BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Planungen zur Vorlage eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, weiterer gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungs- und Änderungsbedarf zur Erhöhung der Flexibilität für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Controlling

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

03.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/69811. 02. 2010

Wissenschaftsfreiheitsgesetz

der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im August 2007 hat die damalige Bundesregierung auf der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen, ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorzulegen, mit dem die bestehenden rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen in Zuständigkeit des Bundes für das deutsche Wissenschaftssystem attraktiv, forschungsfreundlich und international konkurrenzfähig weiterentwickelt werden sollten.

Als wichtige Handlungsfelder nannte die Bundesregierung im Fortschrittsbericht zur Hightech-Initiative 2007 mehr Flexibilität für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Haushaltsrecht, im Baurecht, bei Ausgründungen, bei der Mitnahmefähigkeit von Pensionen, bei Nebentätigkeitserlaubnissen sowie beim Ausbau der nationalen und internationalen Vernetzung.

Konkrete Vorschläge sollten zum Jahresbeginn 2008 vorliegen.

Das Gesetzesvorhaben scheiterte zunächst an Unstimmigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium der Finanzen. Stattdessen hat die damalige Bundesregierung im Sommer 2008 Eckpunkte der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ verabschiedet, die „zunächst nicht in ein spezifisches Gesetz einfließen“ sollten (vgl. Eckpunkte der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“).

In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat die neue Bundesregierung die Fortsetzung der Wissenschaftsfreiheitsinitiative und erneut die Vorlage eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes angekündigt. Zugleich kündigt der Koalitionsvertrag neue Prüfaufträge an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Warum kündigt die Bundesregierung ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz an, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in der letzten Legislaturperiode noch erklärt hat, man könne in diesem Bereich kein Gesetz im umfassenden Sinne machen?

2

Welche Themen und Bereiche sollen im Wissenschaftsfreiheitsgesetz geregelt werden, welche Themen und Bereiche sollen untergesetzlich und welche Themen und Bereich sollen durch andere Gesetzesvorhaben geregelt werden?

3

Wann will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorlegen?

4

Wann sollte und könnte nach Erwartung der Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Wissenschaftsfreiheitsgesetz in Kraft treten?

5

Welche untergesetzlichen Regelungen hat die Bundesregierung seit Ankündigung der Wissenschaftsfreiheitsinitiative im Sommer 2007 umgesetzt?

6

Welche gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung wurden seit Ankündigung der Wissenschaftsfreiheitsinitiative im Sommer 2007 umgesetzt?

7

Welche weiteren untergesetzlichen Regelungen hält die Bundesregierung für notwendig, und bis wann sollen sie umgesetzt werden?

8

Welche weiteren Regelungen im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung sind vorgesehen, und in welchen Haushaltsgesetzgebungsverfahren sollen sie umgesetzt werden?

9

Welche weiteren gesetzlichen Regelungen hält die Bundesregierung für nötig, um das Wissenschaftssystem kooperativer, offener und leistungsfähiger zu gestalten und damit die Qualität der Forschung zu erhalten und zu stärken?

10

Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um das Wissenschaftsfreiheitsgesetz mit den Ländern abzustimmen?

11

Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, damit auch die dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Forschungseinrichtungen (Einrichtungen der sog. Blauen Liste) von den Möglichkeiten des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes profitieren?

12

In welcher Weise soll die Ressortforschung in den Geltungsbereich des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes einbezogen werden?

13

Wann soll das Ziel des Koalitionsvertrags verwirklicht sein, die Mittelbewirtschaftung bei den Forschungseinrichtungen vollständig auf Globalhaushalte umzustellen?

14

Welche Formen des Controllings hält die Bundesregierung für wissenschaftsadäquat?

15

Strebt die Bundesregierung bundesweit einheitliche Formen des Controllings für die Forschungseinrichtungen an?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Forschungseinrichtungen, und falls ja, welche Ziele und Leistungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung vereinbart werden?

17

Welche Instrumente der Qualitätssicherung will die Bundesregierung parallel zur Umstellung auf Globalhaushalte etablieren?

18

Auf welche Weise kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Forschungseinrichtungen gleichstellungspolitische Ziele verbindlich erreichen, und in welcher Weise soll die Zielerreichung überprüft und sichergestellt werden?

