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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation europäischer Hochschulen in Budapest, Vilnius, St. Petersburg und Moskau

Entwicklung der Central European University (Budapest), der Europäischen Humanistischen Universität (Minsk/Vilnius), der Europäischen Universität St. Petersburg und der Moscow School of Social and Economic Sciences, Vernetzung im europäischen Wissenschafts- und Hochschulsystem; Einzelfragen zu den jeweiligen Privatuniversitäten, u.a. Qualität von Forschung und Lehre, Zukunft der Hochschulen und Konsequenzen etwaiger Schließungen<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/348317.07.2018

Situation europäischer Hochschulen in Budapest, Vilnius, St. Petersburg und Moskau

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Manuel Sarrazin, Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mehrere europäische Universitäten in Osteuropa, die einst als nicht-staatliche, private Universitäten im Geist freiheitlich-liberalen Denkens gegründet wurden, sind bzw. waren von staatlichen Drangsalierungen betroffen. Die Central European University (CEU) in Budapest sieht sich staatlichen Repressionen der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán ausgesetzt. Prag als einen ihrer Ursprungsstandorte musste die CEU bereits 1996 auf politischen Druck der tschechischen Regierung hin aufgeben. Ein ähnliches Schicksal hat 2004 die Europäische Humanistische Universität (EHU) erlitten, als sie ihren Gründungsort, die weißrussische Hauptstadt Minsk, verlassen musste. Sie hat ihren Sitz in Vilnius, im benachbarten Litauen gefunden, kämpft nun allerdings laut Medienberichten mit internen Problemen – Mangel an Transparenz, Selbstverwaltung und einer Repräsentation der weißrussischen Zivilgesellschaft an der Exilhochschule (siehe „Neue Zürcher Zeitung“ vom 25. Oktober 2017, „Die drei Europäischen Universitäten in Osteuropa kämpfen ums Überleben“).

Die dritte im Bunde ist die Europäische Universität Sankt Petersburg, die 1994 gegründet wurde. Russische Behörden haben ihr die Lehrlizenz entzogen, so dass keine neuen Studierenden mehr aufgenommen werden können. Da die Einrichtung jedoch weiter forschen darf, werden bereits eingeschriebene Studierende als Laboranten und Assistenten eingestellt (siehe „Neue Zürcher Zeitung“ vom 5. Dezember 2017, „Die Europäische Universität St. Petersburg trotzt der Behördenwillkür“).

Die drei privaten Universitäten in Budapest, Vilnius und St. Petersburg haben gemein, akademischer Raum zu sein für selbständiges Denken, international vernetzte Forschung und anspruchsvolle Lehre. Sie sind damit nicht nur wichtiger Teil der europäischen Hochschullandschaft, sondern auch der Zivilgesellschaft in Ungarn, Russland, Weißrussland, die trotz aller Einschränkungen von Freiheitsräumen (Shrinking Spaces) oder gar Repressionen überaus lebendig und engagiert ist.

Vor kurzem ist nun auch der Privatuniversität „Moscow School of Social and Economic Sciences“ die Lizenz von russischen Behörden entzogen worden. Mehr als 230 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben die Entscheidung in einem offenen Brief kritisiert. Beobachter gehen davon aus, dass der Lizenzentzug eine politische Entscheidung darstellt (siehe „Süddeutsche Zeitung“ vom 5. Juli 2018, „Russland beschneidet die Freiheit des Geistes“).

Wo Hochschulgesetze zur Abschottung und zur Unterdrückung von Wissenschaft genutzt werden sollen, muss aus Sicht der Fragesteller die Bundesregierung deutlich widersprechen. Wo das innerhalb der EU geschieht, müssen aus Sicht der Fragesteller die vertraglich vereinbarten Konsequenzen bis hin zum Vertragsverletzungsverfahren gezogen werden. Wer Mitglied des Europarates ist oder Mitglied der EU werden will, muss sich aus Sicht der Fragesteller über eine „Wissenschaftsfreiheit“ als Kernbestandteil des Wertekanons im Klaren sein und dieses Grundrecht achten und schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Central European University (CEU), die Europäische Humanistische Universität (EHU), die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences jeweils seit ihrer Gründung entwickelt (bitte Entwicklung von Anzahl und Art der Fachbereiche, Entwicklung der Studierendenzahlen, Entwicklung der Anzahl wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Professorinnen und Professoren, Internationalisierung angeben)?

2

Wie sind die CEU, EHU, die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung vernetzt und eingebunden in die europäische Hochschullandschaft, und inwiefern profitieren sie jeweils von deutschen und europäischen Fördergeldern (bitte aufschlüsseln)?

3

Mit welchen deutschen Wissenschaftsorganisationen und Stiftungen unterhalten CEU, EHU, die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen bzw. Kooperationen, und wie hat sich diese Zusammenarbeit entwickelt?

4

Mit welchen deutschen Hochschulen unterhalten CEU, EHU, die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences jeweils Verbindungen bzw. Kooperationen, und wie hat sich diese Zusammenarbeit entwickelt?

5

Fragen zur Central European University (CEU) in Budapest Wie ist die CEU nach Kenntnis der Bundesregierung in das Wissenschaftssystem in Ungarn eingebunden?

6

Inwiefern hat die CEU nach Kenntnis der Bundesregierung für Ungarn einzigartige Studien- und Forschungsbereiche vorzuweisen?

7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität von Forschung und Lehre der CEU im Vergleich zu anderen ungarischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen einzuschätzen, und welche Bedeutung hat die CEU für das Renommee des ungarischen Wissenschaftssystems und seine internationale Attraktivität?

