Gefangene IS-Mitglieder aus Deutschland in Syrien und dem Irak
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat im Zuge militärischer Erfolge der verschiedenen Anti-IS-Kräfte im Irak und Syrien den größten Teil des einstmals von ihr beherrschten Territoriums eingebüßt. Die militärisch unter Druck geratene Terrororganisation bereitet die zahlreichen in ihren Reihen kämpfenden „Foreign Fighters“ auf die Flucht aus Syrien vor. Laut einem internen Papier deutscher Sicherheitsbehörden, das „SPIEGEL ONLINE“ vorliegt, hat die Organisation dazu eine eigene Internetseite mit Ratschlägen an Auswanderer eingerichtet. Darin wird unter anderem von der Benutzung falscher Papiere bei der Rückreise nach Europa abgeraten. Von etwa 1 000 Islamisten und Islamistinnen, die aus Deutschland nach Syrien und den Irak gezogen waren, ist bislang etwa ein Drittel zurückgekehrt. Mehr als 100 aus Deutschland stammende IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger befinden sich nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden laut „SPIEGEL ONLINE“ „in kurdischer Gefangenschaft“ – gemeint ist wohl in Gefangenschaft der Justizbehörden der Autonomieregion Kurdistan-Irak oder der Demokratischen Föderation Nordsyrien. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat befinden sich noch 270 Frauen und Kinder aus Deutschland in den Kriegsgebieten in Syrien und dem Irak. Die Innenministerien von Bund und Ländern arbeiten nach Informationen von „SPIEGEL ONLINE“ an „Leitlinien zum Umgang mit Rückkehrern aus den dschihadistischen Kampfgebieten“ (http://spiegel.de/politik/ausland/terrororganisation-islamischer-staat-is-gibt-tipps-fuer-die-flucht-a-1216134.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welchen rechtlichen, auch verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen unterliegt die Bundesrepublik im Einzelnen bezüglich der in Syrien und dem Irak inhaftierten Anhängerinnen und Anhänger des Islamischen Staates (IS) aus Deutschland und in welcher Form kommt sie diesen Verpflichtungen konkret nach?
Welche generelle Politik und welche konkreten Interessen und Ziele verfolgt die Bundesregierung bezüglich der in Syrien und dem Irak inhaftierten Anhängerinnen und Anhänger des Islamischen Staates (IS) aus Deutschland?
Wie viele aus Deutschland stammende IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann in Syrien in welcher Form der Gefangenschaft (bitte jeweils nach Männern und Frauen, deutschen Staatsbürgern, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft aufgliedern und erwähnen, ob und wie viele minderjährige Kinder gemeinsam mit ihren Eltern bzw. einem Elternteil festgehalten sind)?
a) In der Gewalt welcher Kräfte im Einzelnen befinden sich die Gefangenen jeweils (z. B. syrische Regierungskräfte, deren iranische oder russische oder Hisbollah-Verbündete, Demokratische Konföderation Nordsyrien bzw. Syrisch-Demokratische Kräfte bzw. Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, Anti-IS-Allianz, US-Armee, französische Armee, Freie Syrische Armee, türkische Armee oder türkische Besatzungsbehörden etc.)?
b) An welchen Orten und in welcher Art von Haftanstalt (Gefängnis, geschlossene Abteilung in Flüchtlingslager etc.) werden diese Personen auf welcher rechtlichen Grundlage (Untersuchungshaft, Haft nach Verurteilung durch welches Gericht, Kriegsgefangenschaft etc.) jeweils festgehalten?
c) Wie ist die humanitäre und rechtliche Situation der Inhaftierten jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Inwieweit droht den Inhaftierten nach Kenntnis der Bundesregierung die Todesstrafe, und in wie vielen und welchen Fällen wurde eine Todesstrafe gegen aus Deutschland stammende IS-Angehörige bereits verhängt oder vollstreckt?
e) Zu wie vielen Gefangenen hat Deutschland bereits Kontakt aufgenommen, und inwiefern wird ihre konsularische Betreuung durch die Kräfte, die sie gefangen halten, erschwert?
Wie viele aus Deutschland stammende IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Irak in welcher Form der Gefangenschaft (bitte jeweils nach Männern und Frauen, deutschen Staatsbürgern, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft aufgliedern und erwähnen, ob und wie viele minderjährige Kinder gemeinsam mit ihren Eltern bzw. einem Elternteil festgehalten sind)?
a) In der Gewalt welcher Kräfte im Einzelnen befinden sich die Gefangenen jeweils (z. B. irakische Regierung, kurdische Regionalregierung, Hashd al-Shaabi bzw. deren einzelne Mitgliedsgruppierungen, US-Armee oder andere Kräfte der Anti-IS-Allianz etc.)?
