BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtslage und internationale Zusammenarbeit mit Mexiko

Zustand von Justiz und Polizei in Mexiko, Verhinderung von Gewalt, Militäreinsätze, Gewalt gegenüber Frauen, außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte, internationale Unterstützung und Beratung: Reform des Strafrechtssystems, Ziviler Friedensdienst, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Rechtsstaatprojekt &quot;Verschwindenlassen&quot;; sicherheitspolitische Zusammenarbeit: Projektauswahl und -evaluation, Umsetzung des Sicherheitsabkommens, Polizeifortbildungen, Ausfuhr von Kleinwaffen nach Mexiko; Einzelfragen zur Entwicklungszusammenarbeit, Handelspolitik und Verantwortung von Unternehmen<br /> (insgesamt 67 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/344818.07.2018

Menschenrechtslage und internationale Zusammenarbeit mit Mexiko

der Abgeordneten Kai Gehring, Margarete Bause, Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Lage der Menschenrechte in Mexiko ist seit vielen Jahren prekär. Auch im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Juli 2018 häuften sich Gewalttaten. Zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten wurden ermordet (http://spiegel.de/politik/ausland/mexiko-mehr-als-120-politiker-vor-praesidentschaftswahl-getoetet-a-1215014.html). Mexiko leidet unter struktureller Gewalt, da staatliche Akteure und Organisierte Kriminalität illegal zum Teil gemeinsam agieren. Immer wieder kommt es zu Fällen von Folter, willkürlichen Verhaftungen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Verschwindenlassen, an deren Begehung staatliche Sicherheitskräfte beteiligt sind.

Der mexikanische Staat schützt weder im Vorwahlkampf noch sonst Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten effektiv. Obwohl ein Schutzmechanismus installiert wurde, zeigt sich dieser als so defizitär, dass allein im ersten Halbjahr 2018 sechs Journalisten getötet wurden. Menschenrechtsverteidiger und Journalistinnen und Journalisten sind nach Einschätzung von internationalen Beobachtern sowie unterschiedlichen Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen sowie der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in Mexiko massiv in ihrer Tätigkeit gefährdet. Laut der Organisation „Reporter Ohne Grenzen“ ist Mexiko das gefährlichste Land für Journalistinnen und Journalisten in Lateinamerika (https://reporter-ohne-grenzen.de/mexiko/). Auch Vertreterinnen und Vertreter ländlicher indigener Gemeinden sind hoch gefährdet, insbesondere wenn sie sich gegen Wirtschaftsprojekte wehren, die sie in ihrer Existenz bedrohen.

Ein weiteres strukturelles Defizit in Mexiko ist die Korruption. Sie hat flächendeckende Ausmaße angenommen und ist auf allen politischen Ebenen zu finden. Mexiko steht an 15. Stelle der größten Volkswirtschaften, gehört zu den zehn größten Erdölproduzenten der Welt und ist Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Es herrschen extreme soziale Unterschiede. Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung leben in Armut.

Neben Korruption stellt Straflosigkeit eines der Kernprobleme Mexikos dar. Die Aufklärungsquote von Verbrechen, insbesondere im menschenrechtsrelevanten Bereich, tendiert gegen Null. Gleichzeitig sind die hohe Straflosigkeit und der damit einhergehende Vertrauensverlust seitens der Bevölkerung gegenüber Polizei und Justiz eine der Ursachen dafür, dass viele Fälle gar nicht erst angezeigt werden. Nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen (u. a. von Comisión Mexicana, Open Society Foundation und der Weltorganisation gegen Folter, OMCT) liegt die Quote nichtangezeigter Straftaten bei über 90 Prozent. Dieses Wechselspiel von Korruption und Straflosigkeit stellt den Nährboden für Menschenrechtsverletzungen, anhaltende Gewalt und organisierte Kriminalität. Fehlende umfassende Risikoanalysen und eine ausbaufähige Koordination zwischen den involvierten Behörden auf Bundesstaats- und Föderalebene verstärken diese Problemlage zusätzlich.

Im Dezember 2017 wurde in Mexiko das Gesetz zur Inneren Sicherheit verabschiedet. Kern des Gesetzes ist die Legitimierung und Ausweitung des Einsatzes des Militärs im Landesinneren. Damit setzt Mexiko auf die verstärkte Militarisierung des Landes statt auf strukturelle Reformen. Die Vereinten Nationen machten im Vorfeld erhebliche Bedenken geltend. Auch Amnesty International kritisiert, dass wirksame Vorkehrungen zur Gewährleistung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und ziviler Kontrolle nicht vorgesehen sind (vgl. https://amnesty.de/jahresbericht/2018/mexiko).

