Deutschland, die EU, USA und China – Entwicklungspolitische Infrastrukturmaßnahmen in Afrika
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Kulitz, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein zentraler Bestandteil im Rahmen der Entwicklungshilfe in Afrika ist der Aufbau von Handelsstrukturen. Noch immer beträgt der Anteil Subsahara-Afrikas am Welthandel gerade einmal 2 Prozent. Und auch der Binnenhandel in der Region liegt mit deutlich weniger als 15 Prozent noch immer weit hinter den Bedürfnissen einer Region mit hohem Bevölkerungswachstum. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Zöllen über Defizite im Regierungshandeln bis hin zu einer mangelnden Infrastruktur.
Nach Berechnungen der KfW würde jedoch eine vorhandene und intakte Infrastruktur die Produktivität um 40 Prozent steigern und die Transportkosten um 30 bis 40 Prozent verringern. Damit bedeuten Investitionen in die Infrastruktur in Afrika auch direkte Investitionen in den Auf- und Ausbau des Binnenhandels sowie Vereinfachungen bei der Ansiedlung ausländischer Investoren durch gute Rahmenbedingungen.
Auch im Hinblick auf akute Krisen und Nahrungsmittelengpässe ist eine gute Infrastruktur für viele Menschen in Subsahara-Afrika überlebenswichtig. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt allein die Nachernteverluste von Nahrungsmitteln in Subsahara-Afrika auf 40 Prozent. Damit verderben nach Angaben der FAO jedes Jahr 150 Kilogramm Lebensmittel pro Einwohner auf dem Weg zu ihrem Bestimmungsort (www.dw.com/de/hunger-und-leere-kornkammern-trotz-voller-felder/a-37711201). Gerade in einer Region der Erde, in der mehr als 30 Prozent der Kinder unterernährt sind, sind Investitionen in die Infrastruktur somit zwingend notwendig.
Nach Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Norbert Barthle, beläuft sich das von der Afrikanischen Entwicklungsbank errechnete Infrastrukturdefizit insgesamt auf 170 Mrd. US-Dollar jährlich (Plenarprotokoll 19/36). Demgegenüber stünden derzeitige Infrastrukturausgaben aller Geber in Höhe von jährlich nur 50 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Insbesondere China weitet in diesem Zusammenhang sein Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit kontinuierlich und auf hohem Niveau aus und koppelt Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen an exklusive Nutzungs- und Zugangsrechte zu diesen für chinesische Unternehmen, wie diverse Medien berichten (www.dw.com/de/chinas-verständnisvon-entwicklungshilfe/a-43651155).
Gleichzeitig unternehmen jedoch auch andere globale Akteure, wie die EU und die USA, große Anstrengungen, um die Entwicklung in Afrika voranzutreiben. Aufgrund dieser Vielzahl von Akteuren scheint eine enge Koordinierung der durchzuführenden Maßnahmen und Projekte sowie deren Evaluierung im Hinblick auf den effizienten Einsatz von Mitteln in der Entwicklungszusammenarbeit unabdingbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Deutschland
Fragen14
In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 Ausgaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika für die einzelnen Bereiche a) Straßen und Verkehrswege, b) Schienenverkehr/-infrastruktur, c) Seewege und Schifffahrt, d) Häfen, e) Energieerzeugung und -versorgung sowie Stromnetze, f) Transport- und Lagerinfrastruktur, g) Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses Internet und h) Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln sowie angeben, welche der genannten Ausgaben auf die nordafrikanischen Staaten entfallen sind und welche auf die Staaten in Subsahara-Afrika und in welcher Höhe die vorgenommenen Ausgaben jeweils in welcher Höhe ODA-anrechenbar – ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit – waren)?
Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben wurden in welcher Höhe a) im Rahmen der bilateralen technischen Entwicklungszusammenarbeit (TZ) und b) im Rahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) getätigt (bitte angeben, welche Durchführungsorganisation mit der Durchführung welcher konkreten Projekte beauftragt wurde sowie Ausgaben der bilateralen FZ nach Krediten und Zuschüssen aufschlüsseln)?
Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben wurden aus den Mitteln welches Ressorts der Bundesregierung finanziert (bitte mit Angabe des Haushaltstitels im entsprechenden Einzelplan beantworten)?
In welcher Höhe waren die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben jeweils einzeln sowie insgesamt ODA-anrechenbar?
Welchen Anteil an der deutschen Gesamt-ODA (ODA-Quote) hatten die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben in den jeweiligen Jahren?
Welchen Anteil hatten die Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für die in Frage 1 genannten Bereiche jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 am Gesamtvolumen der von Deutschland geleisteten Entwicklungshilfe?
Sind der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich bundeseigener und landeseigener Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen, durch die Finanzierung oder die Durchführung von Infrastrukturprojekten Vorteile in Bezug auf den Zugang oder die Nutzung der hergestellten bzw. finanzierten Infrastrukturmaßnahmen eingeräumt worden? Wenn ja, welche, und von wem?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Durchführung bzw. Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Bezug auf die in Frage 1 genannten Bereiche in Afrika durch deutsche Unternehmen (bitte einzelne Projekte sofern möglich inklusive Investitionssumme des Unternehmens und Gesamtherstellungskosten für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 angeben)?
In welcher Form werden die Maßnahmen der unterschiedlichen Ressorts zu Infrastrukturprojekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung bzw. zwischen den Ressorts koordiniert (bitte konkret für die einzelnen Projekte darstellen und Abstimmungsverfahren sowie – erwartete – Synergieeffekte benennen)?
Hält die Bundesregierung die bisherigen Verfahren zur Koordinierung der unterschiedlichen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwischen den Ressorts für ausreichend?
Aufgrund welcher Kriterien wurden die den in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben zugrunde liegenden einzelnen Projekte zur Durchführung bzw. Finanzierung ausgewählt?
Werden die in der Antwort zu Frage 11 genannten Kriterien zur Auswahl von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung koordiniert, bzw. gibt es einheitliche Kriterien? Wenn ja, welche? Wenn nein, hält die Bundesregierung einen abgestimmten Kriterienkatalog für sinnvoll?
Werden die von der Bundesregierung durchgeführten Projekte, die im Rahmen der in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Ausgaben getätigt wurden, evaluiert? Wenn ja, durch wen, und mit welchem jeweils projektbezogenen Evaluationsergebnis? Wenn nein, warum nicht (bitte für die einzelnen Projekte, sofern vorliegend, Zwischen- bzw. Abschlussberichte sowie Zielerreichungs- und Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung – BHO – beifügen)?
EU