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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Sicherheitskooperation und Migrationsmanagement in Afrika

Lenkungsausschuss des EU-Vorhabens &quot;Better Migration Management&quot;, IT-Expertengruppe zur Verbesserung der Interoperabilität europäischer Informationssysteme, Austausch biometrischer Daten mit afrikanischen Staaten, Erfassung biometrischer Daten an deutschen Außengrenzen, Umsetzung und Budget diverser migrationspolitischer Kooperationsprojekte mit Ländern am Horn von Afrika im Rahmen des Khartum-Prozesses<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/322204.07.2018

EU-Sicherheitskooperation und Migrationsmanagement in Afrika

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Michel Brandt, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen des Khartum-Prozesses an den Bemühungen der Europäischen Union, die Migration im nördlichen Afrika einzudämmen und zu begrenzen. Dafür richtete der Notfall-Treuhandfonds für Afrika der Europäischen Kommission das Programm „Verbessertes Migrationsmanagement“ ein (http://gleft.de/2ii, http://gleft.de/2ij). Mit der Umsetzung wurde unter anderem die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Implementierungsorganisation beauftragt (http://gleft.de/2ih). Als Mittel stehen 46 Mio. Euro zur Verfügung, davon trägt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 6 Mio. Euro. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Länder am Horn von Afrika: Djibouti, Äthiopien, Eritrea, Kenia, Süd-Sudan, Sudan, Somalia, sowie Uganda und außerdem Ägypten und Tunesien. Insbesondere das Engagement der GIZ beim Migrationsmanagement im Sudan stößt bei Nichtregierungsorganisationen auf Kritik. Amnesty International etwa warf der Regierung in Khartum wiederholt Menschenrechtsverletzungen vor (http://gleft.de/2ik). Es sei nicht auszuschließen, dass sudanesische Sicherheitskräfte auch nach der Ausbildung bzw. Ausstattung durch internationale Partner Menschenrechtsverletzungen begingen. GIZ-Sicherheitskooperationen erstrecken sich im Rahmen anderer Projekte auf weitere nordafrikanische Länder wie etwa Ägypten, Libyen oder Niger.

Die EU-Afrika-Zusammenarbeit soll auch der Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden dienen. Dafür sollen nicht nur die Kapazitäten zur Datenerfassung in den Partnerländern gestärkt werden. Die Europäische Kommission will auch die Interoperabilität der europäischen Informationssysteme verbessern. Dazu legte die IT-Expertengruppe des Generaldirektorats für Migration und Inneres im Mai 2017 einen Fortschrittsbericht vor (http://gleft.de/1MF).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Personen sitzen nach Kenntnis der Bundesregierung im Lenkungsausschuss des Brüsseler Programms „Verbessertes Migrationsmanagement“ (http://gleft.de/2ih), das unter anderem von der GIZ umgesetzt wird (bitte Namen und Funktionen der Teilnehmenden und Beobachtenden des Lenkungsausschusses nennen)?

2

Welche deutschen Vertreterinnen und Vertreter sitzen in der „High level group on information systems and interoperability“, die im Juni 2016 von der Europäischen Kommission (C/2016/3780) eingesetzt wurde (http://gleft.de/1MF)?

3

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den weiteren Mitgliedern (bitte Namen und Funktionen auflisten)?

4

Welche bilateralen Verträge, Übereinkommen oder Memoranda of Understanding der Bundesregierung mit einzelnen afrikanischen Ländern enthalten den Austausch biometrischer Daten?

a) In welcher Form ist dieser Austausch geregelt?

b) In welchen dieser Fälle werden biometrische Daten auch mit EU-Datenbanken, Europol oder Interpol ausgetauscht?

c) Falls es noch keine Übereinkommen gibt, sind solche künftig geplant (auch über Interpol)?

5

Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Moment beauftragt, die Erfassung biometrischer Daten an deutschen Außengrenzen bzw. Flughäfen umzusetzen?

