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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/289520.06.2018

Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Konflikte um die Planung des neuen Hauptbahnhofs in Stuttgart („Stuttgart 21“) führten 2010 bundesweit zu einer monatelangen gesellschaftlichen Debatte zum Thema Partizipation und adäquate Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei Infrastrukturvorhaben. Seitdem sind von Seiten des Bundesgesetzgebers, aber vor allem auch von Landesgesetzgebern einige Anstrengungen unternommen worden, um die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten in Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben zu verbessern. Trotz zahlreicher Forschungsvorhaben und Fallstudien gibt es jedoch bislang keine übergreifende, statistische und empirische Daten und Berichte über die tatsächliche Beteiligung in umweltrelevanten Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben seit 2010.

Bereits im Sommer 2017 präsentierte die Bundesregierung ihre „Strategie Planungsbeschleunigung“, mit der sie unter anderem beabsichtigt, Planungsprozesse zu straffen und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Allerdings sind aus Sicht der Fragesteller Zweifel angebracht, ob die in der besagten Strategie benannten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, um Planungsverfahren nennenswert zu verkürzen und dabei gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu verbessern. Vielmehr sieht es bisher danach aus, dass die Bürgerbeteiligung nicht wesentlich erweitert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Wie viele Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurden auf Bundesebene pro Jahr seit 2010 in den verschiedenen Bereichen durchgeführt (u. a. § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, § 14 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 2 der Seeanlagenverordnung, § 18 des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes Übertragungsnetz)?

2

Wie gestaltet sich im Allgemeinen das Verhältnis zwischen Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für jeden Infrastrukturbereich pro Jahr (bitte die Zahl der Plangenehmigungsverfahren bzw. Zahl der Planfeststellungsverfahren angeben)?

3

In wie vielen der Planfeststellungsverfahren seit 2010 auf Bundesebene hat sich die Öffentlichkeit mit Einwendungen an den Zulassungsverfahren tatsächlich jährlich beteiligt?

4

In wie vielen der Planfeststellungsverfahren lagen sogenannte Masseneinwendungen vor?

5

Wie hoch liegt die durchschnittliche Zahl von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung seit 2010 in den jeweiligen Infrastrukturbereichen ohne die Verfahren mit Masseneinwendungen?

6

Hat sich die Zahl von Einwendungen in umweltrelevanten Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben sowie die Art von Einwendungen nach den Ereignissen in Stuttgart im Jahr 2010 verändert?

Wenn ja, wie?

7

Wie viele Erörterungstermine wurden seit 2010 jährlich in den mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführten umweltrelevanten Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben durchgeführt?

8

Wenn die Erörterungstermine trotz öffentlicher Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung der Unterlagen nicht durchgeführt wurden, welche spezifischen Gründe zum Absehen vom Erörterungstermin gab es?

9

Sind die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger in den Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben seit 2010 übergreifend inhaltlich ausgewertet worden?

Wenn ja, wogegen richteten sich die Einwendungen seitens der Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich?

Gibt es hierbei seit 2010 Veränderungen, und wenn ja, worin bestehen diese?

10

Welche der Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände wurden im Allgemeinen in Planfeststellungsbeschlüssen berücksichtigt?

Kann man hierbei Änderungen seit den Ereignissen in Stuttgart im Jahr 2010 feststellen?

11

Wie viele Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene (bitte nach Bundesländern auflisten) pro Jahr seit 2010 durchgeführt (u. a. § 17 des Bundesfernstraßengesetzes, § 28 des Personenbeförderungsgesetzes, § 8 des Luftverkehrsgesetzes, § 52 des Bundesberggesetzes, § 31 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, § 41 des Flurbereinigungsgesetzes, §§ 8 u. 14 des Gentechnikgesetzes, §§ 7, 7a, 8 u. 9 des Wasserhaushaltsgesetzes, § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes; für den Fall, dass diese Daten der Bundesregierung nicht vorliegen, bitte die Daten zu Verfahren, an denen der Bund beteiligt ist, beispielsweise im Falle der Auftragsverwaltung, nennen)?

12

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen in den Bundesländern das Verhältnis zwischen Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren auf Länderebene für jeden Infrastrukturbereich pro Jahr (bitte Zahl Plangenehmigungsverfahren bzw. Zahl Planfeststellungsverfahren angeben)?

13

In wie vielen der Planfeststellungsverfahren auf Länderebene lagen nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Masseneinwendungen vor?

14

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Zahl von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf Länderebene seit 2010 in den jeweiligen Infrastrukturbereichen ohne die Verfahren mit Masseneinwendungen?

15

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Einwendungen in umweltrelevanten Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben sowie die Art von Einwendungen nach 2010 in den Verfahren auf Länderebene verändert?

Wenn ja wie?

16

Wie viele Erörterungstermine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jährlich in den mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführten umweltrelevanten Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben auf Länderebene durchgeführt?

17

Welche spezifischen Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zum Absehen von Erörterungsterminen in Verfahren auf Länderebene geführt?

