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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschlagnahme von "Feindeslisten" bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten

Beschlagnahme von Namenslisten politischer Gegner und Verzeichnissen potentieller Anschlagsziele im Kontext von Ermittlungen gegen Rechtsextremisten (&quot;Nationalsozialistischer Untergrund&quot; (NSU), Prepper-Gruppierung &quot;Nordkreuz&quot; u.a.), Anzahl der verzeichneten Personen und ihre gesellschaftlichen Tätigkeitsfelder, Politiker, Information Betroffener, Gefahrenanalyse, Personenschutz, statistische Erfassung<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

27.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/335010.07.2018

Beschlagnahme von „Feindeslisten“ bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten Jahren wurden bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen wegen Rechtsterrorismus gegen Angehörige der extrem rechten Szene mehrfach sogenannte Feindeslisten mit Namen und Räumlichkeiten politischer Gegnerinnen und Gegner gefunden. Diese sogenannte Anti-Antifa-Strategie kam bereits in den 1990er Jahren in der Neonaziszene auf. Betroffene kritisierten mehrfach die Sicherheitsbehörden, weil diese sie nur unzureichend informieren und schützen und außerdem die Bedrohungslage relativieren würden (vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/die-aktivit%C3%A4ten-der-%C2%BBanti-antifa%C2%AB, www.taz.de/!5405726).

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU), der zehn Menschen ermordete und mehrere Anschläge beging, hatte u. a. in einem Adressbuch 24 Namen von Personen notiert, die am ersten NPD-Verbotsverfahren beteiligt waren (vgl. www.taz.de/!5101678). Außerdem hatte die Gruppe eine Liste mit 233 jüdischen Einrichtungen angelegt, darunter nicht nur Synagogen, sondern auch Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Museen. Auf einen jüdischen Friedhof, der ebenfalls verzeichnet war, wurden 1998 und 2002 insgesamt drei Sprengstoffanschläge verübt, die bis heute nicht aufgeklärt sind (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-nsu-trio-fuehrte-liste-mit-juedischen-einrichtungen-1.3358060).

Auf Stadtplänen waren zudem 386 Adressen u. a. von Politikerinnen und Politikern und migrantischen Institutionen und Läden in ganz Deutschland markiert und mit Notizen zu Ausspähungen versehen (vgl. www.fr.de/politik/rechtsextremismus/nsu-neonazi/rechter-terror-nsu-spaehte-terror-ziele-im-ganzen-land-aus-a-799456).

Des Weiteren wurde im Unterschlupf des NSU in Zwickau eine sogenannte Zehntausenderliste gefunden, ebenfalls mit unzähligen Namen politischer Gegnerinnen und Gegner. Während die Bundesanwaltschaft daran festhält, dass diese „Todesliste“ allein vom NSU-Kerntrio erstellt worden sei, gehen Nebenklagevertreter und Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse von Mithelfern aus, die Orte und Personen ausgespäht haben sollen (vgl. www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-die-todesliste-des-nsu-100.html, www.tagesschau.de/inland/nsu-prozess-197.html).

Bei Durchsuchungen gegen die Rechtsextremisten Franco A., Maximilian T. und Mathias F. wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Straftat fanden die Ermittler im April und Mai 2017 neben Waffen, Munition und Sprengkörpern auch Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern wie Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen (DIE LINKE.), und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Außerdem habe Franco A. das Büro der Amadeu Antonio Stiftung ausgespäht und Skizzen der Räumlichkeiten angefertigt (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/2018-06/oberlandesgerichtfrankfurt-franco-a-bundeswehr, www.welt.de/politik/deutschland/article168289929/Was-wurde-aus-dem-Fall-Franco-A.html, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=741).

Ebenfalls wegen der mutmaßlichen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durchsuchten die Ermittlungsbehörden seit August 2017 mehrere Objekte von Mitgliedern der extrem rechten Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“. Bei dem tatverdächtigen Rechtsanwalt Jan Hendrik H. wurden u. a. Listen mit mehreren tausend Namen von linken Politikerinnen und Politikern und Journalistinnen und Journalisten gefunden. H. gilt als Waffennarr und habe zudem darüber fantasiert, Linke zu ermorden (vgl. www.taz.de/!5445699, www.taz.de/!5468003, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=liste&newsid=728, www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/bundesanwaltschaft-laesst-acht-objekte-in-mv-durchsuchen-2431858004.html; www.lobbi-mv.de/nachrichten/aufklaerung-und-transparenz-statt-weiterer-verunsicherung/).

