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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/371006.08.2018

Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem insbesondere die CSU über mehrere Wochen hinweg gefordert hatte, bestimmte Flüchtlingsgruppen unmittelbar an der österreichisch-bayerischen Grenze zurückzuweisen (www.welt.de/politik/deutschland/article177318152/Asylpolitik-Markus-Soeder-will-Migranten-schon-an-der-Grenze-zurueckweisen.html, www.sueddeutsche.de/politik/horst-seehofer-es-geht-darum-dass-man-effektiv-zurueckweisen-kann-1.4026866?reduced=true), wurde Mitte Juli 2018 die Bayerische Grenzpolizei aufgestellt. In Erklärungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 15. Juli 2018 sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration wird ausgeführt, dass die Bayerische Grenzpolizei in Abstimmung mit der Bundespolizei befugt sei, eigenständig Grenzkontrollen durchzuführen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/07/kooperation-bpol-bypolizei.pdf?__blob=publicationFile&v=4 sowie www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2018/180716grenzkontrollen/). Das bayerische Innenministerium verweist in diesem Zusammenhang zusätzlich auf die Möglichkeit der eigenständigen, „bereits deutlich intensivierten Schleierfahndung im grenznahen Raum“.

Während die Pressemittelung des BMI ausführt, die Durchführung der Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei erfolge „eigenständig, nach den Maßgaben der Bundespolizei“, heißt es in der Erklärung des bayerischen Innenministeriums, die Befugnisse der Bayerischen Grenzpolizei richteten sich „nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.“

Übereinstimmend heißt es in beiden Erklärungen, dass Zurückweisungen bzw. die Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen nur durch die Bundespolizei zulässig und die betreffenden Personen „unverzüglich“ an diese zu übergeben seien. Das wirft nach Ansicht der Fragesteller allerdings Fragen nach den Kompetenzen für ein zumindest zeitweiliges Festhalten der Betroffenen durch die Bayerische Grenzpolizei auf.

Grundsätzliche Fragen stellen sich auch deswegen, weil der bayerische Innenminister Joachim Herrmann noch im Februar dieses Jahres angekündigt hatte, die bestehenden grenzpolizeilichen Befugnisse der bayerischen Polizei am Flughafen Memmingen an die Bundespolizei zurückzugeben. Als Grund hierfür wurde der notwendige Personalaufwand der Bayerischen Polizei angeführt (www.allgaeuhit.de/Allgaeu-Kurzfristige-Verstaerkung-der-Polizei-am-Allgaeu-Airport-Innenminister-Herrmann-Kuenftig-uebernimmt-die-Bundespolizei-article10025569.html). Wenn diese allerdings personelle Nöte hat, erscheint es den Fragestellerinnen und Fragesteller durchaus erklärungsbedürftig, warum sie nun mit neuen grenzpolizeilichen Aufgaben betraut werden soll. Auch die Motivation des BMI ist hier zu thematisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Auf welchen Rechtsgrundlagen genau beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit der Bayerischen Grenzpolizei?

1

Auf welche bereits bestehenden Abkommen und Vereinbarungen, die nun ergänzt worden seien, bezieht sich das BMI in seiner Pressemitteilung (bitte vollständig benennen und die in deren Inhalt aufgeführten Regularien wiedergeben, sofern diese Abkommen und Vereinbarungen jetzt ebenfalls modifiziert wurden, dies bitte ebenfalls zusammenfassen)?

1

In welchem Dokument genau ist die in der Pressemitteilung des BMI genannte „ergänzende Vereinbarung“ niedergelegt, inwiefern ist diese veröffentlicht (bitte ggf. Fundstelle im Internet angeben), und ist die Bundesregierung ggf. bereit, diese dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, und falls nein, was sind die Inhalte und Regelungen dieser Vereinbarung (bitte das Dokument zusammenfassen und die Regelungen vollständig anführen)?

2

Welche Kompetenzen und Befugnisse hat die Bayerische Grenzpolizei nun nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte möglichst vollständig anführen)?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Formulierung in der Erklärung des bayerischen Innenministeriums, die Bayerische Grenzpolizei handle „nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz“, und der Erklärung des BMI, die Bayerische Grenzpolizei handle „nach den Maßgaben der Bundespolizei“? Welche dieser Angaben ist nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, und worin unterscheiden sich die beiden Rechtsgrundlagen?

4

Wie genau sind die Formulierungen in den Erklärungen der Innenministerien zu verstehen, wonach die Bayerische Grenzpolizei Grenzkontrollen lediglich „auf Anforderung oder mit Zustimmung“ bzw. „in Abstimmung“ mit der Bundespolizei durchführen darf?

4

Welche Regularien und Zeiträume sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um der Bayerischen Grenzpolizei die Befugnis zur Durchführung von Grenzkontrollen zu verleihen (bitte Antrags- und Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren darstellen und angeben, wer genau jeweils antrags- bzw. zustimmungsberechtigt ist)?

4

Inwiefern handelt es sich jeweils um eher pauschale Genehmigungen, bzw. ist für jede Grenzkontrolle eine eigene Genehmigung erforderlich?

4

Inwiefern ist die Zustimmung bzw. Genehmigung zur Durchführung von Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei zeitlich und örtlich begrenzt, und inwiefern gibt es einen maximalen Zeitraum und eine maximale örtliche Beschränkung?

