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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016

Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge in der EU im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens, innereuropäische Verteilung der Flüchtlinge, Verteilquote, Einreise nach Deutschland aus anderen EU-Staaten<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/349720.07.2018

EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016

des Angeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß dem EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 darf die Türkei für jede Person, welche sie an der illegalen Einreise in die EU gehindert hat, eine Person aus einem Flüchtlingslager innerhalb der Türkei regulär in die EU überstellen (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-T%C3%BCrkei-Abkommen_vom_18._M%C3%A4rz_2016).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele derartige Überstellungen hat es seit Inkrafttreten dieses EU-Türkei-Abkommens gegeben (bitte die Entwicklung der letzten 5 Jahre tabellarisch darstellen)?

2

Auf welchem Weg finden diese Überstellungen statt (bitte genaue Angaben machen)?

3

In welche Länder wurden die besagten Personen überstellt (bitte genau nach Ländern und Anzahl der Personen auflisten)?

4

Gibt es für das aufgeführte Abkommen eine Verteilquote?

Wenn ja, wie wird diese innereuropäische Verteilung sichergestellt, und wie viele Flüchtlinge wurden auf welche Staaten verteilt (bitte die Entwicklung der letzten 3 Jahre tabellarisch darstellen)?

5

Wie viele dieser aufgeführten Migranten wurden über die Sekundärmigration die Einreise nach Deutschland genehmigt, welche aus anderen EU-Staaten kamen und Anträge auf Asyl und humanitären Schutz stellten (bitte die Entwicklung der letzten 3 Jahre tabellarisch darstellen)?

Berlin, den 11. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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