Engpassmanagement im Stromnetz – Auswirkungen auf Verbraucher und Klimaschutz
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert sich, Netzengpässe werden als Argument angeführt, den weiteren Ausbau zu verzögern. Die Kosten für Netzengpassmanagement werden den erneuerbaren Energien zugeschrieben – auch da, wo die Kosten tatsächlich zum Beispiel am Festhalten an der einheitlichen Preiszone liegen.
Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission das Legislativpaket „Saubere Energien für alle Europäer“ vorgestellt. Bestandteil des Pakets ist die Strommarktverordnung, in welcher im dritten Kapitel der Netzzugang und das Engpassmanagement behandelt werden. Am 18. Dezember 2017 wurde im Rahmen eines Gesamtkompromisses eine Verständigung erzielt. Das Strommarkt-Dossier (Strommarkt-Richtlinie, Strommarkt-Verordnung, Risikovorsorge-Verordnung und ACER-Verordnung – ACER= Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) soll nun im zweiten Halbjahr unter der österreichischen Präsidentschaft verhandelt werden. Die Strommarkt-Verordnung ist nach Abschluss direkt geltendes Recht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1602, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16.).
Parallel hat eine europäische Expertengruppe zur Verbesserung der Interkonnektivität im Stromsektor im November 2017 festgestellt, dass erstens der europäische Strommarkt besser verbunden werden muss und bestehende Strukturen besser genutzt werden sollen, und zweitens neue Interkonnektoren gebaut werden sollen, nachdem diese einer sozial-ökonomischen und ökologischen Kostennutzenanalyse unterzogen wurden (vgl. https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/report_of_the_commission_expert_group_on_electricity_interconnection_targets.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel Prozent der gesamten Stromkosten für Endverbraucher abzgl. der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer (oder einem anderen sinnvoll erscheinenden Indikator für Endverbraucherkosten) sind Redispatchkosten und Abregelkosten nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG?
2. Liegen der Bundesregierungen Informationen vor, wie viel zusätzliche CO2- Emissionen durch Redispatchmaßnahmen und Einsmannschaltungen (§ 13.1 und § 13.2 EnWG) verursacht werden?
3. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob, wie in der EU- Strommarkt-Verordnung vorgesehen, bei der Öffnung der Interkonnektoren importierter Strom aus fossilen Kraftwerken oder aus speicherbaren erneuerbaren Energien Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energien in Deutschland verdrängen kann, oder bezieht sich die Öffnung der Interkonnektoren im Falle von drohenden Abregelungen fluktuierender Erneuerbarer nur auf Strom, der ebenfalls aus fluktuierenden erneuerbaren Energien stammt?
4. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Einspeisevorrang von fluktuierenden erneuerbaren Energien vor dem Import von Graustrom bestehen bleiben sollte, und wie setzt sie sich auf europäischer Ebene dafür ein?
5. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch der durchschnittliche Effektivitätsfaktor von abgeregelter Windleistung auf die entsprechenden Netzengpässe im Jahr 2016 und 2017 war, und hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in Einzelfällen das Zehnfache an Windleistung abgeregelt wird bezogen auf notwendige Reduktionsleistung am Engpass?
6. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbundgrad des deutschen Netzes in der Zukunft erhöht werden müssen, und werden auf Basis der Ergebnisse zusätzliche, bisher nicht im Bau befindliche oder im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen oder Gesetz über den Bundesbedarfsplan festgestellte, neue Interkonnektoren in Deutschland geplant werden?
7. Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bevor sie sich in den Verhandlungen zur EU-Strommarkt-Verordnung auf die Position einer auf jeden Fall einheitlichen Strompreiszone festgelegt hat?
8. Liegt der Bundesregierung eine qualitative Einschätzung vor, ob die Kosten für die Aufrechterhaltung der einheitlichen Preiszone durch die Öffnung der Grenzkuppelstellen, nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung steigen?
9. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Uwe Beckmeyer zu, dass die Höhe der Redispatchkosten kein Argument gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien sei (vgl. Kurzprotokoll Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom 21. Februar 2018, S. 14)?
10. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung oder Simulation vor, wie sich die Redispatchkosten (§ 13.1 EnWG) durch den grenzüberschreitenden Handel nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden und falls nein, warum nicht?
11. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung oder Simulation vor, wie sich die Einspeisemanagementkosten (§ 13.2 EnWG, §§ 14, 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) durch den grenzüberschreitenden Handel nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
12. Ist der Bundesregierung bekannt wie sich in Bezug auf die Fragen 10 und 11 die Netzentgelte verändern werden?
13. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich die Redispatchkosten (§ 13.1 EnWG) durch den zusätzlichen grenzüberschreitenden Handel an der deutsch-dänischen Grenze nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
14. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich die Einspeisemanagementmengen in Schleswig-Holstein durch den zusätzlichen grenzüberschreitenden Handel an der deutsch-dänischen Grenze nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
15. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich bei Inbetriebnahme des Lückenschlusses der Westküstenleitung nach Endrup, Dänemark, die Öffnung der Grenzkuppelstelle nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung auf den Betrieb der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein auswirken wird, insbesondere in Bezug auf die Einspeisemanagementschaltungen in Nordfriesland, und falls nein, warum nicht?
