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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligung der Mitglieder des Textilbündnisses am Bangladesch-Sicherheitsabkommen

Abkommen "Bangladesh Safety Accord" (2013) zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Textilfabriken in Bangladesch: Beteiligung am Übereinkommen durch Mitglieder des Textilbündnisses, Unterzeichnung des neuen Sicherheitsabkommens (Transition Accord 2018), diesbzgl. Reaktionen des BMZ und des Textilbündnisses<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

09.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/440020.09.2018

Beteiligung der Mitglieder des Textilbündnisses am Bangladesch-Sicherheitsabkommen

der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Viele Textilunternehmen lassen ihre Produkte in Fabriken in Bangladesch herstellen. Nach dem Einsturz des Rana Plaza Fabrikgebäudes in Bangaldesch, bei dem über 1 100 Arbeiter ums Leben kamen, wurde 2013 ein Sicherheitsprogramm – der so genannte Bangladesh Safety Accord – aufgelegt, um die Arbeitsplätze in den Fabriken sicherer zu machen.

In den letzten Jahren wurden aufgrund des Sicherheitsabkommens Inspektionen durchgeführt, Reparaturen überwacht und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gebiet der Sicherheit geschult, die mehr als 1 600 Fabriken mit mehr als 200 Marken beliefern.

An dem Programm beteiligten sich über 200 Marken. Dieses Programm endete am 15. Mai 2018 und nur ein Viertel der Marken, die zuvor Teil des Programms waren, wollen sich bei einer neuen Übergangsvereinbarung auch weiterhin beteiligen (vgl. www.dw.com/de/rana-plaza-f%C3%BCnf-jahre-danach/a-43471450).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat das vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller am 16. Oktober 2014 gegründete Textilbündnis darauf Einfluss genommen, dass seine Mitgliedsunternehmen sich an dem im Mai ausgelaufenen Bangladesch-Sicherheitsabkommen beteiligen?

2. Mit welchen konkreten Maßnahmen nimmt das Textilbündnis darauf Einfluss, dass seine Mitgliedsunternehmen sich an dem neuen Bangladesch-Sicherheitsabkommen 2018 beteiligen?

3. Welche der derzeitigen Mitglieder des Textilbündnisses produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. in Bangladesch und hatten das bis zum 15. Mai 2018 geltende Sicherheitsabkommen unterzeichnet, und welche Unternehmen unterzeichneten es aus welchen Gründen nicht?

4. Welche der derzeitigen Mitglieder des Textilbündnisses, die u. a. auch in Bangladesch produzieren, werden nach Kenntnis der Bundesregierung das neue Sicherheitsabkommen 2018 unterzeichnen, und welche Unternehmen unterzeichnen es aus welchen Gründen nicht?

5. Wie gehen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Textilbündnis mit Mitgliedsunternehmen um, die sich nicht am Sicherheitsabkommen beteiligt haben?

6. Welche Maßnahmen ergreift das Textilbündnis gegenüber Mitgliedsunternehmen, die sich am neuen Sicherheitsabkommen 2018 nicht beteiligen?

7. Hält die Bundesregierung grundsätzlich bei Mitgliedern des Textilbündnisses die Teilnahme am Bangladesch-Sicherheitsabkommen für sinnvoll oder notwendig, insbesondere angesichts des Unfalls von Rana Plaza und den dadurch öffentlich gewordenen schweren Sicherheitsmängeln in Bangladesch, und wenn nein, warum nicht?

Fragen7

1

Mit welchen konkreten Maßnahmen hat das vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller am 16. Oktober 2014 gegründete Textilbündnis darauf Einfluss genommen, dass seine Mitgliedsunternehmen sich an dem im Mai ausgelaufenen Bangladesch-Sicherheitsabkommen beteiligen?

2

Mit welchen konkreten Maßnahmen nimmt das Textilbündnis darauf Einfluss, dass seine Mitgliedsunternehmen sich an dem neuen Bangladesch-Sicherheitsabkommen 2018 beteiligen?

3

Welche der derzeitigen Mitglieder des Textilbündnisses produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. in Bangladesch und hatten das bis zum 15. Mai 2018 geltende Sicherheitsabkommen unterzeichnet, und welche Unternehmen unterzeichneten es aus welchen Gründen nicht?

4

Welche der derzeitigen Mitglieder des Textilbündnisses, die u. a. auch in Bangladesch produzieren, werden nach Kenntnis der Bundesregierung das neue Sicherheitsabkommen 2018 unterzeichnen, und welche Unternehmen unterzeichnen es aus welchen Gründen nicht?

5

Wie gehen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Textilbündnis mit Mitgliedsunternehmen um, die sich nicht am Sicherheitsabkommen beteiligt haben?

6

Welche Maßnahmen ergreift das Textilbündnis gegenüber Mitgliedsunternehmen, die sich am neuen Sicherheitsabkommen 2018 nicht beteiligen?

7

Hält die Bundesregierung grundsätzlich bei Mitgliedern des Textilbündnisses die Teilnahme am Bangladesch-Sicherheitsabkommen für sinnvoll oder notwendig, insbesondere angesichts des Unfalls von Rana Plaza und den dadurch öffentlich gewordenen schweren Sicherheitsmängeln in Bangladesch, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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