mindestlöhne einsetzen?
d) Wie und wann plant die Bundesregierung, dazu konkrete Vorschläge zu veröffentlichen?
In welchen EU-Gremien hat sich die Bundesregierung bereits für das Ziel einen „Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln“ (Koalitionsvertrag, Seite 7) eingesetzt?
a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter einem „Rahmen“?
b) Welche konkreten Eckpunkte hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein solcher Rahmen?
c) Wird sich die Bundesregierung für eine Richtlinie für Mindeststandards für Grundsicherungssysteme einsetzen?
d) Wie und wann plant die Bundesregierung, dazu konkrete Vorschläge zu veröffentlichen?
Wie definiert die Bundesregierung „missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherung“ (Koalitionsvertrag, Seite 7)? Wie viele Fälle einer missbräuchlichen Zuwanderung nach dieser Definition hat es im letzten Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach einem Aufenthalt von drei Monaten alle rechtmäßig in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen erhalten sollten?
Wie und in welchem Rahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei leben und ohne Diskriminierung arbeiten können sollten, in Deutschland vom pauschalen Vorwurf des Sozialmissbrauchs entlastet werden, der oft geäußert wird, obwohl sie hier arbeiten und Steuern zahlen und ihnen somit eine Gleichbehandlung mit den Einheimischen zusteht?
Wie genau wird sich das neue europäische Selbstverständnis der Bundesregierung im Rahmen der Beratungen des Vorschlags zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (KOM(2018)131 endg.) auswirken, und ist mit Verbesserungsvorschlägen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Lohndumping und Ausbeutung zu rechnen?
Wenn ja, mit welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie genau plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige (KOM(2018)132 endg.) umzusetzen?
Wenn sie dies nicht plant, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion (siehe Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/2111), dass die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion vertieft werden sollte, weil mehr soziales Europa Krisen vorbeugt und stabilisierend wirkt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion (siehe Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/2111), dass es im Rahmen einer solchen Vertiefung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion neue Strukturen und auch einen grenzüberschreitenden sozialen Ausgleich braucht, um mit sozialen Schieflagen künftig besser umgehen zu können und wirtschaftliche Krisen auszugleichen?