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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung des Bundestagsantrags 15/5689 "Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 - Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen"

Konkrete Schritte zur Umsetzung des Bundestagsantrags (BT-Drs 15/5689), Bewertung der Massaker und der Anwendung von Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs, Aufnahme des Themas in deutsche Geschichtslehrpläne, Beitritt der Türkei zur EU, Würdigung des Engagements historischer deutscher Persönlichkeiten für Armenier, Tätigkeit und Gedenkstättenkonzeption des Lepsius-Hauses in Potsdam

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.02.2010

Aktualisiert

12.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 17/68710. 02. 2010

Umsetzung des Bundestagsantrags 15/5689 „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“

der Abgeordneten Katrin Werner, Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der im Osmanischen Reich an den Armeniern und anderen indigenen Christen (Aramäer/Assyrer, Griechen) verübte Völkermord bildet bis heute einen nicht aufgearbeiteten Teil der türkischen Geschichte. Unter der fünfjährigen Alleinherrschaft des Jungtürkenregimes von 1913 bis 1918 wurden bis zu 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier massakriert bzw. mittels Deportation in die mesopotamische Wüste lebensfeindlichen Umweltbedingungen ausgesetzt, die zu ihrer fast vollständigen Vernichtung im osmanischen Machtbereich führten.

Aufgrund der jahrzehntelangen Politik der Republik Türkei, dieses Staatsverbrechen zu tabuisieren, waren die armenischen Diasporen gezwungen, in Drittstaaten eine offizielle Anerkennung und Verurteilung des Völkermordes zu erreichen. Die Anerkennung der historischen Tatsache des Völkermordes ist die Voraussetzung dafür, dass sich zivilisatorische Versöhnungsprozesse zwischen Türken und Armeniern entfalten können.

Demgegenüber bestreitet die Türkei bis zum heutigen Tag, dass der Deportation ein Vernichtungsmotiv zugrunde gelegen habe und führt die hohe Opferzahl überwiegend auf die damaligen Kriegsumstände und technischen Unzulänglichkeiten zurück. Auf zivilgesellschaftlicher Ebene, in intellektuellen Kreisen und in den türkischen Medien sind in den letzten Jahren jedoch deutliche Fortschritte hinsichtlich einer kritischeren Geschichtsbetrachtung festzustellen. Auch als Folge der unzureichenden juristischen und politischen Aufarbeitung des Mordes an dem türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink wurde eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Schicksal der Armenier angestoßen. Im Jahr 2008 initiierten 200 Intellektuelle, denen sich später über 30 000 türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anschlossen, eine Online-Petition, in der sie sich persönlich für die „Große Katastrophe“ entschuldigten, die 1915 über die Armenier hereingebrochen kam. Angesichts der weiterhin bestehenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit bei diesem Thema durch den novellierten Strafrechtsparagrafen 301 („Herabwürdigung der türkischen Nation“) stellt die Petition einen bemerkenswerten Akt zivilen Ungehorsams dar, der zeigt, dass wachsende Teile der demokratischen Zivilgesellschaft eine offene Vergangenheitsaufarbeitung befürworten. Die vollständige Gewährung der Presse- und Meinungsfreiheit, auch für die Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Geschichtsdoktrin, bleibt deshalb ein Prüfstein für die Fortführung des Demokratisierungsprozesses in der Türkei und die EU-Beitrittsreife des Landes.

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2005 in einem einstimmig verabschiedeten Antrag die Massaker an den osmanischen Armeniern verurteilt und sich das Ziel gesetzt, zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beizutragen. Der diesjährige 95. Jahrestag des Völkermords bietet einen geeigneten Anlass, um Bilanz zu ziehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist den Ansprüchen des Antrags bislang nicht gerecht geworden. Aufgabe bundesdeutscher Bildungspolitik sollte laut Bundestagsantrag sein, „dass die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert auch in Deutschland erfolgt“ (Bundestagsdrucksache 15/5689). Mit Ausnahme von Brandenburg ist der Völkermord an den Armeniern jedoch noch immer in keinem Bundesland Gegenstand des Geschichtslehrplans. Und Brandenburg hatte sich dazu schon vor dem Bundestagsbeschluss entschlossen. Die Behandlung des Themas in deutschen Schulen liegt im ureigensten Interesse demokratischer Bildungspolitik. Denn als damaliger militärischer Verbündeter des Osmanischen Reichs besaß das Deutsche Kaiserreich eine Mitverantwortung, da es nichts unternahm, um die Gräuel zu stoppen. Der Völkermord bildet damit auch einen Teil der deutschen Geschichte, über den die Schülerinnen und Schüler hierzulande aufgeklärt werden müssen.

