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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Das geplante Migrationsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Ghana

Grundsätzliche Kritik von Menschenrechtsorganisationen an Migrationsabkommen; Inhalt des Abkommens mit Ghana: befristete Migration, Rückübernahme von Flüchtlingen, Unterstützung Ghanas bei Grenzkontrollen, Reise- bzw. Visaerleichterungen, Abkommen als Beitrag zu einem europäischen Migrationskonzept

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/68810. 02. 2010

Das geplante Migrationsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Ghana

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit werden zunehmend in den Dienst einer repressiven EU-Migrationspolitik gestellt. So geht es für die EU-Innen- und -Justizminister darum, dass „die Kooperation mit Drittstaaten im Kampf gegen die illegale Migration durch die Entwicklung von Anreizen zur Kooperation, Partnerschaftsabkommen zu Migration und Entwicklung [und] durch die Förderung zirkulärer Migration, indem befristete Aufenthaltsgenehmigungen zu Arbeitszwecken oder weiterer Aus- und Fortbildung gewährt werden“, gestärkt wird (vgl. http://www.oneworld.at/agez/Migration-und-Ent-wicklung.pdf).

Diese „Kooperation“ vor allem der nord- und westafrikanischen Länder im Migrationsbereich wird von der EU und einzelnen EU-Staaten mit Hilfe einer Mischung von politischem Druck und „Anreizen“ hergestellt. Ziel ist eine engere Zusammenarbeit bei der polizeilich-militärischen Grenzkontrolle, bei der Einführung restriktiver Gesetze und praktischer Maßnahmen gegen Durchwandernde bzw. „illegale Migration“ sowie eine „zuverlässige Rückübernahme“ eigener Staatsangehöriger und – besonders heikel – von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen. Im Gegenzug werden Visaerleichterungen und befristete Aufenthaltsrechte für ausgewählte Gruppen und in begrenzter Zahl in Aussicht gestellt.

Frankreich und Spanien sind Vorreiter beim Abschluss bilateraler Migrationsabkommen, vorwiegend mit Maghreb- und Subsahara-Ländern. Mit Migrationsquoten und Entwicklungskooperationen will vor allem die französische Regierung bisher „unwillige“ Herkunftsländer zur Kooperation bei der Abschiebung von sogenannten irregulären Migrantinnen und Migranten bewegen.

Bei dem geplanten bilateralen Migrationsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Ghana handelt es sich um ein Regierungsabkommen („Rahmenabkommen“), „das zusammen mit einem bilateralen Rückübernahmeabkommen mit Ghana geschlossen werden soll. Mit dem Rahmenabkommen sollen im Einklang mit dem EU-Gesamtansatz Migration die migrationspolitischen und entwicklungspolitischen Ziele beider Seiten miteinander in Einklang gebracht und eine kohärente umfassende Zusammenarbeit in Migrationsfragen angestrebt werden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen; Bundestagsdrucksache 17/408).

Der Rahmenabkommensentwurf wurde dem ghanaischen Innenminister am 1. Juli 2009 übermittelt; bisher erfolgte noch keine Reaktion.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Menschenrechtsorganisationen an Migrationsabkommen, die von ihnen grundsätzlich wegen der Verknüpfung von entwicklungspolitischer Zusammenarbeit, „legaler“ Einwanderung, Bekämpfung „irregulärer“ Migration und Kooperation bei Abschiebungen abgelehnt werden?

2

In welchem Umfang, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen sieht der Entwurf des Regierungsabkommens eine befristete Migration von ghanaischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nach Deutschland vor?

3

In welcher Beziehung steht dieses Vorhaben genauer zu der Rückübernahme ghanaischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?

Wozu soll sich die ghanaische Regierung diesbezüglich konkret verpflichten?

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung im geplanten Rahmenabkommen einen Beitrag zu einem veränderten europäischen Migrationskonzept, das auf eine befristete, rotierende Beschäftigung oder Ausbildung von Migrantinnen und Migranten in Europa setzt?

5

Inwieweit ist in dem Vorschlag für Verhandlungen über ein bilaterales Migrationsabkommen mit Ghana enthalten, dass sich Ghana verpflichtet, nicht nur ghanaische Staatsangehörige sondern auch Angehörige von Drittstaaten und Staatenlose „zurückzunehmen“, bzw. inwieweit ist dies aus Sicht der Bundesregierung erstrebenswert?

6

Inwieweit ist in dem Vorschlag für Verhandlungen über ein bilaterales Migrationsabkommen mit Ghana enthalten, dass Ghana Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland bei der Grenzkontrolle bzw. bei der Vermeidung „illegaler Migration“ erhält?

7

Inwieweit ist in dem Vorschlag für Verhandlungen über ein bilaterales Migrationsabkommen mit Ghana enthalten, dass ghanaischen Staatsangehörigen Reiseerleichterungen bzw. Erleichterungen im Visumverfahren gewährt werden?

Berlin, den 8. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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