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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rote Hilfe e. V.

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/333309.07.2018

Rote Hilfe e. V.

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Rote Hilfe e. V. ist laut ihrer Selbstdarstellung eine strömungsübergreifende „Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt“ (www.rote-hilfe.de/ueber-uns). In ihrer Satzung heißt es: „Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z. B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiterinnenbewegung und Arbeiterbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr“ (www.rote-hilfe.de/ueber-uns). Hierzu bereitet die Rote Hilfe zusammen mit den Angeklagten einen Prozess vor und macht den politischen Hintergrund der Öffentlichkeit bekannt. Dazu greift die Vereinigung auf Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte zurück. Durch Spendensammlungen, Solidaritätsveranstaltungen und Zuschüsse aus Beitragsgeldern werden Angeklagte bei finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten unterstützt und im Falle hoher Geldstrafen Unterstützung zum Lebensunterhalt geleistet. Darüber hinaus organisiert die Rote Hilfe Informationsveranstaltungen und engagiert sich auch in strömungsübergreifenden und überparteilichen Bündnissen gegen die Verschärfung der Staatsschutzgesetze, gegen weiteren Abbau von Rechten der Verteidigung, gegen Isolationshaft, gegen weitere Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (www.rote-hilfe.de/ueber-uns).

Die Aktivitäten und Ziele der Roten Hilfe sind nicht unumstritten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet die Rote Hilfe (RH) „linksextremistischen Bestrebungen“ zu. Im Fokus ihrer Tätigkeit stehe „nahezu ausschließlich das linksextremistische Aktionsfeld ‚Antirepression‘. Ihren Arbeitsschwerpunkt sieht die RH in der Unterstützung von Straf- und Gewalttätern aus dem ‚linken Spektrum‘“ (www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus/linksextremistische-bestrebungen-2016/rote-hilfe-2016). Ferner versuche die Rote Hilfe, „durch meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Vorträge, Demonstrationen) die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren“, heißt es im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2016 (S. 138). Aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hieß es auf Nachfrage der Tageszeitung „DIE WELT“, dass man sich zu „etwaigen Verbotsüberlegungen“ generell nicht äußere. „Man äußert sich jedoch allgemein: Die Rote Hilfe sei wie der Großteil der bundesweiten linksextremistischen Szene in die Vorbereitung und Durchführung der Proteste rund um G20 eingebunden gewesen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums“ (www.welt.de/politik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe- Armin-Schuster-CDU-will-Vereinsverbot-pruefen-lassen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle und Bedeutung der Roten Hilfe e. V. für das linke politische Spektrum insgesamt?

2

Welche Rolle und Bedeutung nimmt die Rote Hilfe innerhalb von der Bundesregierung als linksextrem eingeschätzten Szene ein?

3

Auf welche Resonanz stößt die Rote Hilfe innerhalb von politischen Spektren, die von der Bundesregierung nicht dem linken Extremismus zugeordnet werden?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Mitglieder und politische Zusammensetzung der Mitgliedschaft der Roten Hilfe?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung das im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2016 ersichtliche Wachstum der Organisation innerhalb eines Jahres von 7 000 auf 8 000 Mitglieder, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus einem solchen Wachstum?

6

Inwieweit und mit welcher Begründung ordnet die Bundesregierung die Rote Hilfe unter „linksextremistische Bestrebungen“ ein?

Auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte stützt sich der Vorwurf „linksextremistischer Bestrebungen“ im Zusammenhang mit der Roten Hilfe?

Welche tragenden Verfassungsgrundsätze im Einzelnen werden durch die Rote Hilfe in welcher Intensität verletzt (bitte genau benennen und begründen)?

Inwieweit trifft die Einordnung der „linksextremistischen Bestrebungen“ nach Ansicht der Bundesregierung auf die Gesamtmitgliedschaft der Roten Hilfe zu?

Welche Aktivitäten der Roten Hilfe im Einzelnen ordnet die Bundesregierung dem Bereich der „linksextremistischen Bestrebungen“ zu (bitte begründen)?

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der in ihrer Satzung gegebenen Selbstdarstellung der Roten Hilfe als „parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“ Hinweise auf „linksextremistische Bestrebungen“?

7

Wie begründet die Bundesregierung ihre im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2016 vorgenommene Einordung der Roten Hilfe als „Gefangenenhilfsorganisation“?

Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einordnung als „Gefangenenhilfsorganisation“ um eine Selbstbezeichnung bzw. Selbsteinschätzung der Roten Hilfe?

Welchen Stellenwert nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Hilfe für (politische) Gefangene im Rahmen der Gesamtaktivitäten der Roten Hilfe ein?

8

Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung, wonach die Rote Hilfe ihren Arbeitsschwerpunkt „in der Unterstützung von Straf- und Gewalttätern aus dem ‚linken Spektrum‘“ sieht (www.verfassungsschutz.de/ de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus/ linksextremistische-bestrebungen-2016/rote-hilfe-2016)?