b) An welchen Orten und in welcher Art von Haftanstalt (Gefängnis, geschlossene Abteilung in Flüchtlingslager etc.) werden diese Personen auf welcher rechtlichen Grundlage (Untersuchungshaft, Haft nach Verurteilung durch welches Gericht, Kriegsgefangenschaft etc.) jeweils festgehalten?
c) Wie ist die humanitäre und rechtliche Situation der Inhaftierten jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Inwieweit droht den Inhaftierten nach Kenntnis der Bundesregierung die Todesstrafe, und in wie vielen und welchen Fällen wurde eine Todesstrafe gegen aus Deutschland stammende IS-Angehörige bereits verhängt oder vollstreckt?
e) Zu wie vielen Gefangenen hat Deutschland bereits Kontakt aufgenommen, und inwiefern wird ihre konsularische Betreuung durch die Kräfte, die sie gefangen halten, erschwert?
Wie viele aus Deutschland stammende IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Nachbarstaaten des Irak und Syrien (wie Türkei, Libanon, Jordanien, Iran etc.) auf welcher rechtlichen Grundlage in Haft bzw. Gefangenschaft (bitte angeben, ob es sich um Männer oder Frauen handelt, und inwieweit Kinder dabei sind, und ob es sich um deutsche Staatsbürger, Doppelstaatsangehörige oder ausländische Staatsangehörige handelt)?
Wie viele aus Deutschland stammende IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Gefangenschaft welcher Kräfte in Syrien oder dem Irak wann und unter welchen Umständen freigekommen (bitte angeben, ob es sich um Männer oder Frauen handelt, und inwieweit Kinder dabei waren, und ob es sich um deutsche Staatsbürger, Doppelstaatsangehörige oder ausländische Staatsangehörige handelt)?
a) Wie viele sind selbstständig nach Deutschland ausgereist (bitte angeben, inwieweit gegen diese Personen in Deutschland wegen ihrer IS-Mitgliedschaft bzw. Ausreise in das IS-Gebiet, möglicher Kampfausbildung oder Teilnahme an Kampfhandlungen oder der Begehung sonstiger Verbrechen in Deutschland Ermittlungsverfahren laufen, inwieweit sie bei ihrer Rückkehr fest- bzw. in Untersuchungshaft genommen wurden und wie ihre Prozesse in Deutschland gegebenenfalls verliefen)?
b) Wie viele wurden von deutschen Behörden nach Deutschland gebracht (bitte angeben, inwieweit gegen diese Personen in Deutschland wegen ihrer IS-Mitgliedschaft bzw. Ausreise in das IS-Gebiet, möglicher Kampfausbildung oder Teilnahme an Kampfhandlungen oder der Begehung sonstiger Verbrechen in Deutschland Ermittlungsverfahren laufen, inwieweit sie bei ihrer Rückkehr fest- bzw. in Untersuchungshaft genommen wurden und wie ihre Prozesse in Deutschland gegebenenfalls verliefen)?
c) Wie viele der aus der Haft Freigekommenen sind in Syrien oder dem Irak geblieben (bitte angeben, inwiefern ihr Aufenthaltsort bekannt ist, und deutsche Justizbehörden ihre Auslieferung anstreben)?
d) Wie viele der Freigekommenen sind in welches Drittland ausgereist (bitte angeben, inwiefern ihr Aufenthaltsort bekannt ist, und deutsche Justizbehörden ihre Auslieferung anstreben)?
Inwieweit besteht Kontakt der Bundesregierung zu welchen Behörden bzw. welchen nichtstaatlichen Kräften oder ausländischen Verbänden in Syrien und dem Irak bezüglich der aus Deutschland stammenden IS-Angehörigen?
Was genau hat die Bundesregierung bislang bezüglich der in Syrien und dem Irak inhaftierten Anhängerinnen und Anhänger des IS aus Deutschland unternommen?
Inwieweit und in welchen Fällen bemühen sich deutsche Behörden konkret um die Heimholung von aus Deutschland stammenden IS-Anhängerinnen und Anhängern, die im Irak und Syrien inhaftiert sind?
Welche Probleme im Einzelnen stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Rückkehr bzw. Rückholung der im Irak und Syrien inhaftierten Anhängerinnen und Anhänger des IS?
