SGB-II-Leistungsbezug Alleinerziehender und Sanktionsquoten
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bertelsmann Stiftung kommt in der Studie Armutsmuster in Kindheit und Jugend – Längsschnittbetrachtungen von Kinderarmut aus dem Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass Kinderarmut in Deutschland oft ein Dauerzustand sei. Zudem sind der Studie zufolge rund 2 Millionen Kinder abhängig von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/ Studie_WB_Armutsmuster_in_Kindheit_und_Jugend_2017.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Alleinerziehende beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte jährlichen Durchschnitt seit dem Jahr 2010 nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt und differenziert nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Alleinerziehenden, die SGB-II-Leistungen beziehen, an allen Alleinerziehenden (bitte SGB-II-Quote insgesamt seit dem Jahr 2010, differenziert nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sowie SGB-II-Quote seit dem Jahr 2010 nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt, differenziert nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanktionsquote in Alleinerziehenden-Familien (bitte nach Landkreisen, differenziert nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, aufschlüsseln)?