5

Welche diesbezüglichen Zustimmungen bzw. Genehmigungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Tätigwerden der Bayerischen Grenzpolizei erteilt worden (bitte Ort, Radius und Zeitraum angeben), und welche sind derzeit erteilt (bitte Ort, Radius und Zeitraum angeben), welche Erfahrungen wurden hiermit bislang gemacht, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Wie viele Personen wurden bislang von der Bayerischen Grenzpolizei an die Bundespolizei überstellt, aus welchen Gründen, und wie lange waren diese jeweils im Gewahrsam der Bayerischen Grenzpolizei?

6

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass die Bayerische Grenzpolizei während oder nach Durchführung eigenständiger grenzpolizeilicher Maßnahmen hierüber an die Bundespolizei berichtet? Inwiefern ist ein Monitoring durch die Bundespolizei beabsichtigt, und inwiefern eine Evaluation der Tätigkeit der Bayerischen Grenzpolizei?

7

Welche gemeinsamen Grenzkontrollen sind seit Tätigwerden der Bayerischen Grenzpolizei durchgeführt worden, und wo gibt es derzeit gemeinsame Grenzkontrollen? Wie viele Angehörige der Bundespolizei und der Bayerischen Polizei werden in solchen gemischten Teams jeweils eingesetzt?

8

Inwiefern ist die Bundespolizei auch bei Durchführung sogenannter Schleierfahndungen durch die Bayerische Polizei (insbesondere solche mit dem Ziel der Aufdeckung oder Verhinderung unerlaubter Einreise bzw. unerlaubten Aufenthalts) einzubeziehen?

9

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass solche Schleierfahndungen in den letzten Monaten in Bayern intensiviert worden seien (bitte ggf. konkrete Zahlen mitteilen, vgl. www.wiwo.de/politik/deutschland/wichtigfuer-geordnete-verhaeltnisse-grenzpolizei-in-bayern-nimmt-trotz-unionsstreitarbeit-offiziell-auf/22762374.html)?

10

Welche Regeln sind vorgesehen für den Fall, dass Personen zwecks Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen der Bundespolizei zu übergeben sind?

10

Welche Maßnahmen genau sind hiervon umfasst (bitte möglichst vollständig angeben)?

10

Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Bayerische Grenzpolizei nach Kenntnis der Bundesregierung eine Person, die an die Bundespolizei übergeben werden soll, festhalten, und für wie lange ist dies maximal zulässig?

10

Welche Einrichtungen zum Festhalten solcher Personen stehen der Bayerischen Grenzpolizei nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung, und inwiefern werden diese ihrer Kenntnis nach den üblichen Anforderungen an Hafträume gerecht?

10

Inwiefern ist solchen Personen nach Auffassung der Bundesregierung zu gestatten, die Bundesrepublik Deutschland vor Übernahme durch die Bundespolizei wieder zu verlassen?

10

Inwiefern ist solchen Personen nach Auffassung der Bundesregierung noch während ihrer Ingewahrsamnahme durch die Bayerische Grenzpolizei zu gestatten, anwaltlichen Beistand zu konsultieren und dementsprechend Telefongespräche zu führen?

11

Ist mit dem Begriff „Grenzkontrollen“ ausschließlich die Kontrolle an offiziellen bzw. zugelassenen Grenzübergängen gemeint (wenn ja, diese bitte nennen), oder sind prinzipiell auch Kontrollen an der „grünen Grenze“ gemeint?

12

Wie viele Personen wurden im Jahr 2017 sowie zwischen Januar und Juni 2018 an der österreich-deutschen Grenze auf bayerischer Seite zurückgewiesen? Wie viele Fälle des unerlaubten Grenzübertritts sowie unerlaubten Aufenthalts (bitte getrennt angeben) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den gleichen Zeiträumen bei Kontrollen im grenznahen Bereich entdeckt?

13

Seit wann hat die Bundesregierung Überlegungen in Hinsicht auf die nun erfolgte Vereinbarung mit der Bayerischen Grenzpolizei angestellt, und was war Anlass dafür?

14

Welche Notwendigkeit besteht aus Sicht der Bundesregierung für die neue Vereinbarung mit der Bayerischen Grenzpolizei, und welchen Mehrwert erhofft sie hiervon?

15

Trifft es zu, dass die bayerischen Behörden an die Bundespolizei herangetreten sind, damit diese die Grenzkontrollen am Flughafen Memmingen wieder vollumfänglich übernimmt und die bayerischen Polizisten von diesen Aufgaben entlastet werden (vgl. www.idowa.de/inhalt.polizeikontrollen-bayern-zieht-sich-von-flughaefen-zurueck.bba46f5a-2059-4d69-8fe2-c88726cec97b), und wenn ja, wie weit sind diese Schritte gediehen? Um wie viele Stellen geht es dabei, die von der Bundespolizei (wieder) zusätzlich übernommen werden müssten?

16

Inwiefern ermöglicht das Abkommen mit der Bayerischen Grenzpolizei der Bundespolizei eine personelle Entlastung, und wie viele Stellen werden nun eingespart bzw. frei für andere Verwendungen (welche)?

17

Inwiefern ist vorgesehen, dass die Bayerische Grenzpolizei für die Wahrnehmung von Grenzkontrollen materielle oder sonstige Unterstützung durch den Bund erhält?

Berlin, den 30. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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