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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überprüfung von Auslandsvermögen bei Antragstellern für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.07.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/285619.06.2018

Überprüfung von Auslandsvermögen bei Antragstellern für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, René Springer, Sebastian Münzenmaier, Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Erfahrungen von Praktikern und Juristen im Bereich des Familien- und Sozialrechts belegen, dass es erhebliche Defizite bei der Ermittlung und Bewertung von ausländischem Kapitalvermögen gibt. Im Bereich der Berechnung von Einkünften zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens von barunterhaltspflichtigen Kindern oder auch im Bereich der Prüfung von Schonvermögen und ausländischen Einkünften findet eine solche Überprüfung regelmäßig nicht oder nur unzureichend statt.

Hierdurch entsteht eine ungerechte Ungleichbehandlung von Bürgern, die ihr Vermögen nur im Inland anlegen, weil dort eine Abfrage über die Finanzämter und andere Stellen erfolgen kann – ähnlich der schon vor einigen Jahren umgesetzten Erweiterung der Gerichtsvollzieherbefugnisse bei der Einholung von Auskünften bei dritten Stellen und Behörden.

Ein Handlungs- und Regelungsbedarf erscheint naheliegend; der Umgang der Ungleichbehandlung macht eine nähere Befassung notwendig (www.express.de/duesseldorf/abzocker-vor-gericht-vermoegen-im-ausland---hier-lebte-er-von-hartziv-4625126; www.welt.de/politik/ausland/article106347585/Wie-reiche-Tuerken- den-deutschen-Staat-ausnehmen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um Auslandsvermögen von Antragstellern aufzuspüren?

2

Welche in Frage 1 genannten Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um Auslandsvermögen aufzuspüren?

3

In wie vielen Fällen und mit welchen Summen konnte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren falsche Angaben zu Immobilienvermögen aufdecken (bitte die Anzahl der Fälle jährlich ab dem Jahre 2012 angeben)?

4

Wie wird ausländischer Immobilienbesitz nach Kenntnis der Bundesregierung bewertet und verwertet?

5

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, Veränderungen in den Grundbüchern zum Schutz vor Zugriff deutscher Ämter nachzuvollziehen?

Wenn ja, welche sind dies, und zu welchem Ergebnis kommen diese Überprüfungen im Zeitraum 2012 bis 2017 (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?

Wenn nein, welche Anstrengungen plant die Bundesregierung, um an diese Informationen zu gelangen?

6

Gibt es Abkommen, die den ausländischen Banken entgegen möglicherweise bestehender Regelungen zum Bankgeheimnis eine Auskunftspflicht oder gar Meldepflicht von Bankguthaben auferlegen?

Welche Abkommen oder Regularien sind dies?

7

Müssen Antragsteller mit vermutetem Auslandsvermögen Bescheinigungen ihrer Heimatländer vorweisen, aus denen entweder hervorgeht, dass sie über keinerlei Vermögen verfügen oder aber, dass sie auf evtl. vorhandenes Vermögen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland verzichtet haben?

Falls nicht, weshalb nicht?

8

Wie viele Leistungsantragsteller legten im Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliches Auslandsvermögen offen, und bei wie vielen davon wurde deshalb bis zum Verzehr des Vermögens der Leistungsanspruch verwehrt (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2017 Sanktionen gegen Personen verhängt, bei denen nach eigenständiger Prüfung der leistungsgewährenden Behörde verschleiertes oder kurzfristig an Dritte übertragenes Auslandsvermögen entdeckt wurde?

10

Wie gedenkt die Bundesregierung dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Zusammenhang mit dieser Fragestellung gerecht zu werden?

Berlin, den 14. Juni 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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