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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Programms Europäische Hochschulen

Haltung, Ideen und Ziele zur Schaffung europäischer Hochschulen, Mehrwert europäischer Hochschulnetzwerke, Umsetzungsplanung, Schlussfolgerungen aus dem Start der Pilotprojekte, Kriterien der Ausschreibungen für die Pilotphase, Bereitstellung von EU-, nationalen und anderen Mittel pro Hochschulnetzwerk, Möglichkeiten kleiner und finanzschwacher Staaten, Zeiträume, Ablauf, Koordinierung und Ausgestaltung der Bewerbungsverfahren, Kriterienerfüllung<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/338212.07.2018

Umsetzung des Programms Europäische Hochschulen

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Europäische Rat hat im Dezember 2017 die EU-Mitgliedstaaten, den Ministerrat und die EU-Kommission aufgefordert, europäische Hochschulnetzwerke auf den Weg zu bringen. Es geht um die „Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU und die Förderung der Herausbildung von etwa zwanzig ‚Europäischen Hochschulen‘ bis 2024, bestehend aus nach dem Bottom-up-Prinzip errichteten Hochschulnetzwerken in der gesamten EU, die es Studierenden ermöglichen, durch eine Kombination von Studien in mehreren EU-Ländern einen Studienabschluss zu erwerben, und somit zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen beitragen“ (https://ec.europa.eu/education/european-universities-initiative_de). Ziel der Initiative soll sein, eine neue Generation kreativer Europäerinnen und Europäer zusammenzubringen, die in der Lage sind, in verschiedenen Sprachen, über Länder- und Fachgebietsgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen und den Fachkräftemangel, mit denen Europa konfrontiert ist, zu bewältigen.

Der Aufforderung hat viel grundsätzliche Zustimmung nicht nur in den vom Europäischen Rat adressierten europäischen Gremien erfahren, sondern auch bei den Hochschulen selbst. Gleichzeitig wurde kritisch angemerkt, dass die Förderung europäischer Hochschulnetzwerke tatsächlich ein Mehr an Qualität bringen und eine ausgewogene geografische Verteilung innerhalb der EU erfolgen müsse.

Ebenfalls wurde betont, dass die Verbindung zwischen Bildung und Forschung gewährleistet werden müsse.

Die EU-Kommission hat inzwischen in einer Mitteilung vom 22. Mai 2018 (COM (2018) 268 final) ihre Pläne zu den europäischen Hochschulen konkretisiert. In den Jahren 2019 und 2020 sollen Pilotprojekte starten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur derzeit diskutierten Schaffung europäischer Hochschulen? Welche eigenen Ideen und Ziele verfolgt die Bundesregierung?

2

Was kann aus Sicht der Bundesregierung ein spezieller europäischer Mehrwert von europäischen Hochschulnetzwerken für Studierende und Lehrende sein vor dem Hintergrund, dass die Mobilität Studierender durch den Bologna-Prozess im europäischen Hochschulraum bereits deutlich zugenommen hat?

3

Welche einzelnen Schritte plant die Bundesregierung, um die Aufforderung umzusetzen, bis 2024 zwanzig „Europäische Hochschulen“ auf den Weg zu bringen, und welche Schritte, sind soweit der Bundesregierung bekannt, von den EU-Mitgliedstaaten, dem Ministerrat und der EU-Kommission geplant?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EU-Kommission schon 2019 und 2020 Pilotprojekte starten möchte?

5

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Ankündigung der EU-Kommission, dass „die praktische Umsetzung einer solch ehrgeizigen Idee genügend Zeit für eine gründliche Vorbereitung sowie ausreichende Ressourcen“ erfordert, und der Tatsache, dass die EU-Kommission gleichzeitig mit dem Start von Pilotprojekten in nicht einmal einem halben Jahr ein zeitlich ehrgeiziges Ziel verfolgt?

6

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand die Kernelemente bzw. Kriterien der für 2019 und 2020 geplanten ersten Ausschreibungen für die Pilotphase, und entsprechen sie aus Sicht der Bundesregierung den in der Mitteilung der EU-Kommission genannten Anforderungen (geografische Ausgewogenheit, inclusiver Ansatz, flexible Modelle von Partnerschaften, ausreichende Ressourcen)?

7

Wie viel Geld soll nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand minimal bzw. maximal pro Hochschulnetzwerk zur Verfügung stehen, und aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen (EU, nationale Mittel, andere) sollen die Mittel aus Sicht der Bunderegierung kommen?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit kleiner und finanzschwacher Staaten ein, Standort einer europäischen Universität zu werden?

9

Wie und in welchen Zeiträumen werden die Bewerbungsverfahren für Hochschulen aus Deutschland ablaufen, und wer koordiniert diese?

10

Inwiefern und in welchen Gremien setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei den geplanten ersten beiden Ausschreibungen über das Programm Erasmus+ die Bereiche Forschung und Lehre gleichermaßen sowie auch der Transfer berücksichtigt werden?

11

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der Hochschulrektorenkonferenzen Deutschlands, Frankreichs und Polens, die sich für ein Konzept europäischer Hochschulnetzwerke ausgesprochen haben, das sowohl Bildung als auch Forschung und Innovation umfassen soll (www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/01-Bilder/01-08-Internationales/Carlos_Moedas_Open_letter_HRK_CPU_KRASP.PDF)?

12

Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass sich nach aktuellem Stand nur Hochschulen aus Erasmus+-Ländern an den ersten beiden Ausschreibungen beteiligen können? Wenn ja, warum ist es sachgerecht, dass zum Beispiel Hochschulen der Schweiz außen vor sind? Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, damit Hochschulen aus dem gesamten europäischen Hochschulraum an den beiden Ausschreibungen beteiligen können?

13

Wie will die Bundesregierung das Ziel verfolgen, dass möglichst viele deutsche Hochschulen an den geplanten europäischen Hochschulnetzwerken teilhaben können?

14

Welche deutschen Hochschulen bzw. Hochschulkooperationen mit deutscher Beteiligung haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits grundsätzliches Interesse an der Teilnahme am Programm Europäische Hochschulen signalisiert, und welche erfüllen die unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erarbeiteten Kriterien?

15

Welche dieser Hochschulen bzw. Hochschulkooperationen mit deutscher Beteiligung erfüllen nach derzeitigem Stand die formalen Vorgaben der EU-Kommission nicht, da z. B. ein Partner aus einem Nicht-Erasmus+-Land kommt (z. B. Schweiz)?

16

Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hervorgehobene „Eucor – The European Campus“ (Kooperation zwischen den Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace und Strasbourg sowie dem Karlsruher Institut für Technologie) sich nach derzeitiger Lage nicht an den Ausschreibungen beteiligen kann, da die Kooperation nur zwei EU-Mitgliedstaaten und ein Nicht-Erasmus+-Land umfasst?

17

Was unternimmt die Bundesregierung, damit Kooperationen wie der „Eucor – The European Campus“ bereits an den ersten beiden Ausschreibungen teilnehmen können?

18

Wie steht die Bundesregierung zu dem Standpunkt, dass Kooperationen die nach der Rechtsform EVTZ arbeiten (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit), bereits in den ersten beiden Ausschreibungsrunden grundsätzlich antragsberechtigt sein sollen?

Berlin, den 11. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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