Übung grundrechtsrelevanter Einsätze der Bundeswehr zur Kriminalitätsbekämpfung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Obwohl Kriminalitätsbekämpfung zu den originären Aufträgen der Polizei gehört, übt die Bundeswehr bewaffnete Einsätze im Inneren. In mehreren Übungen (z. T. als sogenannte Stabsrahmenübungen bezeichnet) wurde bislang ein gemeinsames Vorgehen von Bundeswehr und Polizei trainiert, das den Rahmen unbewaffneter, nichthoheitlicher Amtshilfemaßnahmen übersteigt und wenigstens teilweise militärisches Handeln vorsieht, das in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift (auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Schlussfolgerungen aus der Terrorabwehr-Übung ‚GETEX‘ von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017“ auf Bundestagsdrucksache 19/1243 sowie „Gemeinsame Terrorabwehr-Übung ‚GETEX‘ von Polizei und Bundeswehr“ auf Bundestagsdrucksache 18/12066 wird verwiesen; siehe auch www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/GETEX/getex-liste. html). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich hier um die Vorbereitung auf Inlandseinsätze, die nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen entsprechen, denen zufolge Unglücksfälle eine „katastrophische“ Dimension erreicht haben müssen. Dafür reicht es nicht aus, dass Polizeikräfte mit der Bewältigung der Lage überfordert sind (2PBvU 1/11, Nr. 43).
Zu den Schlussfolgerungen der beteiligten Länder und Behörden aus der GETEX-Übung im Frühjahr 2017 gehört nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/1243) die „Intensivierung und Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs-/Polizeistäben der Länder und Verbindungselementen der Bundeswehr“. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird damit einer weiteren Militarisierung der Innenpolitik der Boden bereitet und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär unterlaufen.
Vergleichbare Übungen fanden seither zumindest in Frankfurt am Main (September 2017) und Penzing (Juni 2018) statt (vgl. www.fnp.de/rhein-main/Frankfurter-SEK-Kommando-probt-den-Ernstfall-Terroristen-eroeffnen-das-Feuer;art801, 2762060 sowie www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2018/ 202/index.php). Im Rahmen der letztgenannten Übung unter dem Titel „BAYTEX“ hat die Bundeswehr nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration unter anderem ihre „speziellen Fähigkeiten beim Personen- und Gebäudeschutz sowie der ABC-Abwehr“ erprobt (www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2018/180619baytex/index.php). Der Übung lag dem Ministerium zufolge eine fiktive „Bedrohungslage durch politisch-religiös motivierte Gewalttäter“ zugrunde. Den Ausführungen ist nicht zu entnehmen, inwieweit der geprobte Bundeswehreinsatz den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wurde. Die angedeutete Überlastung der Polizei allein reicht dafür wie oben ausgeführt nicht aus.
Es wird darum gebeten, die nachfolgenden Fragen jeweils auf die jeweiligen Übungen bezogen zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Szenarien lagen Übungen (inkl. Stabsrahmenübungen), an denen sich die Bundeswehr gemeinsam mit Polizeikräften und ggf. weiteren Kräften seit Abschluss der GETEX-Übung beteiligt hat, jeweils zugrunde (bitte für jede Übung einzeln und vollständig angeben)?
Inwiefern entsprach der (ggf. simulierte bzw. nur angenommene) Einsatz der Bundeswehr bei diesen Übungen nach Auffassung der Bundesregierung jeweils den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben angesichts der Tatsache, dass der bayerische Innenminister Joachim Hermann nur in sehr allgemeiner Form davon sprach, die Polizei könne an ihre Kapazitätsgrenze stoßen, und bei „extremen Fällen“ sei es nicht vermittelbar, auf den Einsatz der Bundeswehr zu verzichten (www.stmi.bayern.de/med/aktuell/ archiv/2018/180619baytex/index.php)?
Woraus resultierte die Überlastung der originär zuständigen Polizeikräfte, und worin zeigten sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten „katastrophischen Dimensionen“ des Unglücksfalls?
Welchen zeitlichen Umfang (bitte Zeitraum angeben) hatten diese Übungen, auf welche Örtlichkeiten erstreckten sie sich (bei reinen Stabsrahmenübungen bitte angeben, in Bezug auf welche Örtlichkeiten der Einsatz simuliert bzw. angenommen wurde)?
Wie viele Personen beteiligten sich an den Übungen (bitte nach Bundeswehr, Bundespolizei, Länderpolizeien, THW, Rettungskräften und ggf. weiteren Organisationen, Institutionen, Unternehmen usw. aufschlüsseln)?
Was war deren jeweiliger Übungsschwerpunkt (bei reinen Stabsrahmenübungen bitte zusätzlich angeben, der Einsatz wie vieler Kräfte jeweils angenommen wurde)?
Inwieweit lag den Übungen der (ggf. nur simulierte oder angenommene) Einsatz (bzw. die Androhung des Einsatzes) von Gewalt seitens der Bundeswehr zugrunde, und welchen Zweck sollte dies jeweils erfüllen?
Welche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Übungen wurden jeweils an die Bundeswehr herangetragen, und wie wurden diese Ersuchen jeweils beschieden (bitte vollständig angeben)?
Inwieweit wurden die Hilfeleistungen auch tatsächlich geprobt bzw. simuliert?
Welche dieser Unterstützungsleistungen haben bzw. hätten (bei Umsetzung in „echte“ Einsätze) Grundrechtseingriffe gegenüber Bürgerinnen und Bürgern dargestellt?
Inwiefern basierte die Einbeziehung der Bundeswehr jeweils auf Artikel 35 Absatz 1, 2 oder 3 bzw. auf Artikel 87a des Grundgesetzes oder ggf. auf anderen Rechtsgrundlagen (bitte anführen)?
Wie lauteten die an die Antragsteller übermittelten Entscheidungen über Hilfeleistungsanträge im Rahmen der Übung GETEX (auf Bundestagsdrucksache 18/12066, Antwort zu Frage 7a wird verwiesen; bitte in Hinsicht auf jeden einzelnen Hilfeleistungsantrag beantworten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Schlussfolgerungen aus der GETEX-Übung umzusetzen (bitte vollständig angeben und möglichst konkret bezeichnen)?
Inwiefern ist die vorgesehene „Intensivierung und Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs-/Polizeistäben der Länder und Verbindungselementen der Bundeswehr“ auf den Weg gebracht worden?
Welche weiteren Übungen gemeinsam mit Polizeikräften sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geplant (bitte Szenario, Ort und Zeitraum angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bislang aus dem Verlauf der hier erfragten militärisch-polizeilichen Übungen, und wie erklärt sie allfällige Abweichungen aus den Schlussfolgerungen der GETEX-Übung?
Inwiefern beteiligen sich die Bundesregierung und das Bundesministerium der Verteidigung an der Auswertung der zurückliegenden Übungen, wer nimmt noch an der Auswertung teil, und inwiefern nimmt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (ggf. ergänzend) eigene Auswertungen vor, und bis wann sollen diese vorliegen (soweit Auswertungen zu den einzelnen Übungen bereits vorliegen, diese bitte jeweils zusammenfassen und wesentliche Aussagen angeben)?