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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.10.2018

Aktualisiert

09.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/430913.09.2018

Umgang mit der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020

der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung will die Bundesländer mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 um 9,7 Mrd. Euro entlasten. Gleichzeitig werden die Länder jedoch parallel dazu durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage mit rund 3,5 Mrd. Euro belastet.

Seit 1995 werden die Kommunen in den sogenannten alten Bundesländern an den Belastungen ihrer Länder durch die Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, insbesondere durch die Einbeziehung der neuen Länder in den neuen gesamtdeutschen Finanzausgleich, über die erhöhte Gewerbesteuerumlage beteiligt.

Im Jahr 2019 werden sowohl die gesetzlichen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs als auch der Solidarpakt II auslaufen und ab 2020 mit dem Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt.

Voraussichtlich Ende diesen Jahres soll der Fonds Deutsche Einheit abfinanziert sein. Damit entfällt die Grundlage für den kleineren Bestandteil der erhöhten Grunderwerbsteuerumlage, mit dem die westdeutschen Kommunen an den Belastungen ihrer jeweiligen Bundesländer durch den Fonds Deutsche Einheit beteiligt werden.

Die Regelung für den größeren Bestandteil der erhöhten Grunderwerbsteuerumlage, die Umlage für das föderale Konsolidierungsprogramm, zur Beteiligung der westdeutschen Kommunen an den Belastungen ihrer jeweiligen Bundesländer durch die Einbeziehung der ostdeutschen Länder in alle Stufen des bundesstaatlichen Finanzausgleiches, ist bis 2019 befristet. Nach der aktuellen Rechtsgrundlage fallen somit beide Teile der erhöhten Grunderwerbsteuerumlage bis 2020 weg, so dass die Bundesländer ab 2020 auf diese Einnahmen verzichten müssen.

Nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen die Länder ab 2020 zusätzliche Mittel erhalten, laut dem Bundesministerium der Finanzen rund 9,7 Mrd. Euro jährlich. Demgegenüber steht aber der Verlust aus den Einnahmen der Gewerbesteuerumlage, der in manchen Bundesländern rund 60 Prozent der Verbesserungen aus der Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs ausmachen wird, so dass den Ländern in der Summe nur ein viel geringerer Betrag zusätzlich zur Verfügung stehen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Zu welchem Stichtag sollen die jeweiligen Bestandteile der erhöhten Gewerbesteuerumlage nicht mehr erhoben werden?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage in einigen Bundesländern über die Hälfte der Mehreinnahmen aus der Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 2020 ausmachen wird?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Entlastung der Kommunen, die sich aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage ergeben wird?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten in seinem Schreiben vom 2. Januar 2017 an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Flächenländer, welches der Fraktion der FDP vorliegt, einer Weiterführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020?

5

Bis wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob es eine Verlängerung der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020 geben soll?

6

Wie hoch werden die zusätzlich den westdeutschen Bundesländern zur Verfügung stehenden Mittel sein, wenn man von den rund 9,7 Mrd. Euro die Einnahmeausfälle durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage abzieht?

7

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Entlastung aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für die jeweils betroffenen Bundesländer ab 2020 im Einzelnen?

8

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Belastung aus dem Wegfall der Einnahmen aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage für die jeweils betroffenen Bundesländer ab 2020 im Einzelnen?

9

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Entlastung aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage für die jeweils betroffenen Kommunen, die diese dann nicht mehr entrichten müssen?

Berlin, den 5. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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