Hierzu gehört auch die Vermittlung eines authentischen Lepsiusbildes. Der evangelische Theologe Johannes Lepsius war zweifellos ein leidenschaftlicher Anwalt der Armenier, jedoch bei Weitem nicht der Einzige, den die Armenier hatten. Auch andere namhafte Persönlichkeiten wie beispielsweise der Pazifist und Schriftsteller Armin T. Wegner und die sozialistischen Reichstagsabgeordneten Karl Liebknecht, Eduard Bernstein, Georg Ledebour und Georg Gradnauer haben sich für das Existenzrecht des armenischen Volkes eingesetzt. Eine einseitige Überhöhung der Rolle Lepsius’ leistet darüber hinaus deutschnationaler Geschichtsklitterung Vorschub, wenn gleichzeitig seine nachgewiesene antidemokratische und antisemitische Gesinnung verschwiegen wird.

Einen weiteren Schwachpunkt des Bundestagsantrags bildet die interpretationsoffene Bewertung der Armeniermassaker. Insbesondere der Satz: „Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord“ (Bundetagsdrucksache 15/5689) ist dahingehend geeignet Missverständnisse hervorzurufen, dass der Deutsche Bundestag dies offenbar anders sieht, indem er selbst es unterlässt, die Massaker explizit als Völkermord zu bewerten. Vor diesem Hintergrund besteht deutlicher Klärungsbedarf über die Haltung der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Verabschiedung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 15/5689 „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ unternommen,

a) um auf die türkische Regierung einzuwirken, dass die Kritikerinnen und Kritiker des offiziösen Geschichtsbildes ihr demokratisches Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausüben dürfen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden?

b) um türkische Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen, die sich für die türkisch-armenische Aussöhnung einsetzen, in ihren Bemühungen politisch zu unterstützen?

c) um in der Bundesrepublik Deutschland den Dialog zwischen türkischen und armenischen Migrantenorganisationen über die historischen Ereignisse zu fördern?

d) um in der Bundesrepublik Deutschland die weitere wissenschaftliche Forschung bezüglich der „unrühmlichen Rolle“ (Bundetagsdrucksache 15/5689) und Mitverantwortung des Deutschen Kaiserreichs zu fördern?

2

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Novellierung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuchs Anklagen wegen Thematisierung des Völkermords erhoben?

3

Wie bilanziert die Bundesregierung die bisherige Rechtspraxis nach Änderung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuchs hinsichtlich der Konformität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

4

Betrachtet die Bundesregierung die Verständigung zwischen der Türkei und Armenien über die Vertreibung und Vernichtung der osmanischen Armenier als einen wichtigen Aspekt für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union?

a) Falls ja, wie könnte eine solche Einigung zwischen beiden Ländern aus Sicht der Bundesregierung aussehen?

b) Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung der Gefahr zu begegnen, dass durch die fehlende Verständigung zwischen der Türkei und Armenien ein zusätzlicher Konflikt in die EU hineingetragen wird?

5

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um angesichts der bundespolitischen Bedeutung des Themas eine Abstimmung der Bundesländer zu erreichen, damit der Völkermord an den Armeniern in die Geschichtslehrpläne aufgenommen wird und erkennt sie diesbezüglich einen aus dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 resultierenden Handlungsauftrag?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass im Rahmen ihrer Förderung des Lepsius-Hauses in Potsdam ein ausgewogenes und differenziertes Bild von Johannes Lepsius’ Leben und Wirken vermittelt wird, das dem aktuellen Forschungsstand tatsächlich entspricht?

7

Welche Einrichtungen, Organisationen und/oder Einzelpersonen sind an Definition und inhaltlicher Gestaltung der Ausstellungsschwerpunkte im Lepsius-Haus beteiligt?

8

Erkennt die Bundesregierung eine aus dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 resultierende Verpflichtung, dass sich die Gedenkstättenkonzeption des Lepsius-Hauses im Wesentlichen dem Völkermord an den Armeniern widmen müsste, und falls ja, was unternimmt sie, um eine mögliche thematische Fokussierung auf die Person Johannes Lepsius zu verhindern?

9

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Gedenkstätte Lepsius-Haus unter anderem türkische und kurdische Muslime dazu motivieren, die Verbrechen an den Armeniern aufzuarbeiten, wenn der Namenspatron Johannes Lepsius zu Lebzeiten für eine christlich geprägte Türkei mit den Armeniern als wichtigster Stütze eintrat und zu diesem Zweck die muslimische Bevölkerung zur Annahme des Christentums bekehren wollte?

10

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Verdienste der zahlreichen anderen historischen deutschen Persönlichkeiten zu würdigen, die seinerzeit für die bedrohten osmanischen Armenier eingesetzt bzw. politische Aufklärung über ihr Schicksal eingefordert haben?

11

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei den Massakern an den Armeniern 1915/16 eindeutig um einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948 handelt?

a) Falls ja, hat sie ihre Sichtweise in der Vergangenheit auch der türkischen Regierung expressis verbis vermittelt?

b) Fall nein, wie ist die Rechtsauffassung der Bundesregierung in dieser Frage, und wie begründet sie diese?

Berlin, den 10. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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