Steuerrechtliche Behandlung von „Heat-not-Burn“-Produkten
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2016 sind Tabakerhitzer als sogenannte Heat-not-Burn-Produkte auf dem deutschen Markt erhältlich. In Tabakerhitzern werden spezielle Tabaksticks, die aus einer Mischung aus u. a. Tabak und Glycerin bestehen, auf eine Temperatur von bis zu 350 Grad Celsius erhitzt. Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der neuen „Heat-not-Burn“-Produkte konnte bisher noch nicht abschließend beantwortet werden, weil unabhängige und umfassende Untersuchungen noch andauern (vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/196042/Tabakerhitzer-Streitum-rauchfreie-Alternative).
Aufgrund des enthaltenen Tabaks unterliegen Tabaksticks der Verbrauchsteuer. Wie in der Richtlinie 2011/64/EU vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Steuersätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren festgelegt, richten sich die Steuersätze nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Tabakprodukte. Da sich die Tabak enthaltenden Sticks durch eine Aluminium-Ummantelung nicht unmittelbar zum Rauchen eignen, können sie weder als Zigaretten noch als Zigarren bzw. Zigarillos besteuert werden (§ 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Tabaksteuergesetzes). Steuerrechtlich werden Tabaksticks also als „Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak)“ behandelt (§ 1 Absatz 2 Nummer 3 des Tabaksteuergesetzes). Dabei kommt nur eine Besteuerung als Pfeifentabak infrage (§ 1 Absatz 5 des Tabaksteuergesetzes). Der Steuersatz für Pfeifentabak liegt deutlich unterhalb des Steuersatzes für Zigaretten (vgl. § 2 des Tabaksteuergesetzes).
Nun plant die EU-Kommission, die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU zu überarbeiten. In Vorbereitung dazu werden unterschiedliche Besteuerungsmodelle für die „Heat-not-Burn“-Produkte untersucht und diskutiert. Grundlage der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie ist eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie und Folgenabschätzung. Einen Vorschlag zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie möchte die EU-Kommission vor Ende des Jahres 2019 vorlegen. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/1126).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwiefern werden die gesundheitlichen Folgen von Tabak- und Rauchprodukten bei der aktuellen Kategorisierung und Besteuerung von Tabakwaren nach Zigaretten, Zigarren bzw. Zigarillos und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) im Tabaksteuergesetz (vgl. § 1 Absatz 2 des Tabaksteuergesetzes) berücksichtigt?
Welche Tabak- und Rauchprodukte gelten in Deutschland steuerrechtlich als Pfeifentabak und werden entsprechend besteuert?
Wie haben sich die Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer seit 2015 entwickelt (bitte nach Zigaretten, Zigarren bzw. Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak aufschlüsseln und bitte für jedes Jahr und zusätzlich – je nach Datenlage – für jeden Monat bzw. jedes Quartal angeben)?
Wie haben sich die Tabaksteuereinnahmen, die aus der Besteuerung von Tabaksticks eingenommen wurden, seit Markteinführung im Juni 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte für jedes Jahr und bitte zusätzlich – je nach Datenlage – für jeden Monat bzw. jedes Quartal angeben)?
Wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Tabak- und Umsatzsteuer an einer Schachtel Tabaksticks der Marke „Heets from Marlboro“ von Philip Morris (Inhalt: 20 Sticks) zum Preis von 6 Euro in Deutschland (Stichtag: 1. März 2018; bitte in Euro und in Prozent angeben)?
Wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Tabak- und Umsatzsteuer an einer Schachtel Zigaretten der Marke „Marlboro“ von Philip Morris (Inhalt: 20 Zigaretten) zum Preis von 6,40 Euro in Deutschland (Stichtag: 1. März 2018; bitte in Euro und in Prozent angeben)?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, das Tabaksteuergesetz dahingehend zu ändern, dass es rechtlich ermöglicht wird, Tabakerhitzer nicht als Pfeifentabak besteuern zu müssen?
Aus welchen Gründen und in jeweils welchen Dimensionen erwartet die Bundesregierung einen stetigen Rückgang der Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer in den Jahren 2018 bis 2022 (vgl. Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022, Bundestagsdrucksache 19/3401, S. 61, http://dipbt.bundestag.de/doc/ btd/19/034/1903401.pdf; bitte nach Gründen aufschlüsseln und die jeweiligen Steuermindereinnahmen in Mio. Euro angeben)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch den Rückgang der Anzahl von Tabakkonsumenten und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch den Umstieg von Zigarettenrauchern auf andere Tabakprodukte, die tabaksteuerrechtlich niedriger (Tabakerhitzer) oder gar nicht (E-Zigaretten) besteuert werden (bitte jeweils in Mio. Euro angeben)?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung Steuererhöhungen für Tabakprodukte ein geeignetes Mittel für die Tabakprävention und um den Tabakkonsum zu lenken?
Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die einen Zusammenhang zwischen Steuererhöhungen für Tabakprodukte und dem Rückgang des Tabakkonsums belegen?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die bestehenden „Maßnahmen zur Tabakprävention gezielt (zu) ergänzen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode), und ist ein Werbeverbot für Tabakerhitzer und andere Tabakprodukte vorgesehen?
Wenn nein, wieso sieht die Bundesregierung für Werbebeschränkungen keinen Bedarf?
Wenn ja, wann sind entsprechende Initiativen geplant?
Was wird in der Studie und Folgenabschätzung, die die EU-Kommission zur Vorbereitung der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie durchführt, konkret untersucht?
Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die Studie?
Welche Institution bzw. welches Unternehmen hat die EU-Kommission mit der Studie beauftragt?
Nach welchen Kriterien wurde die Institution bzw. das Unternehmen ausgewählt?
Wie viele Menschen arbeiten an der Studie?
Wie ist das konkrete Vorgehen der Studie?
Was sind die konkreten Untersuchungsgegenstände?
Welche und wie viele Daten werden erhoben und ausgewertet?
Welcher Zeitraum wird untersucht?
Was ist die konkrete Erhebungsmethode?
Inwiefern werden die gesundheitlichen Auswirkungen von „Heat-not-Burn“-Produkten und anderen Tabakprodukten untersucht?
Für welches Besteuerungsmodell für die sogenannten Heat-not-Burn-Produkte setzt sich die Bundesregierung im Zuge der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU auf EU-Ebene ein?
Wie begründet sie ihre Position?
Falls sie sich für kein Besteuerungsmodell einsetzt, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, die dafür plädiert, die gesundheitlichen Auswirkungen von Tabakerhitzern bei der Besteuerung zu berücksichtigen (vgl. www.welt.de/ wirtschaft/article165702565/Die-umstrittene-Mini-Zigarette-kommt-bald-aus- Sachsen.html) und die eine dauerhalte steuerliche Gleichsetzung von Tabaksticks mit dem klassischen Pfeifentabak infrage stellt (vgl. www.swr.de/ marktcheck/e-zigaretten-und-tabak-sticks/-/id=100834/did=20553778/nid= 100834/buweq4/index.html)?