BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten für neue Pässe bei der syrischen Botschaft

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/365701.08.2018

Kosten für neue Pässe bei der syrischen Botschaft

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland lebende syrische Staatsangehörige müssen zur Beschaffung von Ausweispapieren und Pässen bei der Botschaft der Arabischen Republik Syrien vorsprechen. Betroffene berichteten den Fragestellerinnen und Fragestellern von unzumutbaren Bedingungen in der Botschaft und hohen Kosten für die neuen Papiere. So berichtete eine Sozialarbeiterin, die eine Syrerin mit ihrem dreijährigen Kind zur Passverlängerung zur Botschaft begleitet hatte, dass für die beiden Pässe zusammen 510 Euro in bar gezahlt werden mussten und für die postalische Zusendung der Ausweise an die Adresse der in Leipzig lebenden Familie weitere 30 Euro je Pass verlangt wurden. In der Botschaft gab es trotz vierstündiger Wartezeit keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen.

Die Syrerin war im Zuge des Familiennachzuges im August 2016 nach Deutschland gekommen. Da die syrischen Pässe am 3. Mai 2018 abgelaufen waren, hatte das Jobcenter Leipzig die Sozialleistungen für die gesamte Familie ab Juni 2018 nicht bewilligt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für unzumutbar, dass Menschen, die aus Syrien geflohen sind, von deutschen Ämtern und Behörden dazu angehalten werden, unter diesen Bedingungen in der syrischen Botschaft vorstellig zu werden und solche nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller überzogenen Geldsummen zum Teil aus Sozialleistungen für neue Pässe zu bezahlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten bzw. Gebühren, die von der Botschaft der Arabischen Republik Syrien in Berlin a) für die Verlängerung von Ausweispapieren und Reisepässen, b) für das Ausstellen neuer Papiere und Pässe und c) für den postalischen Versand von Ausweispapieren und Pässen erhoben werden?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es eine feststehende Kosten- und Gebührentabelle für die Ausstellung oder Verlängerung von Papieren und Pässen durch die Botschaft der Arabischen Republik Syrien gibt und woran sich die Höhe dieser Kosten und Gebühren im Einzelnen orientiert und festmacht?

3

Inwieweit hält die Bundesregierung die Höhe der Kosten und Gebühren für die Ausstellung oder Verlängerung von Papieren und Pässen durch die Botschaft der Arabischen Republik Syrien für angemessen, im Vergleich zu entsprechenden Kosten und Gebühren, die von den diplomatischen Vertretungen anderer Länder im Durchschnitt erhoben werden?

4

Inwieweit hält die Bundesregierung es für zumutbar, dass in Deutschland lebende syrische Flüchtlinge und Syrer, die im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind, von deutschen Ämtern und Behörden dazu angehalten werden, in der syrischen Botschaft vorstellig zu werden und die geforderten Geldsummen für die Ausstellung oder Verlängerung von Papieren zu bezahlen?

5

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um in Deutschland lebenden Flüchtlingen aus Syrien bzw. Syrerinnen und Syrern, die im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangt sind, bei Ablauf ihrer Papiere einen Gang zur syrischen Botschaft und die Zahlung hoher Gebühren zu ersparen?

6

Inwieweit sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, in denen Schutzsuchende aus Syrien in syrischen Botschaften diskriminierend oder repressiv behandelt wurden oder Drohungen gegen Angehörige ausgesprochen wurden (bitte die Fälle im Einzelnen schildern)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Schutzsuchende beim Besuch der syrischen Botschaft für nachrichtendienstliche Tätigkeiten angeworben werden (bitte die Fälle im Einzelnen schildern)?

Berlin, den 30. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen