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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

ICAP-Pilotprojekt der OECD

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/360830.07.2018

ICAP-Pilotprojekt der OECD

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ende des Jahres 2016 ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an einige Staaten des Forum on Tax Administration (FTA) herangetreten und hat mit diesem ein Compliance Programm für große multinationale Unternehmen, die den Anforderungen des Country-by-Country-Reporting (CbCR) unterliegen, erarbeitet. Dieses Programm „International Compliance Assurance Programme“ (ICAP) ist am 23. Januar 2018 als neues Projekt zur internationalen Weiterentwicklung von Betriebsprüfungen gestartet.

Deutschland fällt dabei lediglich ein Beobachterstatus zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Aus welchen Gründen nimmt die Bundesrepublik Deutschland nicht als ordentliches Mitglied bzw. als regulärer Teilnehmer an dem Programm ICAP teil?

2

Welche verfassungsrechtlichen Gründe (Prof. Dr. Prinz/Ludwig, DER BETRIEB 2018, S. 477 f.) sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Teilnahme Deutschlands?

3

Ließen sich die (verfassungs-)rechtlichen Bedenken durch die Einführung einer Rechtsgrundlage aus Sicht der Bundesregierung ausräumen?

Wenn ja, welche rechtlichen Maßnahmen könnten ergriffen werden?

4

Welche Schwierigkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf den tax assurance letter bzw. den outcome letter?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Grundgedanken des Projekts, das Risikomanagement zu verbessern, zunehmende Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen zu schaffen und die Effizienz bei grenzüberschreitenden Prüfungen zu erhöhen?

a) Wie bewerten nach Einschätzungen der Bundesregierung die Finanzverwaltungen der Länder die mit ICAP verfolgten Ziele?

b) Gab es zur Teilnahme an ICAP Besprechungen und bzw. oder Beschlussfassungen des Bundes und der Länder?

c) Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung grundsätzliches Interesse an einer Teilnahme an ICAP gezeigt?

d) Ist die Auffassung der die Teilnahme befürwortenden Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Rechtsgutachten unterlegt worden? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde eine Teilnahme an ICAP als mit den §§ 193 ff. der Abgabenordnung vereinbar betrachtet?

e) Mit welchem Ergebnis erfolgte hierzu ein Austausch auf der Sitzung der Abteilung Steuern von Bund und Ländern beim Bundesministerium der Finanzen vom 13. bis 15. September 2017?

6

Welche weiteren, steuerrechtlichen Schwierigkeiten weist das Projekt ICAP aus Sicht der Bundesregierung auf?

7

In welcher Weise nimmt die Bundesrepublik Deutschland als Beobachter an ICAP teil?

Ist der Beobachterstatus Deutschlands zeitlich begrenzt?

8

Wie beurteilt es die Bundesregierung, würden sich die an ICAP teilnehmenden Staaten auf gemeinsame Standards für (gemeinsame) Betriebsprüfungen oder zu Verrechnungspreisen verständigen?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Nichtteilnahme Deutschlands an ICAP deutschen Unternehmen künftig (Wettbewerbs-) Nachteile bei grenzüberschreitenden Sachverhalten entstehen könnten?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung (ggf. gemeinsam mit den Ländern), um die Praxis der Betriebsprüfungen weiter zu verbessern?

In welchen Zeitabständen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern die Durchführung einer sogenannten zeit- bzw. veranlagungsnahen Betriebsprüfung im Durchschnitt (bitte gesondert nach Bundesländern und ggf. nach Größenklassen angeben)?

10

Hat die Bundesregierung Gutachten, Studien o. ä. zu Thematik der Betriebsprüfung und bzw. oder zu Verrechnungspreisen in Auftrag gegeben?

Wenn ja, zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen sind diese gekommen?

11

Welche Gutachten, Studien u. ä. hat die Bundesregierung zu welchen steuerfachlichen Themen in der 19. Legislaturperiode bereits in Auftrag gegeben?

a) Zu welchen steuerfachlichen Themen ist im Laufe der 19. Legislaturperiode noch eine Auftragsvergabe geplant?

b) Welche Gutachten, Studien o. ä. wurden bereits in der 18. Legislaturperiode beauftragt, wurden und bzw. oder werden aber erst in der 19. Legislaturperiode abgeschlossen? Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen sind diese gekommen?

Berlin, den 25. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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