Am 7. November 2018 wird im Rahmen des UPR-Prozesses (=Universal Periodic Review) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zum dritten Mal die Menschenrechtslage in Mexiko extern geprüft. Hier besteht die Möglichkeit seitens der internationalen Staatengemeinschaft und auch Deutschlands, die Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit gegenüber Mexiko einzufordern.

Als eine Möglichkeit, um gegen die anhaltende Straflosigkeit in Mexiko vorzugehen, wird aktuell in der mexikanischen Zivilgesellschaft ein internationaler Mechanismus debattiert, der die schweren Menschenrechtsverbrechen sowie die damit häufig verbundene Korruption untersuchen, aufklären und sanktionieren soll (vgl. Statement der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko und Misereor vom 2. Juli 2018, https://mexiko-koordination.de/56-dmrkm-news/193-statement-zum-wahlausgang.html). Ein solcher Mechanismus könnte durch ein Mandat der Vereinten Nationen oder des Interamerikanischen Menschenrechtsschutzsystems auf den Weg gebracht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zustand von Justiz und Polizei

Internationale Unterstützung und Beratung

Stand und Perspektiven der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit, Handelspolitik und Verantwortung von Unternehmen

Fragen67

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Engagement der mexikanischen Regierung zur tatsächlichen Verbesserung der Effizienz und der Unabhängigkeit der mexikanischen Justiz, von Polizei und Strafverfolgung?

2

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die mexikanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung, um die massive Gewalt in der mexikanischen Gesellschaft präventiv zu bekämpfen?

3

Welche erfolgversprechenden Konzepte gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung, um die mit der Drogenkriminalität verbundene Gewalt in Mexiko einzudämmen?

4

Inwiefern greift die Bundesregierung die nationalen und internationalen rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz zur Inneren Sicherheit in ihren bilateralen Gesprächen auf?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zunehmenden Militarisierung in Mexiko, und sieht sie einen Zusammenhang zu der zunehmend eskalierenden Gewalt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in Mexiko zunehmend reguläre Polizeiaufgaben durch das Militär übernommen werden?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Implementierung der beiden im Jahr 2017 verabschiedeten Generalgesetze gegen Verschwindenlassen und Folter (vgl. https://pbideutschland.de/aktuelles/mexiko-neue-gesetze-gegen-folter-und-verschwindenlassen)? Ist von ihr eine projektbezogene Unterstützung über die bereits laufenden Projekte hinaus geplant?

8

Sind der Bundesregierung konkrete Maßnahmen der mexikanischen Bundesregierung gegen das Verschwindenlassen bekannt, beispielsweise hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Angehörigen- und Menschenrechtsorganisationen sowie der Anlage eines nationalen Verzeichnisses verschwundener Personen mit Gesamtzahl, Namen, Geschlecht, Wohnort und Ort des Verschwindens?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Ermittlungen in Fällen vermisster Personen in Mexiko und die Einhaltung internationaler Standards bei der Suche nach den Opfern?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Verantwortlichen für Verschwindenlassen in Mexiko?

11

Inwiefern werden in Mexiko nach Kenntnis der Bundesregierung das Folterverbot nach Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Verpflichtungen des VN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (von Mexiko 1986 ratifiziert) eingehalten?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Verantwortlichen für Folter?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Folter zur Erzwingung von vermeintlichen Geständnissen durch mexikanische Sicherheitskräfte eingesetzt wird, und inwiefern diese „Geständnisse“ vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden?

14

Inwiefern setzt Mexiko nach Kenntnis der Bundesregierung das Istanbul-Protokoll der Vereinten Nationen zur wirksamen medizinischen und juristischen Untersuchung und Dokumentation von Folteranschuldigungen um?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf sexualisierte Folter und Gewalt gegen Frauen durch mexikanische Sicherheitskräfte?

16

Welche Maßnahmen der mexikanischen Regierung sind der Bundesregierung bekannt, die geeignet sind, die extrem hohe Zahl von Frauenmorden („feminicidios“) zu senken (https://tagesschau.de/ausland/mexiko-frauenmorde-101.html)?