Wie sieht die konkrete Unterstützung der Roten Hilfe für vermeintliche Straf- und Gewalttäter aus dem linken Spektrum nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

Sind die von der Roten Hilfe unterstützten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend Straf- und Gewalttäter aus dem linken Spektrum?

Unterstützt die Rote Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung auch Personen, gegen die wegen des Verdachts, eine Straftat begangen zu haben, ermittelt wird bzw. die deswegen angeklagt werden, die aber noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden?

In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Roten Hilfe unterstützten rechtskräftig verurteilten Straftäter zu ebenfalls unterstützten Personen, die lediglich im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben?

9

Wie kommt die Bundesregierung zur im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2016 enthaltenen Einschätzung, wonach die Rote Hilfe „durch meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Vorträge, Demonstrationen) die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren“ suche?

Welche Belege im Einzelnen für Publikationen, Vorträge und Demonstrationen der Roten Hilfe, deren Ziel die Diskreditierung der Sicherheits- und Justizbehörden sowie der rechtsstaatlichen Demokratie ist, kann die Bundesregierung für die letzten fünf Jahre anführen (bitte einzeln belegen)?

Wie unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung eine bürgerrechtliche oder juristische Kritik am Agieren der Sicherheits- und Justizbehörden oder an Gesetzesverschärfungen im Bereich der inneren Sicherheit von einer Diskreditierung dieser Behörden und der rechtsstaatlichen Demokratie?

Sieht die Bundesregierung in jeder Kritik der Roten Hilfe am Agieren der Sicherheits- und Justizbehörden eine zumindest von Seiten der Organisation beabsichtigte Diskreditierung dieser Behörden, und wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Kritik am Agieren der Sicherheits- und Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland dann grundsätzlich als beabsichtigte Diskreditierung dieser Behörden und der rechtsstaatlichen Demokratie zu verstehen ist, wenn diese Kritik von einer Organisation geäußert wird, die „linksextremistischen Bestrebungen“ zugeordnet wird?

10

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass sich die Rote Hilfe „nicht nur mit der ideologischen Zielsetzung der linksextremistischen Straftäter, sondern auch mit deren Durchsetzung mittels Ausübung von Gewalt auch gegen Personen“ identifiziert (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1484)?

Wenn ja, welche konkreten Belege kann sie dafür geben?

Wenn nein, wie und warum hat sich die diesbezügliche Auffassung der Bundesregierung geändert?

11

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es das Ziel der Roten Hilfe sei, „gewaltbereite ‚Linke‘ in ihrem Kampf gegen die bestehende Ordnung zu stützen und zu stärken“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1484)?

Wenn ja, welche konkreten Belege kann sie dafür geben?

Wenn nein, wie und warum hat sich die diesbezügliche Auffassung der Bundesregierung geändert?

Gilt die Unterstützung der Roten Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung nur „gewaltbereiten“ Linken? Wenn ja, welche konkreten Belege kann die Bundesregierung dafür geben? Wenn nein, inwieweit werden auch nichtgewaltbereite Personen von der Roten Hilfe unterstützt, und in welchem Verhältnis steht diese Unterstützung prozentual gegenüber der Unterstützung gewaltbereiter Personen?

Gilt die Unterstützung der Roten Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung nur Personen, die die „bestehende Ordnung“ bekämpfen wollen? Wenn ja, welche konkreten Belege kann die Bundesregierung dafür geben? Wenn nein, inwieweit werden Personen von der Roten Hilfe unterstützt, die die bestehende Ordnung nicht stürzen wollen, und in welchem Verhältnis steht diese Unterstützung prozentual gegenüber der Unterstützung von Personen, die die bestehende Ordnung stürzen wollen (bitte auch definieren, was die Bundesregierung unter „bestehende Ordnung“ genau versteht)?

12

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine von einer Sprecherin des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat genannten Einbindung der Roten Hilfe in die Vorbereitung und Durchführung der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg, welche genaue Rolle spielte die Rote Hilfe dabei, und inwieweit sieht die Bundesregierung in einer solchen Einbindung einen Hinweis auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (www.welt.de/politik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe- Armin-Schuster-CDU-will-Vereinsverbot-pruefen-lassen.html)?

13

Sind der Bundesregierung konkrete Straftaten bekannt, die durch die Rote Hilfe als Verband oder durch einzelne ihrer Funktionärinnen und Funktionäre im Rahmen ihrer Verbandstätigkeit für die Rote Hilfe begangen wurden, und wenn ja, welche (bitte einzeln benennen)?

14

War die Rote Hilfe jemals Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), und wenn ja, wann, wie oft und in welchem Kontext?

15

Inwieweit und in welchem Zusammenhang war die Rote Hilfe innerhalb der letzten zwei Jahre Thema bei der Bundesregierung oder bei Bundesbehörden?

16

Inwieweit gab es in der Vergangenheit bei Sicherheitsbehörden des Bundes Überlegungen zu einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot gegen die Rote Hilfe?

17

Inwieweit findet eine Beobachtung der Roten Hilfe mit nachrichtendienstlichen Mitteln von Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines anderen Nachrichtendienstes des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Länder statt?

Berlin, den 3. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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