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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/326205.07.2018

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den letzten Wochen haben vermehrt zivile Organisationen von sich reden gemacht, die die Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer zum Ziel haben (z. B. www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-die-lifeline-seenotretter-kritisierenhartes-vorgehen-von-eu-staaten/22758846.html). Nach eigenen Angaben haben „seit Anfang 2015 […] Sea-Watch e. V. und viele weitere zivile Seenotrettungsorganisationen tausende Menschenleben auf dem Mittelmeer gerettet“ (http:// arbeitsstelle-weitblick.de/flucht/themen/asylpolitik/zivile-seenotrettung/). Weiter sei „die Anzahl ziviler Rettungsmissionen […] auf aktuell neun gestiegen“ (Ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Organisationen mit Sitz in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer betreiben, und wie sind diese rechtlich jeweils organisiert?

Haben diese Organisationen seit dem Jahr 2010 staatliche Fördermittel erhalten (falls diese Frage bejaht wird, bitte nach Jahresscheiben und Höhe und Grund der staatlichen Zuwendung auflisten)?

2

Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Vereine, die zivile Seenotrettung betreiben?

3

Wie viele Personen wurden durch die zivilen Seenotrettungsorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit jeweiligem Bestehen der Organisation gerettet (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

Wie viele der geretteten Personen haben im Anschluss an ihre Rettung Asyl in Deutschland beantragt?

Wie viele der Personen leben derzeit in Deutschland?

Wie vielen Personen wurde in Deutschland Asyl erteilt?

Wie viele der Personen wurden aus Deutschland abgeschoben?

4

In wie vielen Fällen wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 des Aufenthaltsgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 Strafanzeige gegen zivile Seenotrettungsorganisationen erstattet?

In wie vielen Fällen kam es zu Ermittlungen und in wie vielen Fällen zu einer Verurteilung von Personen, die an der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer beteiligt sind?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die sogenannte Schleuserkriminalität einzudämmen?

Wie grenzt die Bundesregierung diese von der „humanitären“ oder auch „zivilen“ Seenotrettung ab?

Berlin, den 3. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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