17

Hat die Einführung von „Feminizid“ als eigenständiger Straftatbestand in Mexiko nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer signifikanten Verbesserung der strafrechtlichen Aufklärung und Verfolgung von Frauenmorden geführt?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den effektiven Zugang von Frauen zu Polizei, Justiz und Rechtsbeistand in Fällen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Dunkelziffer?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der freiwilligen oder erzwungenen Beteiligung von Frauen an organisierter Kriminalität und die Rolle von Frauen insbesondere im Bereich von Auftragsmorden?

20

Welche konkreten Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, wenn ein Bundesstaat „Genderalarm“ (alarma de género) auslöst?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der mexikanischen Regierung zur Untersuchung und Prävention von Fällen außergerichtlicher Hinrichtungen durch mexikanische Sicherheitskräfte?

22

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu willkürlichen Verhaftungen durch die mexikanische Polizei und daraus resultierende Menschenrechtsverletzungen vor?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es unabhängige Evaluierungen der seit dem Jahr 2000 neu geschaffenen Bundespolizeieinheiten hinsichtlich Umfang, Effizienz und Kapazitäten gibt, und darüber, wie diese ggf. bewertet wurden?

24

Was benennt die mexikanische Regierung in ihren bilateralen Gesprächen mit der Bundesregierung als wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Straflosigkeit?

25

Auf welchen Ebenen hat die Bundesregierung von der mexikanischen Regierung die Einhaltung der Menschenrechte in den Jahren 2017 und 2018 eingefordert? Welche Erfolge hat sie dabei erzielt? Waren damit auch Konditionalitäten verbunden?

26

Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, einen mit internationaler und nationaler Kompetenz ausgestatteten vorübergehenden Mechanismus gegen Straflosigkeit und Korruption zu unterstützen, wie er von zivilgesellschaftlichen Gruppen (u. a. Red Nacional de Organismos Civiles de Derechos Humanos, REDTDT) gefordert wird (vgl. https://mexiko-koordination.de/56-dmrkm-news/193-statement-zum-wahlausgang.html), und welche Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, wie eine solche Unterstützung aussehen könnte?

27

Inwiefern plant die Bundesregierung einen solchen Vorschlag für einen Mechanismus gegen Straflosigkeit und Korruption in ihre Empfehlungen an Mexiko im Zuge des UPR-Prozesses am 7. November 2018 vor dem Menschenrechtsrat in Genf aufzunehmen?

28

Welche praktischen Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit Mexiko hat die Bundesregierung aus dem Abschlussbericht der Grupo Interdisciplinario de Expertos Independientes (GIEI) und dem ersten Bericht des Folgemechanismus der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (vgl. https://mexiko-koordination.de/?id=featured&start=5) gezogen?

29

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung eines föderalen Gerichts in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2018, eine Untersuchungskommission (Comisión de Investigación para la Verdad y la Justicia en el caso Iguala) im Fall „Ayotzinapa“ einzusetzen, die von internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen oder dem Interamerikanischen Menschenrechtssystem unterstützt werden könnte (vgl. https://mexiko-koordination.de/?id=featured &start=5), und inwiefern hält die Bundesregierung den Umgang mit diesem Fall verschwundener Studierender exemplarisch für das Versagen von Justiz und Polizei?

30

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die fachlich qualifizierte Aufstellung einer neuen unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft in Mexiko ein, und bietet Beratung bei deren Aufbau an?

31

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Reform der Staatsanwaltschaft in Mexiko nach den Vorstellungen des Kollektivs Fiscalía que sirva zu unterstützen (siehe https://www.reporteindigo.com/reporte/organizaciones-e-xigen-al-senado-una-fiscalia-independiente-sin-aprobacion-fast-track/)?

32

Inwiefern hält die Bundesregierung einen Austausch auf Ebene der (General-)Staatsanwaltschaften beider Länder für sinnvoll, und inwieweit besteht die Bereitschaft, dies über eine Projektzusammenarbeit zu unterstützen?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Implementierung des adversatorischen Strafrechtssystems in Mexiko? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob das vorherige inquisitorische System noch immer angewandt wird?

34

Inwiefern hat die Bundesregierung eine Unterstützung der Ombudsstellen für Menschenrechte in Mexiko in Erwägung gezogen?

35

Wie viele Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Mexiko in welchen Projekten beschäftigt?

