Spitzensportförderung durch die Bundespolizei
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wer im Sport „ganz nach oben“ möchte, muss ständig „am Ball bleiben“: Nur wer das ganze Jahr über koordiniert, intensiv, und zielgerichtet an sich und seiner Technik arbeitet, hat überhaupt die Chance, den Sprung in die Weltspitze zu schaffen. Gleichzeitig sind die typischen Charakterzüge, die einen Spitzensportler auszeichnen – Leistungswille und Leistungsfähigkeit, Gemeinschaftsgefühl und Fairness – auch und gerade im Polizeidienst gefragt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat sich als das für den Spitzensport zuständige Bundesministerium deshalb zum Ziel gesetzt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Spitzensportlern ermöglichen, ihre sportlichen Fähigkeiten zu verbessern und gleichzeitig eine dauerhafte berufliche Perspektive bei der Bundespolizei aufzubauen. Grundlage hierfür ist das so genannte duale System. Diese Art der Spitzensportförderung bezeichnete der ehemalige Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière jüngst als „beste Imagepflege für unser Land“. Auch der Präsident der Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Alfons Hörmann betont: „Wir wissen und schätzen, was in Bad Endorf und Kienbaum geleistet wird. Diese Art der Förderung mit ihrem dualen System ist ein wichtiger Eckpfeiler im deutschen Spitzensport. Wenn es dieses Modell nicht geben würde, müsste man es erfinden.“ (siehe www.bundespolizei.de/Web/DE/05Die-Bundespolizei/10 Spitzensport/07Foerderung/Spitzensportfoerderung_anmod.html?nn=5931640 vom 26. Juli 2018).
Im Zusammenhang mit der Leistungssportreform und den geplanten Änderungen der Spitzensportförderung durch den Bund (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensport-neustrukturierung. pdf?__blob=publicationFile&v=1) sind also auch die einzelnen Sportförderbereiche im Spitzensport genauer zu betrachten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundespolizei den Spitzensport (bitte die jährlichen Gesamtsummen seit 2008 nennen), und welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022?
Wie viele Spitzensportlerinnen und Sportler werden durch den Bund im Bereich der Bundespolizei gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2008 die Zahl der Sportlerinnen und Sportler differenziert nach Geschlecht sowie nach Kader A bis D, mit und ohne Behinderungen sowie nach Sportarten nennen)?
Welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022?
Wie hoch ist derzeit das Bruttoeinkommen der Sportlerinnen und Sportler bei der Bundespolizei (von-bis-Spanne und Durchschnitt)? Wie viele der Sportlerinnen und Sportler erhielten in den Jahren 2016 und 2017 und wie viele erhalten derzeit darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung durch die Deutsche Sporthilfe (bitte jeweils nach Geschlechtern nennen)?
Wer entscheidet, in welchen Sportarten eine Förderung durch die Bundespolizei erfolgt, und nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen getroffen? Sind nach derzeitigem Kenntnisstand hinsichtlich der Auswahl und Zuordnung der zu fördernden Sportarten Änderungen geplant, und wenn ja, welche? Inwieweit erfolgt hierbei auch eine Abstimmung mit der Sportförderung durch die Bundeswehr sowie durch den Zoll?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler haben während ihrer Dienstzeit bei der Bundespolizei eine vollwertige Berufsausbildung und wie viele ein Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008 nennen)?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler sind nach Beendigung ihrer aktiven sportlichen Laufbahn bei der Bundespolizei geblieben oder in eine andere Bundesbehörde oder eine andere Polizeidienststelle gewechselt (bitte nach Geschlecht nennen)?
Inwieweit dürfen Athletinnen und Athleten, die ungeplant (z. B. wegen Schwangerschaft, dauerhaften Verletzungen oder ungenügenden sportlichen Leistungen) aus dem Kader ausscheiden, trotzdem ihre Ausbildung bei der Bundespolizei beenden und eine anschließende berufliche Entwicklung bei der Bundespolizei in Angriff nehmen?
Wie stellen sich die Rechtsträgerschaften für die Bundespolizeisportschule Bad Endorf sowie die Bundespolizeisportschule Kienbaum dar, und in welchem Umfang stehen für die beiden Polizeisportschulen Mittel des Bundes zur Verfügung (bitte für die beiden Bundespolizeisportschulen getrennt, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2008, gesamt und nach den Ausgabepositionen nennen)? Welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler der Bundespolizei befinden sich pro Jahr zur (in der Regel) viermonatigen Ausbildung an der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, wie viele an der Bundespolizeisportschule Kienbaum bzw. zuvor in Cottbus (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt und nach Sportarten nennen)?
In welchem Umfang und zu welchem Zweck werden die beiden Bundespolizeisportschulen (durch die Bundespolizei) in den Monaten genutzt, in denen keine Ausbildung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern stattfindet?
Wie viele Beschäftigte sind an der Bundespolizeisportschule Bad Endorf und wie viele an der Bundespolizeisportschule Kienbaum bzw. zuvor in Cottbus dauerhaft bzw. zeitweilig tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt und nach Art der Tätigkeit wie Trainerinnen und Trainer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie anderem medizinischen Personal, Verwaltung usw. nennen)?
Wie viele Beschäftigte stehen darüber hinaus bei der Bundespolizei sowie beim BMI, bei anderen Bundes- und Landesbehörden, bei den Sportfachverbänden sowie beim DOSB (voll ober überwiegend) für die Betreuung der bei der Bundespolizei beschäftigten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt, nach Arbeitgeber und nach Art der Tätigkeit wie Trainerinnen und Trainer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie anderem medizinischen Personal, Verwaltung usw. nennen)?
Auf welcher Grundlage erfolgte die Gründung der Bundespolizeisportschule Kienbaum und inwieweit ergeben sich aus dem Neben- und Miteinander von Bundespolizeischule und dem Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland e. V. am Standort Kienbaum Synergieeffekte oder auch Konflikte? Welche diesbezüglichen Probleme sind der Bundesregierung bekannt, und welche Aktivitäten gibt es zur Lösung der ggf. bestehenden Probleme?
Welche Investitionen wurden durch den Bund in den vergangenen vier Jahren für die Bundespolizeisportschule Kienbaum getätigt bzw. bestätigt, von denen auch das Olympische und Paralympische Trainingszentrum für Deutschland e. V. profitiert, und was ist diesbezüglich bis 2022 geplant?
Welche Investitionen wurden durch den Bund in den vergangenen vier Jahren für das Olympische und Paralympische Trainingszentrum für Deutschland e. V. gefördert, von denen auch die Bundespolizeisportschule Kienbaum. profitiert, und was ist diesbezüglich bis 2022 geplant?
Inwieweit kann die Bundespolizeisportschule Kienbaum die Sportart Rudern fördern, obwohl diese Sportart nicht zum Angebot des Olympischen und Paralympischen Trainingszentrums für Deutschland e. V. gehört?
Welche Konsequenzen bzw. Änderungen ergeben sich für die Bundespolizei in Folge des vom Bundesministerium des Innern im Jahr 2017 gemeinsam mit dem DOSB vorgestellten Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung, und welche Aktivitäten gibt es diesbezüglich bereits seitens der Bundespolizei?