8

Wie und in welchen Gremien hat sich die Bundesregierung für die CEU eingesetzt, die seit der Änderung des ungarischen Hochschulgesetzes von der Schließung bedroht ist, denn nach der Gesetzesänderung dürfen ausländische Universitäten mit Trägerinstitutionen außerhalb der EU künftig nur noch dann einen Lehrbetrieb in Ungarn unterhalten und Diplome vergeben, wenn darüber mit der Regierung des Herkunftslandes ein internationaler Vertrag abgeschlossen wird und die betreffende Universität auch in ihrem Heimatland eine Bildungseinrichtung unterhält?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass die CEU ihren Standort in Budapest auch über 2018 hinaus halten kann?

10

Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung gegenüber der ungarischen Regierung für den Fall, dass die CEU ihren Standard aufgeben muss?

11

Welche Form der Unterstützung erwägt die Bundesregierung für die CEU als Institution sowie für ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Studierende für den Fall, dass die CEU Ungarn verlassen muss?

12

Inwiefern greift die Bundesregierung bereits jetzt auf die Expertise deutscher Wissenschaftsorganisationen wie des DAAD (= Deutscher akademischer Austauschdienst) oder der AvH (= Alexander von Humboldt-Stiftung) zurück, um für den Fall, dass die CEU Ungarn verlassen muss, schnell handlungsfähig zu sein?

13

Welchen Beitrag können aus Sicht der Bundesregierung Initiativen wie die „Akademie im Exil“ oder für verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leisten, die eine Forschungsplattform für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Exil bieten, sollte die CEU Ungarn verlassen müssen?

14

Fragen zu EHU Wie ist die EHU nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach Übersiedlung ins litauische Vilnius in das Wissenschaftssystem Weißrusslands eingebunden, und welche Kooperationen mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen in Weißrussland unterhält die EHU?

15

In welcher Weise unterstützen die Bundesregierung, andere europäische Institutionen oder andere europäische Länder die EHU darin, ihre Verbindung mit Weißrussland zu erhalten oder gar zu stärken?

16

In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der EHU durch die Europäische Kommission und die Bundesrepublik Deutschland zu eigenem Kapital der Hochschule?

17

Inwiefern hat die EHU nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl für Weißrussland als auch für Litauen einzigartige Studien- und Forschungsbereiche vorzuweisen?

18

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität von Forschung und Lehre der EHU im Vergleich zu anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Weißrusslands und Litauens einzuschätzen, und welche Bedeutung hat die EHU für das Renommee des weißrussischen und litauischen Wissenschaftssystems und seine internationale Attraktivität?

19

Wirbt die Bundesregierung dafür, dass die EHU an ihren ursprünglichen Heimatstandort Minsk zurückkehren kann, und wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass dies in absehbarer Zeit gelingen kann?

20

Welche Unterstützung leistet Deutschland für Bildungsprojekte in Weißrussland?

21

Sind der Bundesregierung neue Initiativen bekannt, in Weißrussland neue unabhängige Bildungseinrichtungen zu gründen, und wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

22

Fragen zur Europäischen Universität St. Petersburg und Moscow School of Social and Economic Sciences Wie sind die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in das Wissenschaftssystem Russlands eingebunden?

23

Inwiefern haben die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für Russland einzigartige Studien- und Forschungsbereiche vorzuweisen?

24

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität von Forschung und Lehre der Europäischen Universität St. Petersburg und der Moscow School of Social and Economic Sciences im Vergleich zu anderen russischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen jeweils einzuschätzen, und welche Bedeutung haben sie jeweils für das Renommee des russischen Wissenschaftssystems und seine internationale Attraktivität?

25

Wie und in welchen Gremien hat sich die Bundesregierung für die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences jeweils eingesetzt?

26

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Verlust der Lehrlizenz der Europäischen Universität St. Petersburg als Schikane angesehen werden kann, weil es zur Begründung hieß, es fehle trotz Blindenschrift bzw. Brailleschrift an Eingängen und Computern, die mit Gesten gesteuert werden können, an Barrierefreiheit (siehe „Deutschlandfunk“ vom 9. Oktober 2017, „St. Petersburger Europa-Universität vor dem Aus“)?

27

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Verlust der Lehrlizenz der Moscow School of Social and Economic Sciences als Schikane angesehen werden kann, weil die jetzt beanstandeten Mängel in früheren Überprüfungen von den russischen Behörden nicht moniert wurden (siehe „Süddeutsche Zeitung“ vom 5. Juli 2018, „Russland beschneidet die Freiheit des Geistes“)?

28

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences jeweils ihre Standorte auch über 2018 hinaus halten können?

29

Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung für den Fall, dass die Europäische Universität St. Petersburg oder die Moscow School of Social and Economic Sciences ins Exil gehen müssen?

30

Welche Form der Unterstützung erwägt die Bundesregierung für die Europäische Universität St. Petersburg und die Moscow School of Social and Economic Sciences sowie für die jeweiligen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Studierenden für den Fall, dass sie Russland verlassen müssen?

31

Inwiefern greift die Bundesregierung bereits jetzt auf die Expertise deutscher Wissenschaftsorganisationen wie des DAAD oder der AvH zurück, um für den Fall, dass die Europäische Universität St. Petersburg oder die Moscow School of Social and Economic Sciences Russland verlassen muss, schnell handlungsfähig zu sein?

32

Welchen Beitrag können aus Sicht der Bundesregierung Initiativen wie die „Akademie im Exil“ oder für verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leisten, die eine Forschungsplattform für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Exil bieten, sollte die Europäische Universität St. Petersburg oder die Moscow School of Social and Economic Sciences Russland verlassen müssen?

Berlin, den 16. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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