36

Was hat die Bundesregierung unternommen, um gegenüber den mexikanischen Behörden auf die Lage der Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Umweltverteidigerinnen und Umweltverteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten aufmerksam zu machen und wirksamen Schutz einzufordern, und wurden konkrete Fälle angesprochen? Wenn ja, welche?

37

Wie schätzt die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten ein? Inwiefern sind Maßnahmen geplant, Mexiko bei der Verbesserung des Schutzmechanismus zu unterstützen?

38

Wie wurde die Ankündigung des damaligen Bundesministers des Auswärtigen Sigmar Gabriel im Mai 2017, einen Austausch zwischen deutschen und mexikanischen Journalistinnen und Journalisten zu fördern, umgesetzt (https://dw.com/de/au%C3%9Fenminister-gabriel-sichert-mexiko-hilfe-zu/a-38912129)? Enthält das Projekt auch eine Komponente zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten?

39

Bis wann sollen das zwischen der Bundesregierung und der mexikanischen Regierung vereinbarte Rechtsstaatsprojekt mit dem Thema Verschwindenlassen und das Projekt zur Implementierung des Gesetzes gegen Folter laufen (https://giz.de/de/weltweit/39616.html; https://giz.de/de/weltweit/64216.html)?

40

Inwiefern wurde die erste Phase des zwischen der Bundesregierung und der mexikanischen Regierung vereinbarten Rechtsstaatsprojektes zum Thema „Verschwindenlassen“ (https://giz.de/de/weltweit/39616.html; https://giz.de/de/weltweit/64216.html) bereits evaluiert, und wie lauten die Ergebnisse? Ist eine Weiterentwicklung oder der Ausbau der Projekte geplant?

41

Welchen Anteil haben Fortbildungen in den Projekten? Zu welchen speziellen Themen werden sie von wem mit wem bzw. mit welchen Behörden durchgeführt?

42

Inwiefern hält die Bundesregierung an dem Vorhaben fest, ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko abzuschließen, und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand? Wie hat sich der Verhandlungsstand seit 2016 entwickelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8148, insbesondere Antwort zu Frage 34)?

43

Welche konkrete Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Mexiko im Bereich der Sicherheitskooperation und Polizei gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von verschiedenen Ministerien und Durchführungsorganisationen (bitte nach Ministerien, Vorhaben, Beteiligten, Volumen und Laufzeit aufschlüsseln)?

44

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Projekte und Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheitskooperation und Polizei ausgewählt, gemonitort und evaluiert? Gibt es öffentlich zugängliche Evaluierungen? Wie wird Kritik der mexikanischen Zivilgesellschaft von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen in den Projekten berücksichtigt?

45

Inwieweit werden seitens der Bundesregierung Polizeifortbildungen gefördert? Mit welchen mexikanischen Behörden gibt es dazu Vereinbarungen, und in welchen Bundesstaaten wurden wie viele Polizeifortbildungen realisiert?

46

Mit welchen Einheiten der Polizei wurden die Fortbildungen nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, wer ist von deutscher Seite an den Polizeifortbildungen beteiligt und wer führt sie durch? Welche weiteren Polizeifortbildungen sind geplant (bitte Projektumfang und Projektdauer angeben)?

47

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Inhalte der Fortbildungen, und inwiefern werden bei den Fortbildungen die Themen willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen, Folter in der Untersuchungshaft, Menschenrechtsperspektiven im Hinblick auf die Rechte des Beschuldigten (u. a. Themen wie Folter, Zugang zu Anwalt, richterlicher Haftbefehl etc.) sowie Menschenrechte von Frauen und Schutz vor sexualisierter Gewalt behandelt?

48

Spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit staatlicher Sicherheitskräfte mit der Organisierten Kriminalität bei dem Dialog mit den mexikanischen Behörden eine Rolle? Wenn ja, wie wird im bilateralen Dialog damit umgegangen?

49

Inwiefern gibt es Ansätze für eine integrale Zusammenarbeit mit Mexiko, die das Problem der Straflosigkeit, der hohen Korruptionsraten und der Zusammenarbeit staatlicher Instanzen mit der Organisierten Kriminalität berücksichtigt?

50

Inwiefern besteht weiterhin ein grundsätzlicher Ausschluss des Exports von Kleinwaffen nach Mexiko bzw. in einzelne Bundesstaaten, oder hat sich die Position der Bundesregierung diesbezüglich verändert?