6

Welche Vergütungen erhielt nach Kenntnis der Bundesregierung der zur diesjährigen Konferenz „SDW – Government and Citizen Identity Solutions“ nach London entsandte Vertreter der Bundesdruckerei, der dort zur Identitätssicherheit von Personaldokumenten referierte (http://gleft.de/2j5)?

7

Wie verteilt sich das Budget für das von der Bundesregierung unterstützte Programm „Support the African Union Border programme“ (http://gleft.de/2in)?

a) Welche Ausrüstungsgegenstände wurden im Rahmen des Programms geliefert?

b) An welche Empfängerstaaten gingen diese Gegenstände?

c) Welche Unternehmen waren in das Programm involviert?

8

Welches Budget ist der Bundesregierung für das von der GIZ umgesetzte Projekt „Verbessertes Migrationsmanagement“ („Better Migration Management“, BMM) des EU-Treuhandfonds in Höhe von 46 Mio. Euro bekannt (http://gleft.de/2io, bitte inklusive der Unterverträge mit internationalen, regionalen und lokalen Organisationen aufschlüsseln)?

9

Welches Budget haben die GIZ-BMM-Aktivitäten im Sudan (einschließlich der Beträge, die an Implementierungspartner und Organisationen vor Ort, darunter private Firmen, Nichtregierungsorganisationen und andere Gruppen) nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Für welche Projekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das „Europe Aid“-Budget von 2017 (2,5 Mio. Euro für Aktivitäten der Hauptabteilung für öffentliche Sicherheit des italienischen Innenministeriums) vorgesehen (http://gleft.de/2iV)?

a) Was ist der Bundesregierung über die realisierten Aktivitäten des italienischen Partners bekannt, und für welche Projekte (bitte nach Kosten aufschlüsseln) wurden die Mittel eingesetzt?

b) Welche Ergebnisse der Projekte sind der Bundesregierung bekannt?

11

Hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Veröffentlichung des „Europe Aid“-Budgets zusätzliche Mittel für die Hauptabteilung für öffentliche Sicherheit des italienischen Innenministeriums geplant oder bereitgestellt oder dieses anderweitig mit Projekten unterstützt (http://gleft.de/2iV, falls ja, bitte aufschlüsseln)?

a) Welche spezifischen Aktivitäten oder Projekte wurden im Rahmen der Zusammenarbeit umgesetzt?

b) In welchen Ländern sind diese Projekte erfolgt?

12

Da in dem Europe-Aid-Budget von 2017 auch eine Partnerschaft mit der französischen Firma Civipol angegeben wird, inwiefern hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des BMM-Programms auch Geld an Civipol gezahlt oder dieses anderweitig mit Projekten, Trainings o. Ä. unterstützt (bitte das Budget und spezifische Aktivitäten, Orte bzw. Länder oder Projekte, die im Rahmen der Zusammenarbeit umgesetzt wurden, aufschlüsseln)?

a) Welche weitere Zusammenarbeit besteht zwischen der GIZ und Civipol?

b) Inwiefern existiert ein Memorandum of Understanding (MoU) oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zwischen der GIZ und Civipol und welche Angaben enthalten diese?

13

Welchen weiteren afrikanischen Ländern wurden von der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Kooperation wie in Tunesien Fingerabdruck-Systeme (Automated Fingerprint Identification Systems, AFIS) zur Verfügung gestellt (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu den Fragen 11 und 12)?

14

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele des am 23. Mai 2017 gestartete 8,6-Mio.-Euro-Programm „South-South cooperation on migration“, mit dessen Umsetzung die GIZ auch beauftragt wurde (http://gleft.de/2iW, S. 78)?

a) Wie gliedert sich das Budget für die einzelnen Aktivitäten im Rahmen der „South-South cooperation on migration“ auf?

b) Mit welchen örtlichen Partnern arbeitet die GIZ hier zusammen?

c) Welche Unternehmen sind auf deutscher Seite beteiligt?

