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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfrage zum personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/399527.08.2018

Nachfrage zum personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Datum vom 17. Mai 2018 richteten die Fragesteller eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, in der sie nach dem personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland fragten (Bundestagsdrucksache 19/2190).

Mit Datum vom 4. Juni 2018 beantwortet die Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2457 wie folgt: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den ‚gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans‘ in Deutschland vor. [...]“

Mit Datum vom 24. Juli 2018 stellte der Abgeordnete Dr. Harald Weyel die folgende Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/3677 an die Bundesregierung: „Wie viele ‚kriminelle Großfamilien‘ (Großclans mit Verbindung zur Organisierten Kriminalität), [...] gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte Bundesland und Migrationshintergrund aufschlüsseln)?“

Mit Datum vom 24. Juli 2018 antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Hans-Georg Engelke, wie folgt: „Der Bundesregierung liegen zur Anzahl ‚krimineller Großfamilien‘ in Deutschland keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. [...]“

In einem Artikel in der Tageszeitung „BILD“ vom 6. August 2018 unter der Überschrift „200 000 kriminelle Clan-Mitglieder in Deutschland!“ wurde Staatssekretär Hans-Georg Engelke dahingehend zitiert, dass die Bundesregierung künftig „konsequenter gegen Clan-Kriminalität vorgehen [wolle]“. Des Weiteren heißt es in dem Artikel: „Laut BKA-Schätzungen beläuft sich das Personen-Potential der Clan-Familien auf 200 000 Familienmitglieder.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Seit wann liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) die Kenntnisse über den Umfang des Personenpotentials der Clanfamilien in Deutschland in Höhe von 200 000 Personen vor?

2

Auf Grundlage welcher Fakten gelangte das BKA zu dieser Schätzung?

3

Wie schlüsselt sich die BKA-Schätzung hinsichtlich des Personenpotentials der Clanfamilien in Höhe von 200 000 Familienmitgliedern hinsichtlich der Anzahl und Größe der Familienclans, ihrem Migrationshintergrund und ihrer geographischen Verteilung in Deutschland auf?

4

Wie viele der vom Bundeskriminalamt auf 200 000 Personen geschätzten Mitglieder von Clanfamilien haben die deutsche Staatsbürgerschaft und wie viele haben eine ausländische Staatsbürgerschaft (bitte Anzahl der ausländischen Staatsbürger nach ihrer Nationalität aufschlüsseln)?

5

Wie viele der vom Bundeskriminalamt auf 200 000 Personen geschätzten Anzahl der Mitglieder von Clanfamilien sind bislang durch kriminelle Handlungen in Erscheinung getreten (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

6

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um – im Sinne von Staatssekretär Hans-Georg Engelke – „künftig konsequenter gegen Clan-Kriminalität vor[zu]gehen“?

7

Bis wann wird das BKA das Bundeslagebild zur Clan-Kriminalität fertiggestellt haben?

Berlin, den 21. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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