51

Wie verhält sich die Bundesregierung zur Ausfuhr von Kleinwaffen nach Mexiko aus den USA durch Tochterfirmen deutscher Waffenproduzenten, und sieht die Bundesregierung eine menschenrechtliche Verantwortung der deutschen Mutterfirmen für die Waffenexporte ihrer US-amerikanischen Tochterfirmen?

52

Inwiefern und mit welchem Erfolg hat sich Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für die Verankerung einer effektiven und sanktionsbewehrten Menschenrechtsklausel im modernisierten Globalabkommen eingesetzt?

53

Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sicher, dass Querschnittskonzepte wie das für Menschenrechte und Indigene Völker in Lateinamerika in der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden?

54

Nach welchen Kriterien werden von der Bundesregierung die Bundesstaaten für die Entwicklungszusammenarbeit ausgewählt, und welche Rolle spielen dabei die dort vorhandenen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG’s) und der Agenda 2030?

55

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Verankerung der Themen Naturschutzgebiete und Biodiversität in der mexikanischen Politik teilweise auf Probleme des sozialen Besitzes der Landrechte und dem Durchdringen der ländlichen Räume durch die Organisierte Kriminalität trifft (https://amerika21.de/2018/04/198798/mexiko-gesetz-biodiversitaet?page=16)?

56

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über den im Juni 2018 verabschiedeten Präsidentenerlass zur Wasserprivatisierung, welcher droht, lokalen Gemeinden im ländlichen Raum die Wassernutzungsrechte einzuschränken und so das Recht auf sauberes Wasser zu gefährden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

57

Inwiefern hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Mexiko im klima- und entwicklungspolitischen Bereich für das Recht auf Wasser konkret eingesetzt?

58

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich eines Freihandelsabkommens der EU mit Mexiko, und wie wird in diesem Zusammenhang nach Einschätzung der Bundesregierung die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht eingehalten?

59

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders benachteiligte und gefährdete Gruppen, wie indigene Gemeinschaften und Verteidigerinnen und Verteidiger der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, angemessen bei den Beratungen zur Modernisierung des Globalabkommens zwischen Mexiko und der EU konsultiert worden?

60

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber deutschen Unternehmen für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in Mexiko ein?

61

Sind der Bundesregierung Maßnahmen der mexikanischen Behörden bekannt, um bei der Vergabe von Bergbaukonzessionen das Recht der Menschen in den betroffenen Gebieten auf rechtzeitige und unabhängige Information sowie auf Beteiligung am Prozess zu garantieren (Einhaltung des Prinzips des free, prior and informed consent, gemäß ILO-Konvention 169, seit 5. September 1990 in Mexiko in Kraft)?

62

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in Mexiko Bergbau- und andere Unternehmen bei Verletzung des Rechts auf Beteiligung und Anhörung sowie bei Verursachung von Umweltschäden im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Bergbauprojekten sanktioniert wurden?

63

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Tochterunternehmen deutscher Mutterkonzerne oder deutsche Unternehmen in anderen Branchen in Mexiko an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sein könnten?

64

Wie setzt die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Bezug auf Mexiko um, und welche Konsequenzen hat es für die Politik der Bundesregierung, dass Mexiko Pilotland für den Nationalen Aktionsplan ist?

65

In welcher Weise informiert sich die Bundesregierung darüber, ob Mexiko bei der Überprüfung der Einhaltung des NAP internationale Vereinbarungen erfüllt?

66

Was unternimmt die Bundesregierung, um Unternehmen auf die Besonderheit der mexikanischen Landrechtesituation aufmerksam zu machen und Unternehmen vor langwierigen Konflikten zu bewahren (vgl. bereits vorhandene Handreichungen menschenrechtlicher Fallstudien für deutsche Unternehmen; https://globalcompact.de/wAssets/docs/Menschenrechte/Publikationen/menschenrechtsrisiken_fuer_deutsche_unternehmen_in_ausgewaehlten_laendern_und_sektoren.pdf)?

67

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über hohe Beteiligung von Gouverneuren in verschiedenen Bundesstaaten an Korruption und Geldwäsche sowie über deren Auswirkungen auf das Investitionsklima in Mexiko (vgl. https://nzz.ch/international/mexiko-sucht-den-radikalen-wandel-ld.1398477)?

Berlin, den 11. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen