Afrikanische Freihandelszone und Europäische Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
der Abgeordneten Alexander Kulitz, Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Carl-Julius Cronenberg, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Wolfgang Kubicki, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ende März 2018 haben Vertreter aus 44 der 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) auf einem Sondergipfel in der ruandischen Hauptstadt Kigali die Vereinbarung für ein kontinentales Freihandelsabkommen, das sogenannte African Continental Free Trade Agreement (CFTA), unterzeichnet. Bisher zögern insbesondere noch die wirtschaftlich starken Staaten Nigeria und Südafrika, diesem Abkommen beizutreten (Deutsche Welle, www.dw.com/de/afrika-plant-die-größte-freihandelszone-der-welt/a-43076317). Wenn alle afrikanischen Mitgliedstaaten der AU das CFTA unterzeichnen, würde mit einem Gesamt-Bruttoinlandsprodukt von 2 Billionen Euro und einem Markt von 1,2 Milliarden Menschen die größte Freihandelszone der Welt entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Unterstützt die Bundesregierung den Aufbau der Afrikanischen Freihandelszone, und wenn ja, wie konkret?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung einen kontinentalen Ansatz bei den Verhandlungen der EU mit der Gruppe der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen (AKP-) Staaten, der die nordafrikanischen Staaten vertraglich einbindet und der Afrikanischen Union eine stärkere Rolle als Verhandlungspartner einräumt?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in dem Vorschlag der EU-Kommission, die Beziehungen zu den AKP-Staaten weiterhin in einem Rahmenabkommen zu regeln, anstatt drei voneinander losgelöste und unabhängige Regionalpakte zu schließen?
a) Wie sollten sich aus Sicht der Bundesregierung die in den letzten zwei Dekaden stark erhöhte wirtschaftliche und politische Diversität der AKP-Staaten und die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Herausforderungen der interregionalen Kooperation in neuen Strukturen der Zusammenarbeit widerspiegeln?
b) Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass im Rahmen des Post-Cotonou-Abkommens sowohl die unterschiedlichen Interessen der afrikanischen Staaten, der Staaten des karibischen und des pazifischen Raums in Gänze sowie, im Hinblick auf die Diversität – insbesondere der afrikanischen Staaten – innerhalb dieser Staatengruppen, die einzelnen Staaten entsprechend ihres Entwicklungsstandes bedarfsgerecht unterstützt werden?
c) Welche Anstrengungen werden von Seiten der Bundesregierung unternommen, die Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den afrikanischen Staaten zu fördern?
d) Für welche weiteren Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene ein, um die Handelsbeziehungen, die angesichts der langwierigen Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ins Stocken geraten sind, mit afrikanischen Staaten zu fördern?
e) Sieht die Bundesregierung in den Bestrebungen zum Aufbau regionaler Märkte durch die Stärkung der regionalen Gemeinschaften (ECOWAS – Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft –, SADC – Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika –, COMESA – Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika –, CEMAC – Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft – und EAC – Ostafrikanische Gemeinschaft) im Rahmen der durch das Cotonou-Abkommen vorgesehenen Wirtschaftspartnerschaftsankommen einen Zwischenschritt hin zu dem von der AU geplanten Freihandelszone? Wie kann der Aufbau dieser regionalen Märkte hierzu beitragen, bzw. welche Maßnahmen auf europäischer Ebene wären nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um diesen Prozess zu fördern?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die vor dem Abschluss der Verhandlungen zum Economic Partnership Agreement im Rahmen der Cotonou-Abkommen bestehenden nicht-reziproken Handelspräferenzen die wirtschaftliche Entwicklung der afrikanischen Staaten befördert?
a) Wie haben sich die EU-Importe aus den jeweiligen einzelnen afrikanischen Staaten jeweils in den Jahren seit 2000 entwickelt?
b) Wie haben sich die Exporte von Rohstoffen aus den jeweiligen einzelnen afrikanischen Staaten jeweils einzeln in den Jahren seit 2000 entwickelt?
c) Wie haben sich die Direktinvestitionen – sowohl ausländische als auch inländische – in den jeweiligen einzelnen afrikanischen Staaten jeweils in den einzelnen Jahren seit 2000 entwickelt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Wachstumsraten in asiatischen Staaten durch das Einräumen von Handelspräferenzen und die Zahlung von Entwicklungsgeldern von Seiten der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten signifikant gesteigert?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, welche Faktoren führten hier zu einer Steigerung der Wirtschaftsleistung und zur Abnahme der Armutsrate?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mit den beiden deutschen Compact-with-Africa-Partnerstaaten Elfenbeinküste und Ghana 2016 geschlossenen Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen jeweils in den Jahren 2016 und 2017 ausgewirkt auf
a) die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Staaten und
b) die Importe, die Exporte sowie die ausländischen und inländischen Direktinvestitionen zwischen der EU und den beiden Staaten?
Welche Unterstützung plant die Bundesregierung im Rahmen der Compact-with-Africa-Partnerschaft für eine Steigerung der deutschen Direktinvestitionen in ihren drei Partnerländern Ghana, Elfenbeinküste und Tunesien?
Welche Instrumente bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig zur Risikoabdeckung in afrikanischen Märkten?
a) Plant die Bundesregierung eine Ausweitung dieser Instrumente, und wenn ja, welcher?
b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung Investitionsbereitschaft insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gegenüber afrikanischen Märkten erhöhen, wie im Rahmen des Compact with Africa anvisiert?
Welche Maßnahmen in welchen afrikanischen Ländern fördert die Bundesregierung, um Investitionen auf dem afrikanischen Markt für deutsche Unternehmen attraktiver zu machen, abseits der finanziellen Absicherung von Exporten und Investitionen, beispielsweise durch den Aufbau von Steuer- und Eigentumsverwaltung sowie durchsetzungsfähigen Rechtssystemen in den entsprechenden Staaten?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung lokalen Unternehmertums in den afrikanischen Partnerstaaten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, auch gemeinsam mit den europäischen Partnern, um den von der afrikanischen Entwicklungsbank errechneten Infrastruktur-Investitionsstau von jährlich bis zu 170 Mrd. US-Dollar abzubauen?
Auf welche Weise nutzt die Bundesregierung den diesbezüglichen breiten Erfahrungsschatz als Exportnation, um mit den afrikanischen Staaten Wege zu finden, ihre Wirtschaftsleistung durch eine stärkere Einbindung in die globale Wertschöpfungskette zu erhöhen?