Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung lässt auf Anforderung einzelner Ressorts Projekte, die sich im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ engagieren, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüfen. Allein in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind insgesamt 51 Projekte entweder vor oder nach Förderbeginn vom Geheimdienst überprüft worden. Die Zahlen ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2086 sowie einer Nachlieferung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 22. Mai 2018, die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegt. Aus dieser ergibt sich, dass es im Jahr 2015 20 Überprüfungen gegeben hat, im Jahr 2016 10 und im Jahr 2017 21. 28 der überprüften Projekte waren bzw. sind in der Bekämpfung des „islamistischen Extremismus“ tätig.
In keinem Fall hat die Untersuchung durch den Verfassungsschutz dazu geführt, dass einem Projekt die finanziellen Mittel gestrichen oder gekürzt wurden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen daraus, dass die Überprüfungen in der Hinsicht ergebnislos waren, dass sie keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsfeindliche Bestrebungen der Projektträger ergeben haben.
Die Überprüfung von Projekten, die sich gegen Islamismus, Neofaschismus und für Demokratie engagieren, hat bei Projektträgern und in der Öffentlichkeit für Beunruhigung gesorgt. So fordern die Bundesverbände der Mobilen Beratung und die unabhängigen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in einer Pressemitteilung vom 17. Mai 2018 „die sofortige Einstellung der geheimdienstlichen Überprüfung der Demokratieprojekte“, die sie als „weiteren Ausdruck des grundsätzlichen Misstrauens gegenüber denjenigen [werten], die sich für Opfer rechter Gewalt und gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus einsetzen“ (www.bundesverband-mobile-beratung.de/2018/05/17/stellungnahme-zur-ueberpruefung-von-demokratieprojektendurch-den-verfassungsschutz/).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass aus rechter bzw. konservativer Sicht jeder, der sich gegen Nazis oder gar gegen den sogenannten Extremismus der Mitte engagiert, als „verdächtig“ eingestuft wird. Es braucht aus ihrer Sicht aber ein klares Signal: Der Kampf gegen Rassismus ist nicht „extremistisch“, sondern eine demokratische Pflicht. Die Überprüfung solcher Projekte durch den Verfassungsschutz sollte deswegen eingestellt und die Betroffenen wenigstens im Nachhinein über eine etwaige Beobachtung informiert werden, um nicht weitere Unsicherheit zu verursachen.
Weitere Fragen zur Praxis der geheimdienstlichen Beobachtung von Demokratieprojekten ergeben sich aus den Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern an eine Reihe von Ressorts vom 4. März 2004 sowie vom 6. Februar 2017, die auf https://fragdenstaat.de/blog/2018/exklusiv-ministerien-verfassungsschutz/ veröffentlicht sind.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen darauf hin, dass sie sich nicht nur nach Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erkundigen, sondern auch nach dessen Vorläuferprogrammen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sind bei der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/2086 (Beobachtung von Demokratieprojekten) nur Projekte im Rahmen des seit 2015 laufenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ berücksichtigt worden oder auch, wie im Fragetext gefordert, dessen Vorläuferprogramme, und wenn letztere nicht berücksichtigt wurden,
a) warum nicht, und
b) wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über Vorläuferprogramme des Programms „Demokratie leben!“ gefördert wurden, wurden seit 2004 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft, aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projekte bzw. Projektträger, in welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden durch das BMFSFJ bzw. welcher anderen Ressorts veranlasst?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in den Jahren 2015 bis 2017 vor allem Projekte zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus überprüft worden sind?
In wie vielen Fällen lautete das Ergebnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen (bitte nach Themenbereichen aufgliedern und darstellen, welcher Art diese Erkenntnisse waren und ob sie sich auf Organisationen, konkrete Einzelpersonen oder Veranstaltungen bezogen, sowie den Zeitpunkt der Überprüfung angeben)?
Wie viele Antworten, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, ergingen, als das Projekt noch im Antragsstadium war, und wie häufig wurden die Anträge auf Förderung anschließend bewilligt bzw. nicht bewilligt? Inwiefern sind die Nichtbewilligungen nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest teilweise auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes zurückzuführen?
Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, dass eine Einschätzung des BfV, das verfassungsschutzrelevante Kenntnisse vorliegen, ausnahmslos zur Versagung einer Förderung bzw. zur Forderung nach Rückzahlung führt, und wenn nein, inwiefern nicht?
Ist Projekten bzw. Projektträgern, bei denen nach Einschätzung des BfV verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden, und wenn nein, warum nicht?
