Paralleljustiz in Deutschland
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bereits in einem Medienartikel aus dem Jahre 2012 heißt es, für deutsche Gerichte sei die Scharia kein Fremdwort. In Erbrechtsfällen, aber auch bei Scheidungen werde auch in Deutschland mitunter islamisches Recht angewandt. So ist in dem Artikel die Rede von einem Fall, in dem von einem deutschen Gericht eine Ehe anerkannt wurde, die in Tunesien durch zwei Stellvertreter per Handschlag geschlossen worden war (www.welt.de/politik/deutschland/article13845521/Scharia-haelt-Einzug-in-deutsche-Gerichtssaele.html).
In einem aktuellen Gespräch mit „FOCUS Online“ erklärt Mathias Rohe, Rechts- und Islamwissenschaftler an Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen, dass die sogenannte Paralleljustiz eine Bedrohung des Rechtsstaates darstelle und man die Szene aufbrechen müsse (www.focus.de/politik/deutschland/rechtsstaatwird-auf-nase-herumgetrampelt-experte-erklaert-was-friedensrichter-sind-undwarum-sie-fuer-deutschland-ein-problem-darstellen_id_9225649.html). Auch bei der in Eisenach im Juni dieses Jahres abgehaltenen Justizministerkonferenz wurde das Thema Paralleljustiz diskutiert. Die Justizminister haben dort ihre Ansicht bekräftigt, dass private Streitbeilegungsmechanismen mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Wertesystem des Grundgesetzes in Einklang stehen müssen. Eine außerhalb des Rechtsstaats stehende „Paralleljustiz“ werde nicht geduldet. Die Justizminister verdeutlichten weiterhin, dass eine fundierte wissenschaftliche und empirische Erforschung des Phänomens der Paralleljustiz unter kultur-, sozial- und rechtwissenschaftlichen Aspekten als hilfreich zu erachten sei (www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/I-8-HB---Paralleljustiz.pdf).
Anfang Juli 2018 hatte der Fall des Taxifahrers Ali A. von sich Reden gemacht, der vor dem Amtsgericht Karlsruhe verhandelt wurde. Fraglich war, inwieweit A. die Morgengabe in Höhe von 219 persischen Goldmünzen an seine ehemalige Gattin zahlen müsse, die er nach islamischem Recht geheiratet hatte (www.focus.de/finanzen/recht/morgengabe-nach-islamischem-recht-geheiratet-frau-verlangt-84-000-euro-von-ihrem-ex-mann_id_9200552.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es diesbezüglich: „Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden“ (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1; Rn. 6280).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Was versteht die Bundesregierung unter „illegaler Paralleljustiz“?
Wie grenzt die Bundesregierung die „illegale Paralleljustiz“ von einer legalen Paralleljustiz ab?
Wie erklärt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen „Gleichberechtigung und Vielfalt“ und „illegaler Paralleljustiz“, der sich aus dem Koalitionsvertrag ergibt?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen deutsche Gerichte (insbesondere Bundesgerichte) ihre Urteile auf islamisches Recht oder das Recht anderer Staaten stützten (bitte einzeln auflisten)?
a) islamisches Recht oder
b) das Recht anderer Staaten
Welche Erkenntnisse zum Ausmaß der Anwendung eines ausländischen und insbesondere des Rechts der Scharia liegen der Bundesregierung vor?
Welche Maßnahmen zur Erforschung des Phänomens „Paralleljustiz“ hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 selbst ergriffen oder finanziell unterstützt (bitte einzeln und nach Jahresscheiben auflisten)?
a) selbst ergriffen oder
b) finanziell unterstützt
Welche Kenntnisse über Maßnahmen zur Erforschung des Phänomens „Paralleljustiz“ durch die Bundesländer liegen der Bundesregierung vor (bitte analog Frage 1 auflisten)?
Welche Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung von „Paralleljustiz“ hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 getroffen, und welche Maßnahmen plant sie in der aktuellen Legislaturperiode zu treffen?
Welche Bereiche des Phänomens „Paralleljustiz“ sind der Bundesregierung bekannt, und worauf stützt sie ihre Erkenntnisse?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit des Vorgehens gegen das Phänomen der Paralleljustiz?