19

Plant die Bundesregierung, die Zuschüsse teilweise an die Erreichung bestimmter Ziele und Leistungen zu binden, und wenn ja, in welchem Umfang und an welche Ziele und Leistungen?

20

Plant die Bundesregierung, die Höhe der Zuschüsse an Kennziffern zu koppeln, und wenn ja, in welchem Umfang und an welche Kennziffern?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vergleichbarkeit von Kennziffern (z. B. Drittmittel, Patente, Veröffentlichungen, Zitationen) zwischen den geistes-, sozial- und naturwissenschaftlichen Disziplinen?

22

Plant die Bundesregierung mittel- und langfristig, den leistungsabhängigen Teil der Zuschüsse auszuweiten, und wenn ja, welche Obergrenze für den leistungsabhängigen Teil sieht sie?

23

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Kooperation zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen erleichtern, um der Versäulung des deutschen Wissenschaftssystems entgegenzuwirken?

24

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Möglichkeiten für Ausgründungen verbessern?

25

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Möglichkeiten für Unternehmensbeteiligungen verbessern?

26

Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung Genehmigungsvorbehalte bei Ausgründungen für notwendig?

27

Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung Genehmigungsvorbehalte bei Unternehmensbeteiligungen für notwendig?

28

Will die Bundesregierung es den Forschungseinrichtungen ermöglichen, mehr als ein Viertel der Anteile eines Joint Ventures zu halten?

Wenn ja, bis zu welcher Anteilsobergrenze?

29

Wie will die Bundesregierung die Haftung für die Folgen unternehmerischer Entscheidungen für Forschungseinrichtungen begrenzen?

30

Wie will die Bundesregierung ihre Haftung für die Folgen unternehmerischer Entscheidungen der Ausgründungen von Forschungseinrichtungen begrenzen?

31

Wie will die Bundesregierung ihre Haftung für die Folgen unternehmerischer Entscheidungen der Unternehmensbeteiligungen von Forschungseinrichtungen begrenzen?

32

An welchen Stellen hält die Bundesregierung Genehmigungsvorbehalte bei Finanzierungsgeschäften (z. B. Krediten, Bürgschaften, Leasingverträgen) für notwendig?

33

An welchen Stellen hält die Bundesregierung Genehmigungsvorbehalte bei Immobiliengeschäften für notwendig?

34

In welchem Maße sollen die Forschungseinrichtungen Eigentumsrechte über die von ihnen genutzten Grundstücke und Gebäude erhalten (bitte unter Berücksichtigung von gemeinsam mit Dritten genutzten Gebäuden)?

35

Hält die Bundesregierung einen Genehmigungsvorbehalt bei der Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Public-Private-Partnership-Projekten für notwendig?

36

Auf welche Weise soll die Verantwortung der Forschungseinrichtungen für ihre Bauvorhaben erhöht werden?

37

Welche Obergrenzen für die freihändige Vergabe von Dienstleistungen, Lieferaufträgen und Bauleistungen strebt die Bundesregierung an?

38

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um möglicher Korruption im Vergabebereich vorzubeugen und sie zu verhindern?

39

Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die Prüfung der Möglichkeit außertariflicher Vergütungselemente abgeschlossen haben?

40

Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die Prüfung der Möglichkeit einer Tarifhoheit der Forschungseinrichtungen abgeschlossen haben?

41

Strebt die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Wissenschaftstarifvertrag an?

Falls nein, warum nicht, und falls ja, wie soll das Ziel weiterverfolgt werden?

42

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen innerhalb der EU zu verbessern?

43

Welche Überarbeitungen des Arbeitsrechts für den Wissenschaftsbereich hält die Bundesregierung für notwendig, um die Attraktivität von Wissenschaft als Beruf zu steigern?

44

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Anzahl befristeter Arbeitsverträge am Beginn der wissenschaftlichen Karriere zu begrenzen?

45

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen weiterhin zu verbeamten, und wenn ja, warum und in welchem Umfang?

46

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Tätigkeit in bundesdeutschen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver zu machen?

47

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Zugang von ausländischen Wissenschaftlern und Hochqualifizierten zum deutschen Wissenschafts- und Forschungsarbeitsmarkt zu verbessern?

48

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für ausländische Forscherinnen und Forscher zu erleichtern und zu entbürokratisieren?

49

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für die Familienangehörigen von ausländischen Forschern und Forscherinnen zu erleichtern und zu entbürokratisieren?

Berlin, den 11. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen