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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1578)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/329406.07.2018

Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1578)

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Stefan Schmidt, Daniela Wagner, Dr. Manuela Rottmann, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Harald Ebner, Matthias Gastel, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Tabea Rößner, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass unter der Leitung der CSU das Bundesministerium für Inneres um die Bereiche „Bau und Heimat“ erweitert wird.

Der Komplex Bauen, Wohnen, Städtebau sowie die Raumordnung und Landesplanung sind sowohl aus klimapolitischen wie auch aus sozialpolitischen Gründen eine zentrale Zukunftsaufgabe. Guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten und Ballungsräumen inzwischen zu einer der zentralen sozialen Fragen geworden. Gleiches gilt für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, damit in Zukunft alle Menschen, unabhängig von dem Ort an dem sie leben, gleiche Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe haben. Daher müssen jetzt zügig die notwendigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Durch die geplante Umstrukturierung der betroffenen Referate und Abteilungen besteht nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesen zentralen Themenfeldern beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung konnte die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer Antwort vom 9. April 2018 auf die Kleine Anfrage zu der „Umsetzung und Kosten der Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ auf Bundestagsdrucksache 19/1578 wegen noch nicht abgeschlossener Abstimmungen über die Aufgabenzuständigkeiten (Vorbemerkung der Bundesregierung) noch nicht beantworten.

Daher fragen wir die Bundesregierung erneut:

Fragen29

1

Wie wurde in der Zwischenzeit der Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 und die damit verbundene Umstrukturierung der im Bundesinnenministerium neu angesiedelten Ressorts Bauen und Heimat umgesetzt (differenziert nach dem Zuschnitt der Abteilungen, Unterabteilungen und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie den nachgeordneten Behörden in den betroffenen Bundesministerien)?

2

Falls der Umstrukturierungsprozess noch nicht abgeschlossen sein sollte, wann wird dies der Fall sein?

3

Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden in welchen anderen Bundesministerien aufgrund der thematischen Neustrukturierung innerhalb der Bundesregierung abgebaut, in andere Ressorts verlagert oder neu geschaffen?

4

In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche energetische Gebäudesanierung, energetische Stadtsanierung bzw. Quartierssanierung sowie die entsprechenden Förderprogramme der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung betreut (bitte mit Nennung des jeweils zuständigen Bundesministeriums, Themenbereichs, Förderprogramms sowie des entsprechenden Haushaltstitels darstellen)?

5

In welchem Bundesministerium wird der Themenbereich Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn betreut?

6

Welche Definition des Begriffs Heimat legt die Bundesregierung der Namensgebung des Ressorts Innen, Bau und Heimat zugrunde, und welche konkreten thematischen Zuständigkeiten leiten sich für die Bundesregierung aus dieser Begriffsdefinition ab?

7

Auf welche Weise wird das Politikfeld Heimat operationalisiert und implementiert?

8

a) Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden im Bundesinnenministerium für das Thema Heimat zuständig sein?

b) Inwiefern werden dazu Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) neu geschaffen?

c) Werden im neuen Ressort Heimat zusätzliche Positionen für eine verbeamtete Staatssekretärin bzw. einen verbeamteten Staatssekretär oder weitere Beamte für das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung geschaffen?

9

Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) betreuen die Themenfelder Bauen und Wohnen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?

a) Welche inhaltlichen Zuständigkeiten haben sie (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele Mitarbeiter betreuen die Themenfelder, und gab es personelle Änderungen im Vergleich zur 18. Legislaturperiode?

10

Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) betreuen das Themenfeld Stadtentwicklung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?

a) Welche inhaltlichen Zuständigkeiten haben sie (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele Mitarbeiter betreuen die Themenfelder, und gab es personelle Änderungen im Vergleich zur 18. Legislaturperiode?

11

Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) betreuen die Themenfelder Raumordnung und Landesplanung im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat?

a) Welche inhaltlichen Zuständigkeiten haben sie (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele Mitarbeiter betreuen die Themenfelder, und gab es personelle Änderungen im Vergleich zur 18. Legislaturperiode?

12

Wird es im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat strukturelle Veränderungen in den Abteilungen des früheren Bundesinnenministeriums geben?

Wenn ja, welche und warum?

13

Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen führten zum neuen Ressortzuschnitt?

14

Mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wird das neue Ressort Heimat welche Aufgaben in welchen Abteilungen bearbeiten, und welche Abteilungen aus anderen Bundesministerien werden ins Bundesinnenministerium übergehen?

15

Inwiefern wird das neue Ressort Heimat für Fragen der Inneren Sicherheit zuständig sein?

16

Durch welche organisatorischen Verknüpfungen, Schnittstellen und Haushaltsstellen bzw. -volumina soll durch das neue Ressort Heimat eine Politik für mehr „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gewährleistet werden?

17

Wie entwickelt sich der Stellenplan in den einzelnen von der Umstrukturierung betroffenen Häusern bezüglich ihres Stellenumfangs?

18

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund der thematischen Neustrukturierung der Bundesregierung aus dem ehemaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und anderen Bundesministerien in das neue Bundesinnenministerium wechseln?

19

Aus welchen fachlichen Gründen wird eine erneute Umstrukturierung der Bereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung vorgenommen, welche in der 18. Wahlperiode bereits aus dem Verkehrsressort ins Umweltressort umgesiedelt wurden?

20

Aus welchen fachlichen Gründen wurde bei der Umstrukturierung in der 18. Wahlperiode die Raumordnung- und Landesplanung im Verkehrsressort belassen?

21

Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung des ländlichen Raumes und die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung gebündelt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. März 2018 „Minister für Verärgerung“), und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden?

22

Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung gebündelt, und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden?

23

Welche Rolle wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in diesem Zusammenhang bei der Umsetzung der GAK/GRW und der damit verbundenen Koordinierung der Förderpolitik nach 2020 einnehmen, um der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse nachzukommen?

24

Werden dem neu zugeschnittenen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Fördermittel zur Verfügung stehen, die dieses federführend verwaltet und die für die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Verfügung stehen (in Bezugnahme sowohl auf bereits bestehende wie z. B. GAK/GRW oder neu zu schaffende Fördermöglichkeiten)?

25

In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die für die gleichwertigen Lebensverhältnisse fundamentalen kommunalen Daseinsvorsorgeleistungen von der Kinderbetreuung bis Wasserversorgung koordinieren?

26

In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die für gleichwertige Lebensverhältnisse zentralen Themen der Kommunalfinanzierung, die bisher im Bundesministerium der Finanzen angesiedelt sind, koordinieren?

27

Wird es eine Kontrollinstanz im neu zugeschnittenen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Konnexität (Wer bestellt, bezahlt) geben, und wo wird diese angesiedelt sein?

28

Wie hoch sind die Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen Bundesministerien entstehen (Personal, Verwaltungsaufwand, Transport, Anmietung von Räumlichkeiten)?

29

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des Bundesrechnungshofes „Ungeeignet ist der im BMI vorgesehene sofortige Aufbau einer kompletten Abteilung mit annähernd 100 Dienstposten, deren Inhaber anschließend ihre Aufgaben selbst definieren“ (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rechnungshof-prangert-stellenplus-fuer-horst-seehofer-und-olaf-scholz-an-a-1213983.html)?

Berlin, den 26. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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