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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Flüchtlinge an deutschen Hochschulen

Maßnahmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes zur Förderung geflüchteter Studierender, Finanzmittel, Förderdauer und Fortsetzung, Hochschulzulassungsberechtigung, Überprüfung der Echtheit der Dokumente, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, BAföG, Erhöhung des Frauenanteils, Abbruchquote, Förderprogramme für deutsche Jugendliche<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

12.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/398927.08.2018

Flüchtlinge an deutschen Hochschulen

des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Viele Flüchtlinge, die sich in Deutschland für ein Studium interessieren, müssen in der Regel einen Sprachkurs belegen, um überhaupt als „studierfähig“ zu gelten. Der Spracheinstufungstest „onSET“ des TestDAF-Instituts hilft bei der Suche nach einem passenden Deutsch- oder Englischkurs. Eine weitere sprachliche und fachliche Vorbereitung für interessierte Flüchtlinge wird über das Programm „Integra – Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium“ an deutschen Hochschulen und Studienkollegs ermöglicht. Dieses Programm ist Teil des umfassenden Maßnahmenpakets, welches das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) angesichts der hohen Flüchtlingszahlen in Deutschland Ende des Jahres 2015 aufgesetzt haben (vgl. www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/infos/de/43153-fluechtlinge- anhochschulen-so-engagiert-sich-der-daad/).

Zu den weiteren Bausteinen des Maßnahmenpakets gehören

  • Kompetenz und Qualifikation erkennen;
  • Studierfähigkeit sicherstellen: Fachliche und sprachliche Vorbereitung;
  • Integration an den Hochschulen unterstützen.

Für dieses Maßnahmenpaket wurden vom BMBF bis zum Jahr 2019 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. An den durch das DAAD geförderten Kursen können Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel teilnehmen. Aus einem Prospekt des DAAD geht hervor, dass im Jahr 2016 nur 41 Prozent der Teilnehmer eine Aufenthaltserlaubnis hatten; zu 21 Prozent der Teilnehmer lagen hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus gar keine Angaben vor (vgl. www.daad.de/medien/der-aad/studie_hochschulzugang_ fluechtlinge.pdf). Darüber hinaus sind 81 Prozent aller Integra-Kursteilnehmer männlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Werden die Maßnahmenpakete des DAAD, insbesondere die Programme „onSET“ und „Integra“, über das Jahr 2018 hinaus fortgesetzt?

2

Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem DAAD zur Verfügung gestellt werden?

3

Wie lange sollen die Maßnahmenpakete noch gefördert werden?

4

Aus welchem Grund dürfen Flüchtlinge an diesen Maßnahmenpaketen teilnehmen, obwohl deren Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist?

5

Wie wird die Hochschulzulassung der Flüchtlinge überprüft?

6

Wie werden Abschlüsse aus Syrien in Deutschland anerkannt?

7

Wie wird die Echtheit dieser Abschlüsse überprüft?

8

Erhalten die Flüchtlinge, die an diesem Programm teilnehmen, staatliche Unterstützung, wie BAföG?

9

Wenn nein, wie werden die Flüchtlinge sonst bei der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes unterstützt?

10

Was wurde angesichts der Tatsache, dass 81 Prozent der Teilnehmer männlich sind, getan, um auch geflüchtete Frauen für ein Studium zu interessieren?

11

Wie hoch ist die Abbruchsquote bei diesen Programmen?

12

Wie viele Flüchtlinge konnten sich durch diese Programme in ein reguläres Studium einschreiben?

13

Plant die Bundesregierung ein ähnliches Programm mit ähnlicher finanzieller Unterstützung, um auch deutschen Jugendlichen den Weg in ein Studium zu ebnen?

14

Warum werden keine Vorkurse für deutsche Staatsbürger angeboten, um deren Studierfähigkeit zu verbessern?

Berlin, den 20. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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