In welchen Bundesländern sind die überprüften Projekte bzw. Projektträger tätig bzw. tätig gewesen (bitte nach Themenbereichen aufgliedern)? Inwiefern wurden bei einer Überprüfung die örtlich zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz informiert, und inwiefern wurde die Überprüfung mit ihnen abgestimmt? Inwiefern haben die Landesämter Informationen über die Projekte, Träger bzw. einzelne Personen beigesteuert (bitte den jeweiligen Themenbereichen, Zeitpunkten und Bundesländern zuordnen)?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Überprüfung der Projekte durch den Verfassungsschutz?
In wie vielen Fällen erfolgte die Überprüfung ausschließlich anhand bereits vorliegender Erkenntnisse des BfV, und in wie vielen Fällen wurden weitere Erkenntnisse erst im Zuge der erbetenen Überprüfung gewonnen (bitte statistisch angeben)?
Warum hat sich die Bundesregierung für den Zweck, die Förderung extremistischer Arbeit durch Bundesmittel auszuschließen, für eine Überprüfung durch das BfV entschieden, die nach Ansicht der Fragesteller einen verhältnismäßig schweren Grundrechtseingriff sowohl für betroffene Vereine als auch betroffene Personen bedeutet, und nicht darauf beschränkt, zu diesem Zweck die Projektkonzeptionen, vorgesehenen Maßnahmen, Instrumente, Ergebnisse, Ziele, Indikatoren der Projekte sowie die Abschlussberichte auszuwerten?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Proteste von Demokratie-Initiativen, zumindest jenen Betroffenen, die Gegenstand einer Überprüfung waren, hierüber Kenntnis zu geben, und wenn nein, warum nicht?
Wie begründen die Ressorts, die eine Überprüfung anfordern, dieses Ersuchen? Inwiefern sind dabei konkrete Verdachtsmomente anzugeben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass extremistische Organisationen seit 2004 in den Genuss staatlicher Leistungen gelangen (bitte möglichst konkret unter Angabe der Phänomen- bzw. Themenbereiche angeben und ausführen, welcher Art die staatlichen Leistungen waren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Versuche „extremistischer Gruppen“, sich durch Mitwirkung an Veranstaltungen, an denen oberste Bundesbehörden oder ihre Geschäftsbereiche beteiligt sind, den Anschein staatlicher Akzeptanz zu erwecken (https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-zu-bundnis-neukolln/87760/anhang/haber-diwell-erlass.pdf; bitte vollständig für den Zeitraum seit 2004 anführen und nach Phänomen- bzw. Themenbereichen aufgliedern)?
a) In wie vielen Fällen ist es seit 2004 zu einer solchen Mitwirkung an Veranstaltungen gemeinsam mit obersten Bundesbehörden oder deren Geschäftsbereichen gekommen (bitte vollständig anführen und nach Phänomen- bzw. Themenbereichen aufgliedern)?
b) Welchen Grund zur Annahme hat die Bundesregierung, dass eine allfällige gemeinsame Mitwirkung aus Sicht einer „extremistischen Gruppe“ tatsächlich die Funktion hatte, sich den Anschein staatlicher Akzeptanz zu geben, und nicht einzig dem konkreten Thema der jeweiligen Veranstaltung geschuldet war, bzw. die „extremistische Gruppe“ womöglich nicht wegen, sondern trotz der Beteiligung von Bundesbehörden an der Veranstaltung mitwirkte?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Anzahl von Projekten, die aus Sicht des Verfassungsschutzes extremistisch sind und in der Vergangenheit staatliche Fördermitteln aus dem Programm „Demokratie leben!“ bzw. dessen Vorgängern bezogen haben (bitte nach Themenbereichen und Jahren aufgliedern und dazu jeweils die Fördersumme angeben), und inwiefern wurden die Fördermittel zurückgefordert, tatsächlich zurückgezahlt oder die Zahlungen eingestellt?
Welchen konkreten Nutzen hat die bisherige Überprüfung von Demokratieprojekten aus Sicht der Bundesregierung erbracht, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Hat die Bundesregierung Verständnis für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Beunruhigung der Projektträger, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern teilt die Bundesregierung Befürchtungen der Fragesteller, dass die Überwachung von Demokratieprojekten geeignet ist, in der Öffentlichkeit ein Misstrauen gegenüber solchen Projekten zu schüren, und von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten als scheinbare Bestätigung ihrer Vorbehalte gegenüber Demokratieprojekten verstanden zu werden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern gibt es auch im Rahmen anderer Programme des Bundes Überprüfungen von Projektträgern bzw. Personen durch das BfV?