Art und Ausmaß der Vergabe von Aufträgen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat an externe Dritte
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wie auch seine nachgeordneten Behörden vergeben in unterschiedlichen Aufgabenbereichen Aufträge an externe Dritte. Unter externen Dienstleistungen und Beratungen im Sinne der Fragestellung werden solche verstanden, die neben Aufgaben der Verwaltung auch solche der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung betreffen. Bei derartigen Aufträgen ist zu prüfen, ob die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Interessen und die Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere dort, wo personenbeziehbare Daten verarbeitet werden, gewahrt bleiben. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage nach einem vertretbaren Umfang derartiger Verträge. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (27 L 259.12) festgestellt, dass die Öffentlichkeit ein bekundetes Interesse an diesen Informationen hat und die Angabe, z. B. die Höhe von Honoraren, sofern sie die Vergangenheit betreffen, nicht verweigert werden darf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und in seinen nachgeordneten Behörden für die Vergabe von Aufträgen an externe Dritte?
Welche abgeschlossenen und laufenden Verträge wurden durch das Bundesinnenministerium und seine nachgeordneten Behörden an externe Dritte im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2018 vergeben (bitte Auftraggeber, Auftragnehmer, Titel des Auftrags, Art (Beratung, Gutachten, Evaluation etc.), Dauer, Beginn, Honorierung angeben)?
Wurden auch nicht vergütete Verträge abgeschlossen, und wenn ja, welche (bitte wie in Frage 2 erbeten aufschlüsseln)?
Wurden mit Auftragsnehmern aus nicht vergüteten Verträgen im Nachgang dann bezahlte Aufträge abgeschlossen (bitte wie in Frage 2 erbeten aufschlüsseln)?
In welchen der in Antwort zu Frage 2 genannten Verträge wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen, in welchen Fällen davon abgesehen (bitte begründen)?
Welche der in Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch das Bundesinnenministerium öffentlich gemacht, und in welcher Form?