Fahndungen mithilfe des Schengener Informationssystems
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 waren mehr als 76 Millionen Personen und Sachen in der größten europäischen Polizeidatenbank zur Fahndung ausgeschrieben. Das geht aus dem Jahresbericht zum Schengener Informationssystem (SIS II) hervor, den die Europäische Agentur für das Management von IT-Großsystemen (eu-LISA) jetzt veröffentlicht hat (Ratsdokument 8279/18). Vor fünf Jahren waren noch 45 Millionen Menschen im SIS II gespeichert (Ratsdokument 7389/13).
Am SIS II nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Straßburg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen. Die meisten Einträge im SIS II (20 Millionen) kamen aus Italien, gefolgt von Frankreich (11 Millionen) und Deutschland (über 10 Millionen). Gegenüber der Sachfahndung sind verhältnismäßig wenige Personen im SIS II gespeichert. Über die Hälfte der fast 900 000 Personenausschreibungen (501 996) erfolgten nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird.
An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen (129 983) stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 19/1261). Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich. Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Am 1. Dezember 2015 kamen 44,34 Prozent aller Ausschreibungen aus Frankreich, 14,6 Prozent aus Großbritannien, 12,01 Prozent aus Spanien, 10,09 Prozent aus Italien und 4,63 Prozent von deutschen Behörden. Der aktuelle Jahresbericht von eu-LISA zeigt, dass die Methode zumindest quantitativ sehr wirksam ist: Die verdeckten Fahndungen erzielten ein Drittel aller Treffer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Entlang welcher Linien wurde der Vorschlag der bulgarischen Ratspräsidentschaft weiter diskutiert, wonach „Metadaten aus SIS-II-Treffern oder SI-RENE-Formularen“, anhand derer sich „Bewegungen von Personen feststellen lassen, die dem Phänomen sogenannter ‚Ausländischer Kämpfer‘ bzw. ‚rückkehrende Ausländische Kämpfer‘ zuzurechnen sind“, ausgewertet werden sollen (Bundestagsdrucksachen 19/1621, Antwort zu Frage 14 und 19/1261, Antwort zu Frage 6)?
a) Um welche „Metadaten“ handelt es sich dabei konkret?
b) Wie sollen „terroristische Personen oder solche, die terrorismusbezogenen Aktivitäten zuzurechnen sind“, hierfür definiert werden?
Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten“ (AFIS) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/1621, Antwort zu Frage 12)?
a) Welche Schengen-Mitgliedstaaten machen nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeit „ausgerollten ersten Stufe“ aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren (Bundestagsdrucksache 19/1261, Antwort zu Frage 13)?
b) Wann soll die nächste Stufe des AFIS „ausgerollt“ werden, und welche Schengen-Mitgliedstaaten wollen daran teilnehmen?
c) Wann sollen die Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des SIS-II-AFIS und die „Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen“ festgelegt werden, bzw. welche Berichte oder Studien werden hierfür abgewartet?
d) Wann könnte aus Sicht der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand die Gesichtserkennung im AFIS technisch umgesetzt werden, auch wenn dies zuvor eine Änderung der SIS-II-Ratsverordnung erfordert?
Wie viele Fingerabdrücke sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im AFIS gespeichert?
a) Welche minimalen, maximalen und durchschnittlichen Reaktionszeiten sind der Bundesregierung für Abfragen bekannt?
b) Wie viele Treffer wurden bei wie vielen Abfragen erzielt?
Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac, im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie bzw. Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt?
a) Wie viele Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind in den AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol gespeichert?
b) Welches Format wird dabei jeweils für die Speicherung von eingescannten Fingerabdruckbildern und die Fingerabdruck-Templates genutzt?
c) Nach welcher Maßgabe wäre es möglich, die AFIS-Systeme des Eurodac, des VIS und des SIS II künftig als Basis für den Ausbau europäischer Datenbanken zu nutzen, etwa für ein „Gemeinsames System zum Abgleich biometrischer Daten“, einen „Gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten“ und einen „Mehrfachidentitätendetektor“ mit Personendaten und Fingerabdrücken, die von der Europäischen Kommission eingerichtet werden sollen, bzw. welche Planungen bestehen für die Weiterverwendung der bestehenden AFIS-Systeme in einer „Interoperabilitätslösung“ (COM/ 2017/0793 final)?
Welche Fälle von Identitätsdiebstahl und Terrorismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland dank des Austausches bzw. der Nutzung biometrischer Daten im SIS II, EURODAC, Visa Information System (VIS) aufgedeckt?
Welche Zahlen zu Personenausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschluss sind der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2018 bekannt?
a) Wie viele Personen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
b) Wie viele Personen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
c) Wie viele Personen waren in nach Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
d) Wie viele Personen waren nach Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Inwiefern lassen sich die Gesamtausschreibungszahlen aller Mitgliedstaaten zu Personen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss zur „verdeckten Kontrolle“ oder zur „gezielten Kontrolle“ für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und erstes Halbjahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung getrennt ausweisen (sofern möglich, bitte mit Stichtag 31. Dezember und nach Absatz 2 und Absatz 3 getrennt darstellen)?
Wie viele Personen haben Bundesbehörden nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und erstes Halbjahr 2018 jeweils zur „verdeckten Kontrolle“ oder zur „gezielten Kontrolle“ ausgeschrieben (bitte ebenfalls mit Stichtag 31. Dezember und nach Absatz 2 und Absatz 3 getrennt darstellen)?
Wie hat sich die Anzahl der Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss im 1. Halbjahr 2018 entwickelt?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen vor, aus denen hervorgeht, welche Schengen-Staaten Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss in welchem unterschiedlichen Ausmaß nutzen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/1261, Antwort zu Frage 4 darstellen und nach Artikel 36 Absatz 2 und Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss sowie der Kategorie „unverzügliche Meldung“ ausweisen)?
Wie viele der nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss Ausgeschriebenen sind mit dem Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ergänzt (Ratsdokument 14260/16)?
Was kann die Bundesregierung zu Diskussionen mitteilen, wonach eine Artikel-36-Treffermeldung zukünftig an alle oder wenigstens eine Auswahl von Mitgliedstaaten weitergeleitet werden soll („Drastischer Anstieg heimlicher Fahndungen im Schengener Informationssystem“, netzpolitik.org vom 26. Februar 2018)?
Wie will die Bundesregierung den „Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements“ umsetzen, wonach „ein kohärenter dreistufiger Ansatz für den Informationsaustausch über ausländische terroristische Kämpfer durch optimale und kohärente Nutzung des SIS und von Europol-Daten, die Europol für den Datenabgleich [...] und für Analysen in den einschlägigen Analyseprojekten verarbeitet“ werden sollen (Ratsdokumente 12223/3/17 REV 3 und 14750/17)?
a) Welche technischen und personellen Ressourcen werden dafür bereitgestellt?
b) Welche neuen Personenkategorien sind der Bundesregierung zum Ausfüllen der Formulare nach Artikel 36 des SIS zum Zweck der Terrorismusbekämpfung bekannt?
Welches Verfahren hält die Bundesregierung für Treffer zu Personen, die an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind und eine „unverzügliche Meldung“ erfordern, für geeignet?
Welche technischen oder organisatorischen Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen sowie Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen („Schengener Informationssystem: Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament“, Pressemitteilung des Rates vom 12. Juni 2018)?
Nach welcher Maßgabe soll nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Polizeiagentur Europol in den Informationsaustausch nach Artikel 36 des SIS eingebunden werden?
a) Welche SIS-Daten würden mit welchen dortigen Informationssystemen und Analyseprojekten abgeglichen?
b) Nach welcher Maßgabe soll Europol die eigenen Datenbanken nicht nur „Treffern“ („post-hit“), sondern auch nach Ausschreibungen („pre-hit“) durchsuchen dürfen?
c) Welches Verfahren ist für die Weiterleitung und Verarbeitung von SI-RENE-Trefferberichten an Europol und dort enthaltene Informationen über Personen, die an Terrorismus oder an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind, vorgesehen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Studie des LIBE-Komitees (= Ausschluss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) zum Vergleich von DNA-Daten im Prüm-Verfahren (http://gleft.de/2iT, Seite 42), und welche der dort genannten Defizite betreffen auch deutsche Behörden?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt, und inwiefern trifft es zu, dass sich diese seit 2014 verdoppelt haben („INTERPOL information database inquiries jump 200 percent“, homelandprepnews.com vom 21. Mai 2018)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass britische Behörden als Nichtmitglied des Schengen-Raums jahrelang Personendaten aus dem SIS II kopiert und als Back-ups an Grenzübergängen zur Kontrolle der Einreisenden genutzt wurden („UK unlawfully copying data from EU police system“, euobserver.com vom 28. Mai 2018)?
a) Welche Daten sind in welchem Umfang davon betroffen?
b) Inwiefern trifft es zu, dass diese Daten unrichtige Angaben über die Betroffenen enthielten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass über Großbritannien ausgelesene Daten des SIS II auch von US-Firmen verarbeitet wurden, und welche Sicherheitsrisiken ergeben sich aus ihrer Sicht („UK unlawfully copying data from EU police system“, euobserver.com vom 28. Mai 2018)?
a) An welche US-Firmen bzw. weiteren Dritte (auch als Betreiber der Grenzkontrollsysteme) wurden die in Rede stehenden Daten nach Kenntnis der Bundesregierung weitergegeben?
b) Auf welcher Ebene und von welchen Stellen wird der Vorfall untersucht?