Auf welchem Weg, über welches Territorium welcher Staaten und mit Einwilligung welcher Behörden können aus der Haft in Syrien oder dem Irak entlassene IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger aus Deutschland nach Deutschland zurückkehren bzw. von deutschen Behörden zurückgebracht werden, und welche Probleme stellen sich bei einer solchen Aus- und Rückreise nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von welchen staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen im Irak und Syrien (einschließlich Region Kurdistan und Demokratische Föderation Nordsyrien) bezüglich des Umgangs mit inhaftierten ausländischen, insbesondere deutschen IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern vor, und welche Forderungen oder Wünsche äußern diese Stellen jeweils in diesem Kontext gegenüber der Bundesregierung bzw. generell ausländischen Regierungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Website des IS mit Ratschlägen an Foreign Fighters für eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer (http://spiegel.de/politik/ausland/terrororganisation-islamischer-staat-is-gibt-tipps-fuer-die-flucht-a-1216134.html)?
a) Wie heißt diese Website, seit wann ist sie online, in welchen Sprachen ist sie verfasst und wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Erstellung und ihren Betrieb verantwortlich?
b) Welche Ratschläge im Einzelnen werden Rückkehrwilligen auf dieser Website gegeben?
c) Inwieweit werden diese Ratschläge nach Kenntnis der Bundesregierung von Rückkehrwilligen befolgt?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Website bzw. den darauf erteilten Ratschlägen an Rückkehrwillige bezüglich ihrer Terrorismusprävention?
Um was für eine Art von Papier handelt es sich bei den derzeit von Landes- und Bundesbehörden erarbeiteten „Leitlinien zum Umgang mit Rückkehrern aus den dschihadistischen Kampfgebieten (http://spiegel.de/politik/ausland/ terrororganisation-islamischer-staat-is-gibt-tipps-fuer-die-flucht-a-1216134. html)?
a) Welche Behörden bzw. Ministerien sind im Einzelnen in die Ausarbeitung eingebunden, und wer hat die Federführung?
b) Bis wann sollen diese Leitlinien fertiggestellt sein?
c) An wen bzw. welche Behörden und Regierungsstellen richten sich diese Leitlinien?
d) Welchen Inhalt haben diese Leitlinien bzw. welche Themenfelder werden darin behandelt?
Geht es im Ausarbeitungsprozess und im Endergebnis der „Leitlinien zum Umgang mit Rückkehrern aus den dschihadistischen Kampfgebieten“ ausschließlich um dschihadistische Kämpfer, oder werden hier auch Anti-IS-Kämpferinnen und Anti-IS-Kämpfer einbezogen, falls ja, welche Gruppen wurden hierbei in welchem Zusammenhang genannt?
Gegen wie viele in Syrien und dem Irak inhaftierte aus Deutschland stammende IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger gibt es in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen wegen ihres Engagements für den IS bzw. sonstige terroristische Straftaten?
Gegen wie viele aus Syrien und dem Irak zurückgekehrte oder durch deutsche Behörden zurückgeführte (bitte einzeln angeben) IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger wurde oder wird in Deutschland wegen ihres Engagements für den IS bzw. sonstige terroristische Straftaten strafrechtlich ermittelt?
a) Wie viele von ihnen wurden wann und wo in Untersuchungshaft genommen, und wie viele befinden sich gegenwärtig noch in Untersuchungshaft?
b) In wie vielen Fällen kam es zur Anklage, wie lautete diese, und wie gingen die bisherigen Prozesse gegen Rückkehrer aus?
Welche Schwierigkeiten und Probleme stellen sich den deutschen Justizbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der strafrechtlichen Verfolgung von zurückgekehrten oder zurückgebrachten aus Deutschland stammenden IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern?
Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigten, wonach sich insbesondere die strafrechtliche Verfolgung von weiblichen Anhängerinnen des IS in Deutschland schwierig gestaltet, und wenn ja, welche besonderen Probleme stellen sich hier nach Kenntnis der Bundesregierung (https://dw.com/de/haftbefehl-gegen-is-sittenpolizistin-aus-deutschland/a-44 493155)?
Welche Probleme stellen sich deutschen Justizbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der strafrechtlichen Verfolgung von weiblichen IS-Angehörigen, wenn diese vornehmlich als Frau eines IS-Kämpfers und nicht selbst als Kämpferinnen gewirkt haben, bezüglich einer Anwendung des § 129b des Strafgesetzbuches (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland)?
Welchen spezifischen Herausforderungen sehen sich die Justizvollzugsbehörden mit der Inhaftierung von IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern gegenüber? Inwiefern droht von diesen Gefangenen eine besondere Gewalttätigkeit oder das Bestreben, Mitgefangene zu radikalisieren? Wie reagieren die Justizvollzugsbehörden darauf?
Wie viele der IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer halten nach Einschätzung der Bundesregierung an ihrer radikal-islamistischen Position fest, und wie viele von ihnen haben sich davon abgewandt?
a) Welche Gründe führten nach Einschätzung der Bundesregierung zur Abwendung von radikal-islamistischen Positionen?
b) Wie viele derjenigen Personen, die sich von solchen Positionen abgewandt haben, können nach Einschätzung der Bundesregierung als Aussteiger angesehen werden, und wie viele von ihnen sind potentiell geeignet, im Rahmen von Präventionsprogrammen bzw. als Vertreter sog. Counter-Narratives aufzutreten? Welche Anstrengungen unternehmen die Sicherheitsbehörden diesbezüglich, und welche Erfolge oder Misserfolge können hierbei bilanziert werden?