Fahndung nach ausreisepflichtigen Ausländern – wachsende Zahlen Untergetauchter und Flüchtiger
der Abgeordneten Jürgen Braun, Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio, Dr. Roland Hartwig, Siegbert Droese, Uwe Witt, Waldemar Herdt, Tino Chrupalla, Dr. Christian Wirth, Dr. Harald Weyel, Jörg Schneider, Thomas Seitz, Andreas Bleck, Johannes Huber, Wolfgang Wiehle, Jörn König, Enrico Komning, Hansjörg Müller, Stephan Protschka, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Joana Cotar, Dr. Rainer Kraft, Matthias Büttner, Martin Reichardt, Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie die „WELT AM SONNTAG“ am 29. Juli 2018 („Polizei fahndet nach 126.000 ausreisepflichtigen Ausländern“) unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet, fahndet die Polizei nach fast 300 000 flüchtigen Personen mit dem Ziel der Festnahme. Insgesamt waren zum aktuellen Stand 31. Dezember 2017 laut INPOL-zentral (zentrales Informationssystem beim BKA) 297 820 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme erfasst (www.welt.de/politik/deutschland/video180143484/Islamisten-Polizei-fahndet-nach-126-000-ausreisepflichtigen-Auslaender.html).
Darunter waren allein 126 327 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung.
Die übrigen Fahndungen zur Festnahme betreffen laut BKA vor allem Straftäter und entwichene Strafgefangene oder dienen der Strafvollstreckung oder der Gefahrenabwehr, wie die „WELT AM SONNTAG“ weiter berichtet.
Gegenüber dem Vorjahr war eine Steigerung um 5,1 Prozent festzustellen. Die Zahl der Fahndungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Ausweisung, Abschiebung oder Zurückschiebung stieg um 1,9 Prozent.
Mehr als die Hälfte der Fahndungsausschreibungen zur Festnahme betreffen offene Haftbefehle. Rund 175 000 waren es Ende März 2018 laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2914, die „ZEIT ONLINE“ am 26. Juni 2018 vorlag (www.zeit.de/politk/deutschland/2018-06/polizei-offene-haftbefehle-kriminalitaetstatistik).
Besonders stark war der Anstieg der offenen Haftbefehle im Bereich „politisch motivierte Kriminalität“. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht – auf 4 411 gesuchte Personen, darunter allein 3 151 offene Haftbefehle im Bereich „Islamisten“ (www.welt.de/politik/deutschland/video180143484/Islamisten-Polizei-fahndet-nach-126-000-ausreisepflichtigen-Auslaender.html).
Zusätzlich zu den fast 300 000 Fahndungen zur Festnahme sucht die Polizei nach weiteren rund 300 000 Personen zur Aufenthaltsermittlung und nach 15 000 Vermissten. Letztere Zahlen beziehen sich auf eine INPOL-Auswertung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Stand Mai 2017 (www.welt.de/politik/deutschland/video180143484/Islamisten-Polizei-fahndet-nach-126-000-ausreisepflichtigen-Auslaender.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie ist die Tatsache, dass Abschiebungen und Zurückweisungen in die Herkunftsländer derart schleppend verlaufen, zu vereinbaren mit der Aussage der Bundeskanzlerin, die laut „ZEIT ONLINE“ vom 9. Januar 2017 Abschiebungen und Asylverfahren beschleunigen will?
Wie sehen die Lösungen der Bundesregierung im Umgang mit der Abschiebung oder Ausweisung von Gefährdern, Straftätern oder entwichenen Strafgefangenen aus, wenn allein die Tatsache „ungültiges Passdokument“ (wie im Fall Anis Amri) ausreicht, um eine Abschiebung trotz abgelehntem Asylantrag zu verhindern?
In welchem Umfang und Zeitrahmen sollen der Polizeiapparat und die Justizbehörden personell angepasst werden, um überhaupt die derzeit offenen und belegbaren 600 000 Fahndungsausschreibungen zu bewältigen?
Woher soll innerhalb kürzester Zeit qualifiziertes Personal gewonnen werden, wenn seit Jahren am Sicherheitsapparat gespart und reduziert wird?
Mit welchen Kosten ist jährlich durch die Personalaufstockung, allein im Justizbereich, zu rechnen?
Wo sollen nach der Festnahme, bei fast 100 Prozent ausgelasteten Gefängnissen in Baden-Württemberg und 90 Prozent ausgelasteten Gefängnissen in den fünf weiteren Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen und Hamburg, die abgetauchten Straftäter und Abzuschiebenden untergebracht werden (www.spiegel.de/panorama/justiz/gefaengnisse-in-deutschlandsind-offenbar-in-allen-bundeslaendern-ueberlastet-a-1204630.html)?
Welche Straftaten wurden von den zur Fahndung ausgeschriebenen und entwichenen Strafgefangenen begangen (bitte nach der Schwere und Anzahl des Delikts auflisten)?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass, trotz der offenen Fahndungen nach über 600 000 Personen, sie sich weigert, Grenzkontrollen einzuführen, die Außengrenzen zu schließen und Zurückweisungen an der Grenze durchzusetzen?
Was will die Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/2524 (Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses zum BAMF) künftig zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in Deutschland unternehmen?
In welchem Umfang und Zeitfenster soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit qualifiziertem Personal verstärkt und unterstützt werden, damit Asylanträge korrekt geprüft und die Verfahren zur Abschiebung schneller Anwendung finden?
Wie hoch sind die bisherigen Kosten allein zur Fahndungsausschreibung der 126 327 ausländischen Personen sowie die verwaltungsrechtlichen Kosten bei Festnahme (bitte getrennt nach Abschiebungen, Ausweisungen und Zurückschiebungen auflisten)?
Welcher Personenkreis verbirgt sich hinter den 15 000 vermissten Personen (bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität auflisten)?