18

Sind die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger in den Zulassungsverfahren und Infrastrukturvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung in Verfahren auf Länderebene seit 2010 übergreifend inhaltlich ausgewertet worden?

Wenn ja, wogegen richteten sich die Einwendungen seitens der Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich?

Gibt es hierbei seit 2010 Veränderungen, und wenn ja, worin bestehen diese?

19

Welche der Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen in Planfeststellungsbeschlüssen auf Länderebene berücksichtigt?

Kann man hierbei Änderungen seit dem Jahr 2010 feststellen?

20

Was versteht die Bundesregierung unter der in der „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur genannten Forderung „Präklusion wiedereinführen – Rechtssicherheit schaffen“ konkret?

21

Wie will die Bundesregierung dabei gewährleisten, dass das EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2015 – mit dem die bisherige Präklusionsregelung de facto abgeschafft wurde – dabei angemessen berücksichtigt wird?

22

Welche Änderungen plant die Bundesregierung beim Verbandsklagerecht, und was ist mit der Formulierung „das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüfen“ (s. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode) konkret gemeint?

23

Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Dialogforen, die vor allem bei Schienenprojekten eingerichtet wurden?

24

Für welche Pilotvorhaben plant die Bundesregierung die in der „Strategie Planungsbeschleunigung“ genannten integrierten Genehmigungsverfahren?

25

Für welche fünf Pilotprojekte will die Bundesregierung das Baurecht durch Maßnahmengesetze (s. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode) erproben, und was verspricht sich die Bundesregierung davon in Bezug auf Verbesserung der Akzeptanz und Verfahrensdauer?

26

Hält es die Bundesregierung angesichts der unterschiedlichen Aufgaben von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren für zielführend, beide Verfahren zu „vermischen“, und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht die Gefahr, dass dadurch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern eher abnimmt?

27

Welche „vorbereitenden Baumaßnahmen“ sollen im Sinne der „Strategie Planungsbeschleunigung“ künftig vor Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses von den Vorhabenträgern umgesetzt werden dürfen, und wie sind die „Vorabmaßnahmen“ konditioniert?

28

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass mit der Formulierung „wenn mit einer positiven Genehmigungsentscheidung zu rechnen ist“ dem Vorhabenträger ein zu weitgehender Entscheidungsspielraum eingeräumt wird, der die Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten eher verschlechtert, da vor der endgültigen Genehmigung praktisch mit dem Bau begonnen würde?

Wenn nein, warum nicht?

29

Welche Abgrenzung des Begriffs „Ersatzneubauten“ will die Bundesregierung bei den „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ für Bestandsnetzinvestitionen zugrunde legen?

30

Für welche Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes plant die Bundesregierung eine „stärkere Einbindung des Bundestags“, indem etwa über die Ergebnisse der frühen Bürgerbeteiligung und die Vorzugsvariante informiert wird?

31

Welche Instrumente will die Bundesregierung anwenden, um Trassen im Vorfeld „unanfechtbar festzulegen“ (vgl. „Strategie Planungsbeschleunigung“)?

32

Welche weiteren Änderungen im Zusammenhang mit der Bürger- und Verbändebeteiligung in Planfeststellungsverfahren plant die Bundesregierung darüber hinaus, und bis wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf dazu vorgelegt werden?

33

Was unternimmt die Bundesregierung, um Planfeststellungsverfahren von Vorhaben des Bedarfsplans Schiene zu beschleunigen?

34

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Kompetenzen als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zu bündeln, und damit dem EBA die Gesamtverantwortung im Planfeststellungsverfahren zu übertragen?

35

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass aufgrund der wachsenden fachlichen Anforderungen in Planfeststellungsverfahren und der anwachsenden Investitionslinie beim Bedarfsplan Schiene und dem Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (S-Bahn-Projekte) ein Personalaufwuchs im Bereich Planfeststellung des EBA notwendig ist?

Wenn nein warum nicht?

36

Plant die Bundesregierung einen Stellenaufwuchs beim EBA im Bereich Planfeststellung?

Wenn ja, wie viele neue Stellen sollen in diesem Bereich geschaffen werden (bitte Personalbestand und geplanter Aufwuchs für die einzelnen EBA-Außenstellen angeben)?

37

Beabsichtigt die Bundesregierung, Dialogverfahren für alle raumbedeutsamen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, Straße und Wasserstraße verpflichtend zu machen, also gesetzlich zu regeln?

Wenn nein warum nicht?

38

Für welche Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes wird das Programm „Building Information Modeling“ (BIM) angewendet, und für welche Vorhaben ist dies derzeit konkret geplant?

39

Wird die Bundesregierung die Vorschläge des Innovationsforums Planungsbeschleunigung aufgreifen, für den Verkehrsbereich eine Wissensplattform zum Umweltschutz einzurichten und eine verkehrsträgerübergreifende Datenbanken für Kartier- und Artendaten aufzubauen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

40

Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Innovationsforums Planungsbeschleunigung aufgreifen, eine ergänzende elektronische Auslegung der Planfeststellungsunterlagen verbindlich zu machen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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