Mitglieder eines Ablegers der rechtsterroristischen Gruppierung „Combat 18“ (C18) in Pinneberg (Schleswig-Holstein) sollen schon vor dem Jahr 2000 „Todeslisten“ angelegt haben. Außerdem hätten sie einem Gewerkschafter eine Morddrohung zugeschickt und sich Waffen beschafft. 2003 wurden mehrere Mitglieder wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. In C18- bzw. „Blood and Honour“-Terroranleitungen wird das Erstellen von Opferlisten propagiert. Beide Organisationen gelten als Teil des NSU-Netzwerks (vgl. www.nsu-watch.info/2015/06/der-nsu-im-netz-von-blood-honour-und-combat-18-gesamtversion, www.antifainfoblatt.de/artikel/das-label-%E2%80%9Ecombat-18%E2%80%9C; ARD Monitor Sendung Nr. 628, 24. November 2011).

In Berlin veröffentlichte die extrem rechte Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ bis Ende 2012 auf ihrer Internetseite im Anti-Antifa-Stil „Feindeslisten“ mit Adressen und Namen von Personen aus Politik, Zivilgesellschaft und Journalismus. Darunter sind auch Betroffene einer mutmaßlich rechtsterroristischen Serie von Brandanschlägen im Stadtteil Neukölln (vgl. www.mbr-berlin.de/aktuelles/nw-berlin, https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2012/03/24/razzia-bei-berliner-npd-chef-wegen-feindesliste-im-netz_8312, www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/03/brandanschlag-serie-neukoelln-rechtsextremist-.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele bzw. Anschlagsorte waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die bisher im Rahmen von Ermittlungen im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) beschlagnahmt wurden?

2

Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele bzw. Anschlagsorte waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Rechtsextremisten Franco A., Maximilian T. und Mathias F. beschlagnahmt wurden?

3

Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele bzw. Anschlagsorte waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die im Rahmen von Ermittlungen gegen Mitglieder der extrem rechten Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ beschlagnahmt wurden?

4

Bei wie vielen und welchen weiteren Ermittlungsverfahren gegen extrem rechte bzw. neonazistische Gruppierungen hat die Generalbundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 wie viele Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern gefunden (bitte auflisten)?

5

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf den in Frage 4 genannten Feindeslisten jeweils verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, antirassistischen bzw. antifaschistischen Initiativen etc. aufschlüsseln)?

6

Wie viele auf den sogenannten Feindeslisten (Fragen 1 bis 3 und 5) aufgeführte Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre Namen auf einer oder mehreren solchen Listen verzeichnet waren, und wenn ja, auf welchem Weg und wann ist diese Meldung erfolgt (bitte unter Angabe von Bundesland und Datum beantworten)?

a) In wie vielen Fällen erfolgte keine Meldung, und aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?

b) In wie vielen Fällen erhielten die betroffenen Personen besonderen polizeilichen Schutz („Personenschutz“)?

c) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung von Personen ein, die auf solchen Listen aufgeführt sind?

7

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Richtlinien zur Information von Betroffenen, die auf solchen Listen aufgeführt sind?

a) Wenn ja, welche Verfahrensweisen beinhalten diese Richtlinien?

b) Wenn nein, warum existieren keine solchen Richtlinien, und auf welcher anderweitigen formalen Grundlage erfolgt die Information der Betroffenen?

8

Werden das Auffinden und/oder die Veröffentlichung von „Feindeslisten“ nach Kenntnis der Bundesregierung zentral erfasst?

a) Wenn ja, welche Bundesbehörden erfassen solche Listen in welchen Statistiken bzw. Datenbanken (bspw. „Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität“ oder „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“)?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen entfällt eine solche zentrale Erfassung von „Feindeslisten“?

9

Wie oft haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbehörden bzw. Bundesstellen (Bundeskriminalamt – BKA –, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV –, Militärischer Abschirmdienst – MAD –, „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ – GETZ-R –, Generalbundesanwaltschaft etc.) mit sogenannten Feindeslisten befasst, die bei extrem rechten bzw. neonazistischen Personen aufgefunden oder von diesen selbst veröffentlicht wurden?

Berlin, den 5. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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