Veröffentlichung einer vergleichbaren Gegenüberstellung der Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU von 2014-2020 und 2021-2027 sowie die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Frank Müller-Rosentritt, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die EU-Kommission veröffentlichte am 2. Mai 2018 ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU 2021-2027.
Die Haushaltstitel im MFR-Vorschlag 2021-2027 sind anders gruppiert als im MFR 2014-2020, was die Vergleichbarkeit stark einschränkt. Auf Druck des Haushaltsausschusses des EU-Parlaments erstellte die EU-Kommission am 18. Mai 2018 eine Vergleichstabelle des MFR-Vorschlags 2021-2027 und des MFR 2014-2020. Diese Vergleichstabelle ist als limité eingestuft und somit Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nicht zugänglich. Dies behindert die demokratische und faktenbasierte öffentliche Diskussion über den MFR-Vorschlag 2021-2027. Die Fraktion der FDP erfragt die Informationen aus dieser Vergleichstabelle in dieser Kleinen Anfrage, um sie öffentlich zugänglich zu machen.
Die Bundesminister Olaf Scholz und Heiko Maas erklärten zum MFR-Vorschlag 2021-2027 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-mehrjaehrigerfinanzrahmen/2067002) am 2. Mai 2018 Folgendes:
„Der Vorschlag der EU-Kommission würde die Mehrbelastung Deutschlands erheblich erhöhen. Bereits bei einem EU-Haushalt von 1 Prozent des Bruttonationaleinkommen (BNE) müsste Deutschland ab 2021 durchschnittlich bis zu 10 Mrd. Euro pro Jahr mehr leisten.“
Die EU-Kommission schlägt einen jährlichen EU-Haushalt von durchschnittlich 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten für den MFR 2021-2027 vor.
Ebenfalls am 2. Mai 2018 erklärte der EU-Kommissar für Haushalt und Personal Günther Oettinger im „ARD“-Interview (www.tagesschau.de/multimedia/video/video-399729.html) auf die Frage „Wenn Ihr Vorschlag genau so angenommen würde, was würde das für Deutschland bedeuten? Wie viel mehr müsste dann eingezahlt werden?“:
„Dann müsste Deutschland real vielleicht dreieinhalb bis vier Mrd. mehr einzahlen, plus Ausgleich der Inflation in diesen beiden Haushaltsperioden im Vergleich. Dann kommt man auf einen nominalen Betrag von elf Mrd., zwölf Mrd. [...] pro Jahr.“
Deutschland profitiert in höchstem Maße davon, dass Aufgaben, die Deutschland alleine nicht, schlechter oder nur mit höherem finanziellen Aufwand selbst erfüllen könnte, stattdessen von der EU ausgeführt werden. In der rein buchhalterischen Betrachtung erscheint Deutschland trotzdem als Nettozahler, da sich diese Betrachtung auf Zahlungen in und aus dem EU-Haushalt beschränkt. Diese Darstellung ist blind für den Mehrwert, den die EU für Bürger, Unternehmen und den öffentlichen Sektor liefert. Der Nettobeitrag ignoriert den Wert
- des Friedens in Europa,
- des vom Binnenmarkt erzeugten Wachstums,
- der Exportchancen für die deutsche Wirtschaft,
- der beruflichen Chancen für deutsche Arbeitnehmer im EU-Ausland,
- der akademischen Möglichkeiten deutscher Studenten an europäischen Universitäten,
- des außenpolitischen Gewichts, das die EU als Block gewinnt,
- der von der EU verteidigten Verbraucherrechte (wie z. B. der Fluggastrechteverordnung),
- der Zeitersparnis beim Überqueren von Binnengrenzen,
- der Ersparnisse durch die gegenseitige Anerkennung von Produktzulassungen,
- des Ausschlusses von Wechselkursrisiken dank einer gemeinsamen Währung,
- der Ersparnis von Verwaltungskosten in den Fällen, in denen die EU 28 Mitgliedstaatliche Verwaltungsakte ersetzt,
- der Beilegung von zwischenstaatlichen Streitigkeiten vor Gericht anstelle von eskalierenden Sanktionen.
Trotzdem haben Wähler, Steuerzahler und Bürger ein Recht darauf, die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt laut dem MFR-Vorschlag 2021-2027, die die Bundesregierung möglicherweise bereits berechnet hat, zu erfahren. Dies dient nicht zuletzt dazu, die von den Bundesministern Olaf Scholz und Heiko Maas genannte, höher erscheinende Zahl des Bruttobeitrags Deutschlands ins richtige Licht zu rücken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wenn der MFR 2014-2020 nach den selben Haushaltstiteln gruppiert wäre wie der MFR-Vorschlag 2021-2027, wie groß wären die Haushaltstitel jeweils (bitte als vergleichbare tabellarische Gegenüberstellung des MFR 2014-2020 mit dem MFR-Vorschlag 2021-2027 in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen?
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung die Beiträge Deutschlands zum EU-Haushalt in den einzelnen Jahren 2021 bis 2027 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen?
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung die Veränderung der Beiträge Deutschlands in den einzelnen Jahren 2021 bis 2027 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen?
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung aus buchhalterischer Sicht den operativen Haushaltssaldo für Deutschland, d. h. die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt in den einzelnen Jahren von 2021 bis 2027 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen?
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung aus buchhalterischer Sicht die Veränderung des operativen Haushaltssaldos für Deutschland, d. h. die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt in den einzelnen Jahren von 2021 bis 2027 im Vergleich zum MFR 2014-2020 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen?
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, wie viel Kohäsionsmittel würde jedes einzelne Bundesland nach Einschätzung der Bundesregierung erhalten (bitte als vergleichbare tabellarische Gegenüberstellung des MFR 2014-2020 mit dem MFR-Vorschlag 2021-2027 in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, wie viel Agrarsubventionen würde jedes einzelne Bundesland nach Einschätzung der Bundesregierung erhalten (bitte als vergleichbare tabellarische Gegenüberstellung des MFR 2014-2020 mit dem MFR-Vorschlag 2021-2027 in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)?