Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Matthias Gastel, Renate Künast, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Maßgeblich für die amtlichen Tierschutzkontrollen in Deutschland ist die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Laut dieser Verordnung müssen nationale Behörden regelmäßig und in der Regel ohne Vorankündigung amtliche Kontrollen durchführen. Des Weiteren müssen die Behörden über ausreichendes und entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal sowie über adäquate Einrichtungen und Ausrüstungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen. Die zuständigen Behörden müssen gewährleisten, dass sie ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz ausüben. Zu diesem Zweck sollen sie die ihnen vorliegenden Informationen der Öffentlichkeit so rasch wie möglich zugänglich machen.
Immer wieder berichten Medien über gravierende Missstände in tierhaltenden Betrieben in Deutschland. Zudem gibt es Aussagen, wonach in viehintensiven Landkreisen aufgrund fehlenden Personals nur in extrem langen Intervallen kontrolliert werden kann (Bsp.: www.bbv-net.de/Lokales/Regionales/ Kreisveterinaerekoennen-jeden-Hof-nur-einmal-in-zwoelf-Jahren-kontrollieren-89699.html).
Nach Meinung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist das Kontrollsystem hingegen „ein wirksames Mittel […], so dass grundsätzliche Änderungen derzeit nicht erforderlich sind“ (Quelle: Jahresbericht 2016 der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie häufig fanden in Deutschland im Jahr 2017 (falls noch nicht vorhanden, bitte letztes vorliegendes Jahr angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung amtliche Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben statt (bitte falls möglich nach Landkreisen, nach gehaltener Tierart und angekündigten bzw. unangekündigte Kontrollen aufschlüsseln)?
Welche Gründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, um die Tierschutzkontrollen angekündigt stattfinden zu lassen?
Wie viele tierhaltende Betriebe bzw. gehaltene Tiere gab es nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte falls möglich nach Landkreisen und gehaltener Tierart aufschlüsseln)?
Wie häufig stellten die Kontrolleure nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen bei tierhaltenden Betrieben sowie in Schlachthöfen im Jahr 2017 tierschutzrelevante Missstände fest (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln, falls noch nicht vorhanden, bitte letztes vorliegendes Jahr angeben)?
Wie wurde in diesen Fällen verfahren?
Welche Sanktionen gab es?
Wie häufig fanden im Jahr 2017 (falls noch nicht vorhanden, bitte letztes vorliegendes Jahr angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung amtliche Tierschutzkontrollen in Deutschland nach Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. von zivilgesellschaftlichen Organisationen statt?
Wie viele Beanstandungen gab es im Jahr 2017 (falls noch nicht vorhanden bitte letztes vorliegendes Jahr angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung nach Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. von zivilgesellschaftlichen Organisationen?
Wie viele amtliche Veterinäre sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung mit den amtlichen Tierschutzkontrollen befasst (bitte Werte der letzten fünf Jahre einzeln nach kleinsten verfügbaren Gebietskörperschaften bis zur Ebene der Landkreise aufschlüsseln)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das mathematische Verhältnis dieser Veterinärinnen und Veterinäre zu den Tier- und den Betriebszahlen in den jeweiligen Landkreisen?
Über die letzten verfügbaren zehn Jahre gemessen, wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung tierhaltende Betriebe in Deutschland durchschnittlich im Rahmen der amtlichen Tierschutzkontrollen kontrolliert (bitte nach Landkreis und Jahr aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Eigenkontrolle in Schlachthöfen, um Tierschutzverstöße zu verhindern?
Schließt sich die Bundesregierung dem Urteil des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an, wonach das Kontrollsystem in seiner gegenwärtigen Verfassung wirksam ist und der grundsätzlichen Änderung nicht bedarf?
Falls nein, wo sieht sie Änderungsbedarf, und welche Änderungen wird sie wann in die Wege leiten?