15

Inwiefern haben neben der Europäischen Union im Khartum-Prozess auch die Bundesregierung, die GIZ, die Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur irgendeinen bilateralen Vertrag, ein Abkommen, Arbeitsübereinkommen oder MoU mit der sudanesischen Regierung in der Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet (sofern zutreffend, bitte die Ziele benennen)?

16

Inwiefern haben die Bundesregierung, die GIZ, die Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur seit 2015 Ausrüstungsmaterial und Sicherheitstechnologien an die sudanesische Regierung oder eine internationale Organisation inklusive der IOM (= Internationale Organisation für Migration) geliefert, um das Grenzmanagement im Sudan zu unterstützen, insbesondere zur biometrischen Erfassung?

a) Sofern zutreffend, um welche Gegenstände handelte es sich?

b) Welche ähnlichen Zusammenarbeitsformen sind für die Zukunft geplant?

17

Inwiefern existiert ein deutsches formelles oder informelles Übereinkommen mit dem neuen regionalen Operationszentrum in Khartum („Regional Operation Centre Khartoum“ – ROCK), um Schmuggel und Menschenhandel zu unterbinden?

a) Welche Kosten entstehen im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie werden diese übernommen?

b) Was ist der Inhalt des „Consortium Agreements“ zu ROCK, das im Nachgang des Treffens am 22. September 2017 im Rahmen des Khartum-Prozesses entstanden ist und das der Bundesrepublik Deutschland im Entwurf zugesandt wurde (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/120)?

c) Wie ist aktuell der Stand der Planungen für welche einzelnen Projekte, die nach Auskunft der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/13581 im Dezember 2017 beginnen sollten?

d) Haben, wie vorgesehen, die ersten Verbindungsbeamten im ROCK ihre Arbeit aufgenommen, und wenn ja, wie viele?

e) Wer sind die Implementierungspartner vor Ort, auf sudanesischer bzw. auf deutscher Seite?

f) Warum hat sich die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dem „Consortium Agreement“ zu ROCK nicht beizutreten?

18

Inwiefern ist der Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) nach Kenntnis der Bundesregierung in das Grenzmanagement oder andere Zusammenarbeitsformen hinsichtlich der deutschen Beihilfe zur Migrationskontrolle im Sudan eingebunden?

19

Welche Materialien, Trainings oder sonstige Unterstützung hat die sudanesische Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, nachdem im Oktober 2016 eine sudanesische Delegation Berlin besuchte, um sich über technische wie logistische Unterstützung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten für Sudans Polizei auszutauschen (http://gleft.de/2ip)?

a) Welche Kosten entstanden im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen?

b) Inwiefern tauschen die deutsche und die sudanesische Polizei auch Informationen aus?

20

Inwiefern existiert ein deutsches formelles oder informelles Übereinkommen der Bundesregierung, der GIZ, der Bundespolizei oder einer anderen deutschen Behörde bzw. Agentur mit der nigrischen Regierung in der Sicherheitszusammenarbeit (sofern zutreffend, bitte die Ziele erläutern)?

21

Welches Ausrüstungsmaterial haben die GIZ oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung an die Regierung des Niger oder an internationale Organisationen (einschließlich des IOM), die in Niger aktiv sind, zur Unterstützung des Grenzmanagements geliefert?

a) Sofern zutreffend, welche Kosten entstanden im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen?

b) Was ist künftig geplant?

c) Welche ähnlichen Zusammenarbeitsformen sind für die Zukunft geplant?

22

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das „Multifunktionszentrum“ in Agadez (bitte die verwendeten Mittel sowie gelieferten Materialen bzw. Dienstleistungen aufschlüsseln)?

a) Wer sind die örtlichen Partner in dem Projekt?

b) Welche deutschen (Sub-)Unternehmer sind beteiligt?