16. Sind der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten nach § 13 EnWG bekannt, die durch den gleichzeitigen Import und Export von Strom (Transit), sprich einer Folge des künstlich einheitlich gehaltenen Marktgebietes, entstehen?
17. Um wie viel würden sich Redispatchmengen und Abregelmengen reduzieren, wenn es gelänge, ein Drittel der heute wegen der n-1-Sicherheit nicht genutzten Leitungen zu nutzen?
18. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um die Redispatchmengen und Abregelmengen in Zukunft zu reduzieren?
19. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass, wie durch die Digitalisierung möglich geworden, für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen wie Regelenergie und Blindleistungsbereitstellung künftig mehr Akteure für eine günstigere Bereitstellung gewonnen werden?
20. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass auch regionale Märkte für Systemdienstleistungen möglich werden, um zum Beispiel die vor dem Netzengpass laufenden Kohlekraftwerke temporär abzuschalten?
Fragen20
Wie viel Prozent der gesamten Stromkosten für Endverbraucher abzgl. der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer (oder einem anderen sinnvoll erscheinenden Indikator für Endverbraucherkosten) sind Redispatchkosten und Abregelkosten nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG?
Liegen der Bundesregierungen Informationen vor, wie viel zusätzliche CO2- Emissionen durch Redispatchmaßnahmen und Einsmannschaltungen (§ 13.1 und § 13.2 EnWG) verursacht werden?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob, wie in der EU- Strommarkt-Verordnung vorgesehen, bei der Öffnung der Interkonnektoren importierter Strom aus fossilen Kraftwerken oder aus speicherbaren erneuerbaren Energien Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energien in Deutschland verdrängen kann, oder bezieht sich die Öffnung der Interkonnektoren im Falle von drohenden Abregelungen fluktuierender Erneuerbarer nur auf Strom, der ebenfalls aus fluktuierenden erneuerbaren Energien stammt?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Einspeisevorrang von fluktuierenden erneuerbaren Energien vor dem Import von Graustrom bestehen bleiben sollte, und wie setzt sie sich auf europäischer Ebene dafür ein?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch der durchschnittliche Effektivitätsfaktor von abgeregelter Windleistung auf die entsprechenden Netzengpässe im Jahr 2016 und 2017 war, und hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in Einzelfällen das Zehnfache an Windleistung abgeregelt wird bezogen auf notwendige Reduktionsleistung am Engpass?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbundgrad des deutschen Netzes in der Zukunft erhöht werden müssen, und werden auf Basis der Ergebnisse zusätzliche, bisher nicht im Bau befindliche oder im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen oder Gesetz über den Bundesbedarfsplan festgestellte, neue Interkonnektoren in Deutschland geplant werden?
Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bevor sie sich in den Verhandlungen zur EU-Strommarkt-Verordnung auf die Position einer auf jeden Fall einheitlichen Strompreiszone festgelegt hat?
Liegt der Bundesregierung eine qualitative Einschätzung vor, ob die Kosten für die Aufrechterhaltung der einheitlichen Preiszone durch die Öffnung der Grenzkuppelstellen, nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung steigen?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Uwe Beckmeyer zu, dass die Höhe der Redispatchkosten kein Argument gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien sei (vgl. Kurzprotokoll Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom 21. Februar 2018, S. 14)?
Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung oder Simulation vor, wie sich die Redispatchkosten (§ 13.1 EnWG) durch den grenzüberschreitenden Handel nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden und falls nein, warum nicht?
Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung oder Simulation vor, wie sich die Einspeisemanagementkosten (§ 13.2 EnWG, §§ 14, 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) durch den grenzüberschreitenden Handel nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt wie sich in Bezug auf die Fragen 10 und 11 die Netzentgelte verändern werden?
Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich die Redispatchkosten (§ 13.1 EnWG) durch den zusätzlichen grenzüberschreitenden Handel an der deutsch-dänischen Grenze nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich die Einspeisemanagementmengen in Schleswig-Holstein durch den zusätzlichen grenzüberschreitenden Handel an der deutsch-dänischen Grenze nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich bei Inbetriebnahme des Lückenschlusses der Westküstenleitung nach Endrup, Dänemark, die Öffnung der Grenzkuppelstelle nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung auf den Betrieb der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein auswirken wird, insbesondere in Bezug auf die Einspeisemanagementschaltungen in Nordfriesland, und falls nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten nach § 13 EnWG bekannt, die durch den gleichzeitigen Import und Export von Strom (Transit), sprich einer Folge des künstlich einheitlich gehaltenen Marktgebietes, entstehen?
Um wie viel würden sich Redispatchmengen und Abregelmengen reduzieren, wenn es gelänge, ein Drittel der heute wegen der n-1-Sicherheit nicht genutzten Leitungen zu nutzen?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um die Redispatchmengen und Abregelmengen in Zukunft zu reduzieren?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass, wie durch die Digitalisierung möglich geworden, für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen wie Regelenergie und Blindleistungsbereitstellung künftig mehr Akteure für eine günstigere Bereitstellung gewonnen werden?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass auch regionale Märkte für Systemdienstleistungen möglich werden, um zum Beispiel die vor dem Netzengpass laufenden Kohlekraftwerke temporär abzuschalten?