23

Welche Programme, Trainings und Materialien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des 25-Mio.-Euro-Programms „Strengthening the sustainable management of the consequences of migration flows“ des EU Trust Fund in Niger durchgeführt, mit dem am 18. April 2016 die GIZ beauftragt wurde?

a) Welche Kosten entstanden im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen?

b) In welchen Regionen wurden die Maßnahmen durchgeführt, und wer waren die Partner?

c) Welche Unternehmen oder Organisationen sind vor Ort bzw. durch die GIZ an der Umsetzung des Programms beteiligt?

d) Inwiefern wurden im Rahmen der Kooperation auch Materialien oder Unterstützungen für das Grenzmanagement bereitgestellt?

24

Welche Materialien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Jahr der dritten Phase des „Polizeiprogramms Afrika“, das 2013 von der GIZ initiiert wurde, an die nigrischen Sicherheitsbehörden geliefert (http://gleft.de/2ir sowie Bundestagsdrucksache 18/11307, bitte auch Empfänger, Zielort und Kosten auflisten)?

a) Welche Sach- und Dienstleistungen sollen im dritten Jahr der dritten Phase geliefert werden?

b) Welche Grenzposten wurden im Gesamtzeitraum des „Polizeiprogramms Afrika“ oder anderer GIZ-Programme in Niger oder seinen angrenzenden Staaten errichtet bzw. mitfinanziert?

c) Welche Systeme für die biometrische Datenerfassung wurden wohin geliefert?

d) Sofern zutreffend, welche Unternehmen wurden von der GIZ mit der Lieferung und Implementierung beauftragt?

e) Inwiefern und in welcher Form werden die GIZ bzw. die Bundesregierung nigrische Sicherheitsbehörden auch nach Auslauf des Projekts in diesem Jahr unterstützen?

f) Welche Daten werden aktuell durch das „West African police information system“ (WAPIS) ausgetauscht (http://gleft.de/2j4), und inwiefern beinhalten diese auch biometrische Daten?

g) Gibt es technische Schnittstellen oder Formen der Kooperation zwischen WAPIS und dem Polizeiprogramm Afrika oder sind solche für die Zukunft geplant?

25

Welchen Anteil hat die GIZ an dem Programm „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt (ERMCE)“ in Ägypten, für das über den EU Trust Fund am 23. Mai 2017 60 Mio. Euro bewilligt wurden (http://gleft.de/2iW, S. 77, bitte nach Projekten bzw. gelieferten Materialien, Dienstleistungen, Trainings oder Ausrüstungsgegenständen aufschlüsseln)?

a) Mit welchen Projektpartnern arbeitet die GIZ vor Ort zusammen?

b) Welche deutschen Unternehmen oder Organisationen sind am ERMCE-Projekt beteiligt?

c) Welche Projekte hat die GIZ im Rahmen des ERMCE-Projektes bislang umgesetzt (bitte nach Projekten bzw. gelieferten Materialien, Dienstleistungen oder Ausrüstungsgegenständen auflisten)?

26

Welche neue Kenntnis hat die Bundesregierung zur Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale in Ausweisdokumenten durch die ägyptische Regierung (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12c)?

27

Welche einzelnen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Programm „Managing mixed migration flows in Libya through expanding protection space and supporting local socio-economic development“ vorgesehen, für das im Rahmen des EU Trust Fund für Afrika 2017 90 Mio. Euro bewilligt wurden und zu dessen Umsetzung die GIZ beauftragt wurde (http://gleft.de/2iW, S. 77)?

a) Welche Kosten entstehen im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen?

b) Welche Materialien, Dienstleistungen, Trainings oder Ausrüstungsgegenstände wurden bereits geliefert oder sind noch vorgesehen?

c) Mit welchen Projektpartnern arbeitet die GIZ vor Ort zusammen?

d) Welche nichtlibyschen Unternehmen oder Organisationen wurden von der GIZ mit der Implementierung des Projekts beauftragt?

Berlin, den 25. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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